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Maul, Stefan M.; Maul, Stefan M. [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]
Keilschrifttexte aus Assur literarischen Inhalts (Band 10, Teilband 1): Einleitung, Katalog und Textbearbeitungen — Wiesbaden: Harrassowitz Verlag, 2019

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https://doi.org/10.11588/diglit.57036#0265
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252

Bannlösung (nam-erim-bür-ru-da)

7 ’ Die Wendung mämätu u tumämätu ist in dem hier vorgestellten Textcorpus so häufig bezeugt (siehe Text Nr. 27-
33.77. Text Nr. 38-39.4” und Text Nr. 55-62. a+33). daß eine entsprechende Ergänzung der zweiten Zeilenhälfte
gerechtfertigt scheint (siehe auch den Kommentar zu Z. 8’).
8’ Die Zeichenverbindung UL.DÜ.A ist weder in R. Borger. ABZ noch in ders.. MZL als eine bezeugte
logographische Schreibung verzeichnet. In dem zweisprachigen Vokabular erim-hus = anantu, Tafel 1. Z. 275
ist sumerisches ul-dü-a jedoch mit akkadischem kisittu(m), “Ast, Astwerk; Abstammung" geglichen, und auch
in Bilinguen ist die Gleichung von u4-ul-dü-a mit kisittu(m) belegt (siehe AHw 486b und CAD K 422M23).
Da in dem vorliegenden Text zuvor von naher und ferner Familie die Rede war. ist in Erwägung zu ziehen, daß
das ansonsten kaum erklärbare UL.DÜ.A an dieser Stelle tatsächlich für kisittu(m) im Sinne von “Abstammung;
Stammbaum" steht. Bewahrheitet sich dies, könnte in der zweiten Hälfte der Zeile 7’ - in Anlehnung an Text
Nr. 48-51. 24. Text Nr. 63. 12’ und mSurpu Tafel 3. Z. 6 (E. Reiner. Surpu. 19 undR. Borger. Fs. Lambert. 37)
- von den “sieben Generationen meines Vaterhauses" die Rede gewesen sein.
9’ Sinngemäß dürfte sich eine Ergänzung bewähren, die sich an Text Nr. 3. 57-58 (arm puträ pusrä /pusiis Sütiq
gillatumma) orientiert.
11 ’ Angesichts der recht dürftigen Beleglage für den G-Stamm des Verbs enenu(m) I. “begnadigen. Vergünstigung
gewähren", erscheint es wenig sinnvoll. e-NIN-m als den Imperativ fern. Sg. ennmni (“begnadige mich") zu
deuten.
12’ Vgl. die Parallelstellen in Text Nr. 38-39. 74’ und ferner in Text Nr. 16-26. 8. Mit dem Wunsch, daß “Steppe,
offenes Land und die Anhöhen" das dem Patienten anhaftende Unheil entgegennehmen mögen, ist euphemistisch
die Absicht umschrieben, das in dem Abbild des Banns (siehe Z. 18’) gebundene Unheil (siehe Z. 11’) fern von
der Zivilisation zu bestatten.
13 ’ Die Ergänzung richtet sich nach Text Nr. 3. 23 und Text Nr. 27-33. 76.
15 ’ Die Ergänzung des Zeilenanfangs bleibt unsicher. Die Übersetzung folgt, wenngleich nur fragend. Text Nr. 16-26.
17 (Textvertreter A): rKr.TIM lim-hur-[a]n-ni lid-di-na [melammaSäma]: vgl. dazu auch Text Nr. 46-47. 42.
Siehe außerdem auch Text Nr. 4-10. 57: luShutki parSlga Sa qaqqadlja ti pldlja, “Ich will für dich (d. h.: für
den personifizierten, weiblich gedachten “Bann") die Binde meines Kopfes abstreifen, das Gewand, das mir
Verschonung (bringt)."
16’ So wie E. Ebeling bereits in seiner Autographie in KAR II. 232 angemerkt hatte, sind die Zeichen dieser
Zeile kleiner geschrieben, als das Vorangehende und das Folgende. Ob daraus gefolgert werden sollte, daß die
erhaltenen Spuren als eine Art Glosse zu verstehen sind, bleibt unklar.
17’—18’ Vgl. die inhaltlich und strukturell sehr ähnliche Passage aus Maqlü. Tafel 7: mursu <7[/]T/ dilipta / qülu kii[r]u
nissatu niziqtu imtü tänlhu / ua ajja hussu hip libbi / gilittum pirittum adirtum / arrat il[l m]ihirti Ul tazzimti
(leer) nlS Ui nlS qätl mämltu / lunmu kiSpl r[uh]e ruse upSaSe lemnüti Sa amelüti / itti nie Sa zumrlja u musäti Sa
qätlja / USSahit[ma ana muhh]i salam nigsagile lillik (siehe T. Abusch. Maqlü. 134. Z. 124-131). Vgl. außerdem
KAR 298. Rs. 40 (mursu dihu diliptu u mütänu ana ameli u bltlSu MU. 1 .KAM lä itehhüSu) und die Parallelstelle
Text Nr. 38-39. 7”: [x x (x)] rnur-su di-’u-um di-lip-tum.
18’ Zur Frage, wie die korrekte Lesung des Logogramms NUQNAM.RIM gelautet haben könnte, siehe den
Kommentar zu Text Nr. 3. 13. Am Ende der Zeile 18’ könnte in Anlehnung an Text Nr. 4-10. 86 (|uw| vqU-b[it
äE-a u äAsal-l\ü-hi MiP-ti al-ta-hat ana [UGU-Aw]) eine Form von Sahätu(m) II. “weg-, ab-, herunterreißen,
abstreifen" gestanden haben (aStahatJaltahat oder aShut).
19 ’-20 ’ Es besteht kein Zweifel daran, daß in den Zeilen 19 ’-20 ’ davon die Rede war. daß das zu entsorgende Unheil sich
zum Himmel verflüchtigen und von der Erde aufgenommen werden möge. Obgleich dieser Gedanke in den hier
besprochenen Texten immer wieder anzutreffen ist. bleibt Z. 19’ teilweise unverständlich, denn es ist nicht klar,
was x-ti-ti (in KAR 292 wohl zu Recht mit ma-ti-ti wiedergegeben) an dieser Stelle bedeutet. Die Ergänzung der
beiden Zeilenenden richtet sich nach Text Nr. 16-26. 35 (arnl issüru ana Same USeli) und 36 (arnlnünu ana apsi
USerid).
20’ Das Zeichen SAB hat hier statt PA-IB deutlich die Form PA-UR.
21’ Diese Zeile ruft Erinnerungen an Text Nr. 55-62 wach (vgl. dort Z. a+35 und Z. a+26-a+27). In der zweiten
Hälfte der Z. 21 ’ könnte daher - in Anlehnung an Text Nr. 55-62. a+5 (artaki urabbi dGN) - die Form urabbü
gestanden haben.
22’-23’ In den Zeilen 22’-23’ ist wohl jene Macht angesprochen, die die heruntergewaschenen Unheilsstoffe aufnehmen
sollte. Am ehesten kommt hierfür die Erde (ersetu) in Frage (vgl. Z. 15’). Die zweiten Hälften der Zeilen 22’-23’
wurde nach Text Nr. 38-39. 15” und Text Nr. 46-47. 3 sowie nach Text Nr. 38-39. 14” und Text Nr. 46-47.
4 ergänzt. Zu diesen Ergänzungen siehe auch W. R. Mayer. UFBG 282. 301 und 304. Die Raumverhältnisse
sprechen dafür, daß in Z. 23 ’ keine weitere Bitte folgte. Weitere Belege für Gebete, die mit diesen beiden Zeilen
enden, hat W. R. Mayer in UFBG 358 zusammengestellt.
24 ’ Vgl. zu dieser Zeile den Kommentar zu Text Nr. 3. 13’.
 
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