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Lenard, Philipp; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Mathematisch-Naturwissenschaftliche Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Mathematisch-Naturwissenschaftliche Klasse: Abteilung A, Mathematisch-physikalische Wissenschaften (1914, 17. Abhandlung): Über Elektronen und Metallatome in Flammen: Bewegungsvorgaenge, Lichtemission — Heidelberg, 1914

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https://doi.org/10.11588/diglit.37440#0052
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52 (A.17)

P. Lenard:

kommen aus. Nach Herrn H. ZAHNS Messungen (I. c.) emittiert
jedes Na-Atom in der Bunsenflamme rund 2000 D-Lichtquanten
pro Sekunde, und da nach dem Vorausgegangenen jedes freie neu-
trale Na-Atom als in der Hauptserie emissionsfähig anzusehen ist
und (nach Abschn. 7) etwa % der vorhandenen Atome diesen Zu-
stand hat, würden 6000 Lichtquanten auf jedes freie, neutrale
Atom pro Sekunde kommen, während die Zahl seiner Zusammen-
stöße mit den Flammenmolekülen etwa das Millionenfache davon
beträgt, so daß nur jeder millionte Zusammenstoß zur Licht-
emission zu führen brauchte. Es scheint demnach eine seltene
Konfiguration der Atome beim Zusammenstoß zur Lichtemission
erforderlich zu sein, vielleicht auch die Aufhäufung der Wirkungen
vieler Zusammenstöße, bis ein volles Lichtquant vorhanden ist.
Eine einfache mögliche Annahme hierüber wäre diese, daß dem
Metallatom bei geeignetem Zusammenstoß mit geeigneten Atomen
(etwa O-Atomen) sein Valenzquant auf kurze Zeit {durch das
O-Atom) entzogen und noch während der Stoßzeit wieder zurück-
gegeben wird^c, was dem Atom Energie zuführt.
Bei dieser Annahme wäre die Erregungsart 2 zurückgeführt
auf die Erregungsart 1, indem es in beiden Fällen auf die Bückkehr
eines Elektrons ankäme, nur daß hier das Elektron hei seiner Bewe-
gung das Kraftfeld des Emissionszentrums nicht verläßt. Letzteres
ist übrigens auch für den Fall der Fluoreszenz anzunehmen,
während bei der Phosphoreszenz Entweichen auf größere Distanzen
(und daher auch die Möglichkeit dauernder Aufspeicherung)
stattfindet.
KiRCHHOFFSches Gesetz. Dem Ursprung der Energie nach
besteht jedoch jedenfalls ein Unterschied zwischen der Erregung
in der Flamme und der bei der Fluoreszenz oder Phosphoreszenz.
Die Energie der Lichtemission würde nach unserer Vorstellung
im Falle der Flamme aus dem Wärmeinhalt genommen sein, da
sie den kinetischen Energien der zusammenstoßenden Atome
entstammt; und dies stimmt mit der Gültigkeit des KiRCHHOFF-
schen Gesetzes für die Emission der Metallflammen überein.
Im Falle der Phosphoreszenz und Fluoreszenz ist die zur Ab-
trennung der Elektronen aufgewandte Energie nicht dem Wärme-
inhalt, sondern von außen eindringender Strahlung (Licht, Katho-
denstrahlen) entnommen, und dies läßt erwarten, daß in diesem
106 ygi iQn (p c.). z,u ähnlicher Vermutung* ist auch Herr J. SiARCK
gelangt.
 
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