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Schelling, Friedrich Wilhelm Joseph; Schelling, Caroline; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]; Frank, Erich [Bearb.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1912, 1. Abhandlung): Rezensionen über schöne Literatur von Schelling und Caroline in der Neuen Jenaischen Literatur-Zeitung — Heidelberg, 1912

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https://doi.org/10.11588/diglit.32876#0017
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Rezensionen über schöne Literatur von Schelling und Caroline.

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die Zeitschrift 'Aurora’ und der 'Mnsenalmanach von Varnhagen und
Ghamissoh Schon am 22. Februar 1805 gingen die versprochenen
Rezensionen ein. Nur die Beurteilung des Musenalmanachs ließ
noch bis zum 2. April 1805 auf sich warten. Kein Zweifel, dah
diese Besprechungen alle von Garoline verfaßt sind: Zwei von ihnen,
die der 'Aurora' und die des 'Musenalmanachs’, iiegen uns noch
handschriftlich vor und zeigen im Manuskript die charakteristischen
Züge von Garolinens Hand. Aber dies allein wäre noch kein Be-
weis ihrer Autorschaft; denn wir wissen, daß Caroline alle Arbeiten
Schellings abzuschreiben pflegte, ehe sie in den Druck kamen
(vgl. z. B. Waitz, Caroline II Nr. 326 u. ö.). Und darum mübten
wir von vornherein annehmen, wenn wir es auch niclit bestimmt
wübten, dab auch die von Schelling verfaßten Rezensionen von
Caroline abgeschrieben waren. So erfahren wir zufällig aus Waitz,
Bd. I, S. V, daß die Beurteilung der „Erzählungen von Kotzebue
und Eberhard“ noch von Carolinens Hand geschrieben vorliegt,
nur „mit einern Zusatz von Schelling“; — uncl doch ist sie
sicherlich ganz von Schelling selbst verfaßt. Zwar verpflichtete
§ 5, Punkt q des Kontraktes, clen jeder Rezensent und so auch
Schelling hat unterschreiben müssen, ausdrücklich dazu, „jede Re-
cension von cles Herren Recensenten eigener Hand, jedoch ohne
seines Namens Unterschrif't einzusenden,“ aber ebenso ausdrücklich
war Schelling von dieser Bestimmung befreit worden: „Lassen
sie immer die Recensionen schreiben oder abschreiben, so wie es
ihnen gefällt;“ schreibt Eichstädt an Schelling am 6. März 1807,
„ich glaube die Handschrift zu kennen, und ich weiß, dah diese
geistvollen Züge von einer Hand herrühren, welche das letzte tut,
weil sie auch das erste vermag“.10) Somit ist für die Frage, ob
eine Rezension von Schelling oder Carohne ist, die Tatsache ohne
Bedeutung, daß sie von Carolinens Hand geschrieben ist; deshalb
kann sie noch immer von Schelling verfaßt sein. Diese Frage läßt
^sich vielmehr nur durch Beobachtung des Stiles endgültig entscheiden;
uncl das ist nicht schwer. Denn die abstrakte, und doch irnrner klar
gegliederte Sprache cles Philosophen mit dem logisch geschlossenen
Aufbau der Gedanken sclieidet sich so deutlich von den leichten und
schalkhaft-graziösen Sätzen Carolinens, daß es uns sogar gelungen
ist, in einer von Garoline und Schelling gemeinsam verfaßten
Rezension mit aller Bestimmtheit die Stelle (unten S. 39) zu zeigen,

10) Ungedruckt im Schellingschen Nachlaß.
 
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