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Jaspers, Karl; Piper, Klaus; Fonfara, Dirk [Editor]; Fuchs, Thomas [Editor]; Halfwassen, Jens [Editor]; Schulz, Reinhard [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Akademie der Wissenschaften zu Göttingen [Editor]; Schwabe AG [Editor]
Karl Jaspers Gesamtausgabe (Abteilung 3, Band 8,2): Ausgewählte Korrespondenzen mit dem Piper Verlag und Klaus Piper 1942-1968 — Basel: Schwabe Verlag, 2020

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https://doi.org/10.11588/diglit.71782#0120
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Karl Jaspers - Piper Verlag (1946)

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trag nicht mehr angeführt wird, nachdem auf Ihren Wunsch eine Vorauszahlung für
einen Teil der ersten Auflage entfällt. Ich möchte dazu noch erwähnen, daß das Fort-
fallen einer Vorauszahlung für unsere Überlegungen über den Honorarsatz ohne Ein-
fluß war; denn wir hätten eine solche Vorauszahlung nicht als Erhöhung eines »Risi-
kos« angesehen.
Zu einer letzten Vertragsbestimmung möchte ich noch Ihr freundliches Einver-
ständnis für eine geringe Änderung erbitten: Wir möchten Ihnen nämlich vorschla-
gen, als Frist für das Erscheinen des Werks die Zeit von sechs Monaten nach Abliefe-
rung des gesamten Manuskripts (statt vier Monaten) anzuerkennen.
Ich würde mich aufrichtig freuen, wenn Sie, Herr Professor, mit dem Vertrag im
Sinne meines heutigen Gegenvorschlags einverstanden wären, und möchte Sie bit-
ten, uns mit Ihrer Zustimmung nach Möglichkeit gleich das Manuskript einzusenden,
damit wir unverzüglich die Satzarbeit einleiten können. Den neu aufgesetzten Vertrag
würde ich Ihnen dann unverzüglich zugehen lassen.
Falls der Verlag de Gruyter außerstande sein sollte, Neuauflagen des Nietzsche-
Buches und des Göschen-Bandes Nr. 1000 zu veranstalten, so würden wir sehr gern
Neuauflagen beider Werke bringen; bei der »Geistigen Situation der Zeit« wäre zu
überlegen, ob nicht die Neuausgabe als normales Buch in Anbetracht der jetzigen
begrenzten Papiermöglichkeiten und gegenüber einer Aufnahme in unsere Piper-
Bücherei vorzuziehen wäre. Als praktischen Weg Ihrer Verhandlungen mit dem de
Gruyter-Verlag möchte ich Ihnen vorschlagen, dem Verlage eine Frist zu setzen, etwa
den i. Juni, und ihn zu ersuchen, Ihnen bis dahin eine bestimmte Erklärung über den
Neudruck der beiden Bücher zu geben. Sie sollten sich dabei nicht mit dem allgemei-
nen Bescheid befriedigen lassen, daß die Neudrucke beabsichtigt sind, sondern for-
dern, daß man Ihnen Auskunft gibt, ob das Papier für beide Bücher vorhanden ist
und ob Druckereien, die den Druck übernehmen, zur Verfügung stehen. Nach dem
Verlagsgesetz muß der Verfasser dem Verleger eine »angemessene Frist« einräumen,
innerhalb derer die Neuauflage eines vergriffenen Werkes zu erscheinen hat. Bei den
heutigen Verhältnissen ist es natürlich schwer festzusetzen, was unter dieser »ange-
messenen Frist« zu verstehen ist. Auf jeden Fall kann man aber, als ersten Schritt, vom
Verlag verlangen, daß er sich über die technischen Möglichkeiten für eine Neuauflage
klar ausspricht.50
Für heute verbleibe ich, verehrter Herr Professor, mit verbindlichen Empfehlungen
Ihr aufrichtig ergebener
Klaus Piper
 
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