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Internationale Tagung "Die Weltchronik des Johannes Malalas im Kontext spätantiker Memorialkultur" <2016, Tübingen>; Borsch, Jonas [Editor]; Gengler, Olivier [Editor]; Meier, Mischa [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]
Malalas-Studien: Schriften zur Chronik des Johannes Malalas (Band 3): Die Weltchronik des Johannes Malalas im Kontext spätantiker Memorialkultur — Stuttgart: Franz Steiner Verlag, 2019

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V. Memoria unter Justinian
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Gengler, Oliver: Memoria und Gesetzgebung: Vergangenheit und Gegenwar in den Justinianischen Novellen
DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.61687#0247
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Olivier Gengier

Indem Wir nun dies in Überlegung ziehen, und das Altertum mit größerem Glan-
ze in das Reich wieder zurückführen und den römischen Namen mit Ruhm um-
geben ,..14
Laut Michael Maas suchte Justinian in der Vergangenheit passende Präzedenzfälle,
die seine Reformen eher in ein Licht der Wiederherstellung einer verlorenen Ord-
nung als einer Innovation setzen. Die physis schafft Chaos in der Welt und die Rolle
des Kaisers war es, die Ordnung wiederherzustellen, wie Gott es ihm befohlen hatte.15
Es sei aber angemerkt, dass die auf Entropie beruhende Begründung der Reformen
nicht in Verbindung mit den Hinweisen auf die römische Vergangenheit auftaucht.
Diese spielen eine andere Rolle: Sie sollen den Weg zur Restaurierung der Pracht
Roms zeigen, wobei die Vergangenheit (τήν παλαιότητα) durch die vom Kaiser her-
beigeführte Reform in der Gegenwart wieder auflebt (πάλιν ... επαναγαγόντες).
Die Hinweise auf die Vergangenheit scheinen dann eine memoria des justinianischen
Reiches aufzubauen, eine Darstellung der Romanität, die für die Gegenwart nützlich
und effizient 1st.16
Die Novelle 41, das Gesetz, das einen neuen quaestor exercitus einführt, ist uns nur
durch die Zusammenfassung von Theodoros von Hermoupolis bekannt. Aber die
Einführung des quaestor exercitus findet sich im Buch von Johannes Lydos über die
Ämter des römischen Staates wieder.'7 Interessanterweise ist Johannes Lydos’Darstel-
lung dem Ton der justinianischen Reformgesetzestexte sehr ähnlich:
Μετ' εκείνον δέ, Ιουστίνου εν ήσυχία βιούντος καί μηδέν νεώτερον
έξευρόντος, ό μετά ταύτα, άδελφιδούς αύτώ γενόμενος, παν ο τι
χρήσιμον περιποιεΐν τοΐς κοινοΐς έπειγόμενος, όλην τε τήν όφρύν τής
αρχαίας όψεως ανακαλούμενος, πρώτον μεν έξεύρε τον λεγόμενον
τής Σκυθίας ύπαρχον, σοφός γάρ ών καί διά των βιβλίων εύρών ώς
εύδαίμων μεν ή χώρα τοΐςχρήμασιν, ισχυρά δε τοΐς όπλοις έστίτε νύν καί
πάλαι γέγονεν (...) συνεΐδεν, αύτός κατά μηδέν Τραϊανώ παραχωρών,
περισώσαι'Ρωμαίοις ήδη ποτέ άφηνιάζουσαν τήν βορείαν.18
Aber nach ihm (Justin hatte in Ruhe gelebt und hatte keine Neuerungen ein-
geführt) hatte der nächste Kaiser, der der Neffe des letzteren war, ständig etwas
Sinnvolles zum Gemeinwohl beigetragen und rief den Glanz des antiken Prunkes
zurück. Erstens erfand er den sogenannten Präfekt Skythiens. Da er ein Gelehrter
ist und in den Büchern gefunden hatte, dass die Region an Reichtümern verwöhnt
ist und an Waffen heute genauso stark ist, wie sie es damals war (...), beschloss
er (und stand Trajan in nichts nach), für Rom den schon lange widerspenstigen
Norden zu sichern.

14 Nov. 24,1 (S. 189,26-28 Schöll/Kroll), Übersetzung Freiesleben mit Modifikationen.

15 Maas (1986).

16 Vgl. Roueché (1998).

17 Zum Titel des Traktats siehe die Einführung zur Übersetzung von Dubuisson/Schamp, Bd. 1, S. cxvii-
cxix.

18 Lydus, de Magistratibus II 28,1-2.
 
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