Textbearbeitungen: Nr. 46-47
235
51 [und Bier(?) den Mund aus]. Dann schüttet er (das) über sie (d. h. wohl: der Patient ist angehalten, die für die
Mundwaschung verwendete Flüssigkeit über das Abbild des Banns zu spucken).
52 [Folgendermaßen] spricht er: "Meine Krankheit, meine Gemütsverfinsterungen.
53 meine Entkräftungen, meine Erschöpfungen schütte ich aus über dir.”
Kommentar:
Das hier bearbeitete, an den Sonnengott gerichtete Gebet ist durch die Unterschrift in Z. 46 als nam-erim-
bür-ru-da-Rezitation ausgewiesen. Seine Rezitation geht der rituellen Tötung des personifizierten Banns
unmittelbar voran. Das Gebet hat somit seinen Platz am Ende des Bannlösungsverfahrens. In den aus Ninive und
Sippar stammenden Paralleltexten aus der späten neuassyrischen Zeit (siehe J. Laessoe. bit rimki. 57-65). die in
die vorliegende Edition bewußt nicht einbezogen wurden, ist das eng mit der Bitte um Bannlösung verbundene
Gebet in das Reinigungsritual eingebettet, das man bit rimki (“Badehaus”) nannte und für den assyrischen König
durchführte (hierzu siehe auch unten Text Nr. 48-51). Es ist wenig wahrscheinlich, daß bereits für den aus
Assur stammenden frühneuassyrischen Textvertreter VAT 9964+ (Text Nr. 47) eine solche, wohl als sekundär zu
betrachtende Einbeziehung des Bannlösungsrituals in die für den König durchgeführten Reinigungszeremonien
anzunehmen ist. auch wenn dies nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Die in Text Nr. 46. Z. 47-53
auf den Wortlaut des Gebetes folgenden Handlungsanweisungen, entsprechen im wesentlichen denen, die auch
aus den Beschreibungen des für den König vollzogenen Rituals bit rimki bekannt sind. Dort waren sie dem
“Fünften Haus” zugeordnet. Im Mittelpunkt des Ritualgeschehens, das wohl bei Sonnenaufgang vollzogen
wurde, steht die ‘Tötung’ des Banns, der in einem aus Ton gefertigten Figürchen Gestalt annahm. Dessen Inneres
galt es mit Blut zu füllen, welches herausströmte, wenn der Erkrankte, für den diese Behandlung durchgeführt
wurde, mit einem Dolch aus Tamariskenholz den Bauch des wohl auch hier weiblich gedachten Bannfigürchens
durchbohrte. Durch eine Mundwaschung des Patienten sollte dessen Reinheit wiederhergestellt werden. Das
durch die Spülung kontaminierte Wasser hatte er dann auf das erstochene Figürchen zu spucken, damit so das
von dem Bann ausgehende Unheil auf diesen zurückgeführt würde (vgl. dazu auch Text Nr. 66. 1 ’—11 ’ und die
Parallelstelle Text Nr. 55-62. c+l-c+4).
2 Zu der hier übernommenen Ergänzungpe-tu-ü <uzm> siehe J. Laessoe. bit rimki. 57 zu Z. 54.
3-10 Eine sehr enge Parallele zu den Zeilen 3-10 findet sich in einem Gebet, das im Rahmen eines Löserituals
(nam-bür-bi) an den Sonnengott gerichtet wurde (Maul. BaF 18. 307. 27’-32’).
12-13 Der hier vorliegende Verweis auf den Sonnenaufgang und den Sonnenwagen, der als von Pferden bzw. Maultieren
gezogen gedacht wurde (siehe S. Alaura und M. Bonechi. SMEA 54.5-115). ist eine Anspielung auf den Zeitpunkt
des Ritualgeschehens am frühen Morgen.
20-21 Der “Bann” und der “Gefährte des Bösen” sind auch in Text Nr. 14-15. 1 gemeinsam genannt.
22-26 Vgl. die Parallele Text Nr. 45. 3 ’-7 ’.
22-24 Vgl. die Parallelstelle Text Nr. 54. 6’-7’ und ferner Text Nr. 3. 38. Siehe außerdem Text Nr. 64. 18-19 und Text
Nr. 4-10. 12.
26 Vgl. Text Nr. 45. 6’ und die im zugehörigen Kommentar aufgeführten weiteren Parallelstellen.
27 Vgl. die Parallelstelle Surpu. Tafel 3.118 (E. Reiner. Surpu. 22 und R. Borger. Fs. Lambert. 48). In Textvertreter B
liegt wohl ein Überlieferungsfehler vor. Es scheint als seien dort die Zeilen KAR 246. u. Rd. 3M zu einer einzigen
Zeile zusammengefügt worden. Die gemeinsame Nennung mit keppü. “Springseil”, spricht dafür, daß in
Textvertreter B hablum nicht als “der. dem Umecht geschah” verstanden wurde, sondern als Nebenform zu eblu.
“Strick”.
28 Vgl. die Parallelstellen Text Nr. 48-51.29 und Surpu. Tafel 3. 9 (E. Reiner. Surpu. 19 undR. Borger. Fs. Lambert.
37).
29 Vgl. die Parallelstelle Text Nr. 45. 27.
30 Vgl. die Parallelstelle Surpu. Tafel 3. 120 (E. Reiner. Surpu. 22 und R. Borger. Fs. Lambert 48).
31 Vgl. die Parallelstelle Surpu. Tafel 3. 121 (E. Reiner. Surpu. 22 und R. Borger. Fs. Lambert 48) sowie Text
Nr. 38-39. 75’.
32 Vgl. die Parallelstelle Text Nr. 45. 28 mit dem zugehörigen Kommentar sowie Surpu. Tafel 3. 25 (E. Reiner.
Surpu. 19 und R. Borger. Fs. Lambert. 39). Es ist unklar, warum in Textvertreter B nach Z. 32 ein Trennstrich
gezogen wurde.
33 Vgl. die Parallelstelle Surpu. Tafel 3. 30 (E. Reiner. Surpu. 19 und R. Borger. Fs. Lambert 40).
34 Vgl. die Parallelstelle Surpu. Tafel 3. 140 (E. Reiner. Surpu. 23 und R. Borger. Fs. Lambert 50).
36 Vgl. Text Nr. 38-39. 76’ sowie Surpu. Tafel 3. 26 und Tafel 8. 50 (E. Reiner. Surpu. 19 und 42 und R. Borger.
Fs. Lambert. 39 und 85).
37 Vgl. Text Nr. 16-26. 18 und 37 sowie die im Kommentar dazu aufgeführten weiteren Parallelstellen.
38 Vgl. Text Nr. 16-26. 20 und 39 sowie die im Kommentar dazu aufgeführten weiteren Parallelstellen. Die
reinigende Kraft der “Nebelwolke” (jmbani) ist auch in Text Nr. 55-62. a+35 thematisiert.
39 Vgl. Text Nr. 16-26. 32 und 51 sowie die im Kommentar dazu aufgeführten weiteren Parallelstellen.
41 tabäku. “ausgießen”, mit der Bedeutung “tilgen (einer Verunreinigung, eines Vergehens)” findet sich auch in Text
Nr. 16-26. 73 (gesagt von amu. hititu, gillatu). Text Nr. 27-33. 75 (gesagt von sertu) und Text Nr. 55-62. a+36.
235
51 [und Bier(?) den Mund aus]. Dann schüttet er (das) über sie (d. h. wohl: der Patient ist angehalten, die für die
Mundwaschung verwendete Flüssigkeit über das Abbild des Banns zu spucken).
52 [Folgendermaßen] spricht er: "Meine Krankheit, meine Gemütsverfinsterungen.
53 meine Entkräftungen, meine Erschöpfungen schütte ich aus über dir.”
Kommentar:
Das hier bearbeitete, an den Sonnengott gerichtete Gebet ist durch die Unterschrift in Z. 46 als nam-erim-
bür-ru-da-Rezitation ausgewiesen. Seine Rezitation geht der rituellen Tötung des personifizierten Banns
unmittelbar voran. Das Gebet hat somit seinen Platz am Ende des Bannlösungsverfahrens. In den aus Ninive und
Sippar stammenden Paralleltexten aus der späten neuassyrischen Zeit (siehe J. Laessoe. bit rimki. 57-65). die in
die vorliegende Edition bewußt nicht einbezogen wurden, ist das eng mit der Bitte um Bannlösung verbundene
Gebet in das Reinigungsritual eingebettet, das man bit rimki (“Badehaus”) nannte und für den assyrischen König
durchführte (hierzu siehe auch unten Text Nr. 48-51). Es ist wenig wahrscheinlich, daß bereits für den aus
Assur stammenden frühneuassyrischen Textvertreter VAT 9964+ (Text Nr. 47) eine solche, wohl als sekundär zu
betrachtende Einbeziehung des Bannlösungsrituals in die für den König durchgeführten Reinigungszeremonien
anzunehmen ist. auch wenn dies nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Die in Text Nr. 46. Z. 47-53
auf den Wortlaut des Gebetes folgenden Handlungsanweisungen, entsprechen im wesentlichen denen, die auch
aus den Beschreibungen des für den König vollzogenen Rituals bit rimki bekannt sind. Dort waren sie dem
“Fünften Haus” zugeordnet. Im Mittelpunkt des Ritualgeschehens, das wohl bei Sonnenaufgang vollzogen
wurde, steht die ‘Tötung’ des Banns, der in einem aus Ton gefertigten Figürchen Gestalt annahm. Dessen Inneres
galt es mit Blut zu füllen, welches herausströmte, wenn der Erkrankte, für den diese Behandlung durchgeführt
wurde, mit einem Dolch aus Tamariskenholz den Bauch des wohl auch hier weiblich gedachten Bannfigürchens
durchbohrte. Durch eine Mundwaschung des Patienten sollte dessen Reinheit wiederhergestellt werden. Das
durch die Spülung kontaminierte Wasser hatte er dann auf das erstochene Figürchen zu spucken, damit so das
von dem Bann ausgehende Unheil auf diesen zurückgeführt würde (vgl. dazu auch Text Nr. 66. 1 ’—11 ’ und die
Parallelstelle Text Nr. 55-62. c+l-c+4).
2 Zu der hier übernommenen Ergänzungpe-tu-ü <uzm> siehe J. Laessoe. bit rimki. 57 zu Z. 54.
3-10 Eine sehr enge Parallele zu den Zeilen 3-10 findet sich in einem Gebet, das im Rahmen eines Löserituals
(nam-bür-bi) an den Sonnengott gerichtet wurde (Maul. BaF 18. 307. 27’-32’).
12-13 Der hier vorliegende Verweis auf den Sonnenaufgang und den Sonnenwagen, der als von Pferden bzw. Maultieren
gezogen gedacht wurde (siehe S. Alaura und M. Bonechi. SMEA 54.5-115). ist eine Anspielung auf den Zeitpunkt
des Ritualgeschehens am frühen Morgen.
20-21 Der “Bann” und der “Gefährte des Bösen” sind auch in Text Nr. 14-15. 1 gemeinsam genannt.
22-26 Vgl. die Parallele Text Nr. 45. 3 ’-7 ’.
22-24 Vgl. die Parallelstelle Text Nr. 54. 6’-7’ und ferner Text Nr. 3. 38. Siehe außerdem Text Nr. 64. 18-19 und Text
Nr. 4-10. 12.
26 Vgl. Text Nr. 45. 6’ und die im zugehörigen Kommentar aufgeführten weiteren Parallelstellen.
27 Vgl. die Parallelstelle Surpu. Tafel 3.118 (E. Reiner. Surpu. 22 und R. Borger. Fs. Lambert. 48). In Textvertreter B
liegt wohl ein Überlieferungsfehler vor. Es scheint als seien dort die Zeilen KAR 246. u. Rd. 3M zu einer einzigen
Zeile zusammengefügt worden. Die gemeinsame Nennung mit keppü. “Springseil”, spricht dafür, daß in
Textvertreter B hablum nicht als “der. dem Umecht geschah” verstanden wurde, sondern als Nebenform zu eblu.
“Strick”.
28 Vgl. die Parallelstellen Text Nr. 48-51.29 und Surpu. Tafel 3. 9 (E. Reiner. Surpu. 19 undR. Borger. Fs. Lambert.
37).
29 Vgl. die Parallelstelle Text Nr. 45. 27.
30 Vgl. die Parallelstelle Surpu. Tafel 3. 120 (E. Reiner. Surpu. 22 und R. Borger. Fs. Lambert 48).
31 Vgl. die Parallelstelle Surpu. Tafel 3. 121 (E. Reiner. Surpu. 22 und R. Borger. Fs. Lambert 48) sowie Text
Nr. 38-39. 75’.
32 Vgl. die Parallelstelle Text Nr. 45. 28 mit dem zugehörigen Kommentar sowie Surpu. Tafel 3. 25 (E. Reiner.
Surpu. 19 und R. Borger. Fs. Lambert. 39). Es ist unklar, warum in Textvertreter B nach Z. 32 ein Trennstrich
gezogen wurde.
33 Vgl. die Parallelstelle Surpu. Tafel 3. 30 (E. Reiner. Surpu. 19 und R. Borger. Fs. Lambert 40).
34 Vgl. die Parallelstelle Surpu. Tafel 3. 140 (E. Reiner. Surpu. 23 und R. Borger. Fs. Lambert 50).
36 Vgl. Text Nr. 38-39. 76’ sowie Surpu. Tafel 3. 26 und Tafel 8. 50 (E. Reiner. Surpu. 19 und 42 und R. Borger.
Fs. Lambert. 39 und 85).
37 Vgl. Text Nr. 16-26. 18 und 37 sowie die im Kommentar dazu aufgeführten weiteren Parallelstellen.
38 Vgl. Text Nr. 16-26. 20 und 39 sowie die im Kommentar dazu aufgeführten weiteren Parallelstellen. Die
reinigende Kraft der “Nebelwolke” (jmbani) ist auch in Text Nr. 55-62. a+35 thematisiert.
39 Vgl. Text Nr. 16-26. 32 und 51 sowie die im Kommentar dazu aufgeführten weiteren Parallelstellen.
41 tabäku. “ausgießen”, mit der Bedeutung “tilgen (einer Verunreinigung, eines Vergehens)” findet sich auch in Text
Nr. 16-26. 73 (gesagt von amu. hititu, gillatu). Text Nr. 27-33. 75 (gesagt von sertu) und Text Nr. 55-62. a+36.