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Grundsätze des Philosophierens
nen diese Realität für uns ist. Nur in reiner Verwirklichung aller Stufen und Weisen un-
serer aktiven Naturbeziehung und unserer contemplativen Möglichkeiten des Erfahrens
kommen wir zu einem wahrhaftigen, nichts verabsolutierenden, allem Seinkönnenden
offenen Naturbewusstsein.
Dieses aber hat seine von uns vollzogene Bestätigung immer wieder am Ende in der
alltäglichen, leibhaftig fühlbaren Gegenwart, in unserer Umwelt, in unserer Bewegung
auf der Erde, unserem Wandern und Reisen, und schliesslich in unserer anschaulichen
Vergegenwärtigung des Fernen, nicht unmittelbar Zugänglichen.
b. Grundtatsachen der Natur
aa. Der Sinn der Tatsächlichkeit:
Naturtatsachen bergen in sich ein wesentlich Unverständliches. Was durchaus ver-
ständlich ist, ist geistig. Dass etwas so ist, ist irgendwo eine blosse Tatsächlichkeit, die als
solche als factum brutum unser Denken gleichsam still stehen lässt. Wenn auch alles
Naturerkennen durch Begreifen von Zusammenhängen (durch Causalitäten und Ablei-
tungen) die Zerstreutheit des Tatsächlichen zurückführt auf Grundtatsachen, so ist eben
deren undurchdrungene Tatsächlichkeit, was das Specifische des Naturseins ausmacht.
Diese Tatsachen sind von zweierlei Art: erstens allgemeine Gesetze des Naturge-
schehens, zweitens Befunde historisch gegebenen Soseins hier und jetzt (in Raum und
Zeit). Allgemein sind etwa die Gesetze der Atomverbindungen, historisch etwa die An-
häufung der Kohle im Ruhrgebiet, des Schwefels in Sicilien, allgemein die Gesetze der
Gravitation, historisch die Verteilung der Materie im Kosmos.
Das historisch Gegebene kann, wie es hier und jetzt ist, begriffen werden nach all-
gemeinen Gesetzen aus den vorhergehenden Zuständen, aber jede Raum Verteilung
setzt eine frühere voraus und führt nirgends auf einen als allgemein notwendig be-
greifbaren Zustand. Immer stossen wir auf einen ursprünglich mit der Weltentstehung
erwachsenden, ins Unendliche erforschbaren Zustand des Soseins, an dem die Gesetze
sich vollziehen, das aber nicht selber Gesetz ist. Wir stossen auf das, was am Massstab
der Gesetze die Urzufälligkeit ist.
Aber auch die Gesetze selber haben in sich immer einen Rest des Unbegreiflichen.
Sie sind nicht im Ganzen aus einem Princip abzuleiten und sind in ihrer Wirklichkeit
gebunden an Naturkonstanten, die nur einfach hinzunehmen sind. Dass die Naturge-
setze so und nicht anders sind, ist ihre Zufälligkeit (Contingenz der Naturgesetze), und
selbst wenn sie alle aus einem einzigen Princip ableitbar wären, so wäre dieses eine
doch kontingent.
Wir haben also eine Contingenz sowohl des Allgemeinen wie des historisch Gege-
benen, das Unableitbare in der Natur. Es bleibt in ihr aus das Ansichsein des sich sel-
ber Durchsichtigen, aus dem alles andere deduciert werden könnte.
Grundsätze des Philosophierens
nen diese Realität für uns ist. Nur in reiner Verwirklichung aller Stufen und Weisen un-
serer aktiven Naturbeziehung und unserer contemplativen Möglichkeiten des Erfahrens
kommen wir zu einem wahrhaftigen, nichts verabsolutierenden, allem Seinkönnenden
offenen Naturbewusstsein.
Dieses aber hat seine von uns vollzogene Bestätigung immer wieder am Ende in der
alltäglichen, leibhaftig fühlbaren Gegenwart, in unserer Umwelt, in unserer Bewegung
auf der Erde, unserem Wandern und Reisen, und schliesslich in unserer anschaulichen
Vergegenwärtigung des Fernen, nicht unmittelbar Zugänglichen.
b. Grundtatsachen der Natur
aa. Der Sinn der Tatsächlichkeit:
Naturtatsachen bergen in sich ein wesentlich Unverständliches. Was durchaus ver-
ständlich ist, ist geistig. Dass etwas so ist, ist irgendwo eine blosse Tatsächlichkeit, die als
solche als factum brutum unser Denken gleichsam still stehen lässt. Wenn auch alles
Naturerkennen durch Begreifen von Zusammenhängen (durch Causalitäten und Ablei-
tungen) die Zerstreutheit des Tatsächlichen zurückführt auf Grundtatsachen, so ist eben
deren undurchdrungene Tatsächlichkeit, was das Specifische des Naturseins ausmacht.
Diese Tatsachen sind von zweierlei Art: erstens allgemeine Gesetze des Naturge-
schehens, zweitens Befunde historisch gegebenen Soseins hier und jetzt (in Raum und
Zeit). Allgemein sind etwa die Gesetze der Atomverbindungen, historisch etwa die An-
häufung der Kohle im Ruhrgebiet, des Schwefels in Sicilien, allgemein die Gesetze der
Gravitation, historisch die Verteilung der Materie im Kosmos.
Das historisch Gegebene kann, wie es hier und jetzt ist, begriffen werden nach all-
gemeinen Gesetzen aus den vorhergehenden Zuständen, aber jede Raum Verteilung
setzt eine frühere voraus und führt nirgends auf einen als allgemein notwendig be-
greifbaren Zustand. Immer stossen wir auf einen ursprünglich mit der Weltentstehung
erwachsenden, ins Unendliche erforschbaren Zustand des Soseins, an dem die Gesetze
sich vollziehen, das aber nicht selber Gesetz ist. Wir stossen auf das, was am Massstab
der Gesetze die Urzufälligkeit ist.
Aber auch die Gesetze selber haben in sich immer einen Rest des Unbegreiflichen.
Sie sind nicht im Ganzen aus einem Princip abzuleiten und sind in ihrer Wirklichkeit
gebunden an Naturkonstanten, die nur einfach hinzunehmen sind. Dass die Naturge-
setze so und nicht anders sind, ist ihre Zufälligkeit (Contingenz der Naturgesetze), und
selbst wenn sie alle aus einem einzigen Princip ableitbar wären, so wäre dieses eine
doch kontingent.
Wir haben also eine Contingenz sowohl des Allgemeinen wie des historisch Gege-
benen, das Unableitbare in der Natur. Es bleibt in ihr aus das Ansichsein des sich sel-
ber Durchsichtigen, aus dem alles andere deduciert werden könnte.