Metadaten

Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]; Gradenwitz, Otto [Bearb.]; Plaumann, Gerhard [Bearb.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1914, 15. Abhandlung): Griechische Papyri der Sammlung Gradenwitz — Heidelberg, 1914

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.33318#0014
Lizenz: Freier Zugang - alle Rechte vorbehalten
Überblick
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
14

Gerhard Plaumann, P. Gradenwitz.

trotz des dicken Kopfes, die Lesnng i vor, und lese τι(μής). Dies muß
irgendwie mit dem Begriff des Kaufens, der hier ja irgendwo aus-
gedrückt sein muß, in Verbindung stehen. Ich denke dabei an die
Bedeutung von τιμής — ,,baar“, die Hans Lietzmann zu I. Cor.
6, 20 (ήγοράσθητε γάρ τιμής) für solche Verbindungen aufgestellt
hat (A Tgl. Handb. zum N. Test. III S. 106).

Indem ich ferner Ihre Lesungen υπο in Z. 6 und νων in Z. 7
verwerte, wiewohl sie mir nicht ganz sicher sind, schlage ich unter
allem Vorbehalt — nur um den Sinn meiner Auffassung schärfer
zu formulieren — folgenden Text vor:

[Βασιλέως πρ]οστάξα[ντος ]

[ "Οσοι έν τή]ι πόλει τι(μής) αί[χμάλ]ωτα σώμα-
[τα βούλονται πρίασθαι έκ τών] ύπό
[του βασιλέως έκκειμέ]νων, άπογραψ[άσ]θω-
[σαν κτλ.

Statt "Οσοι βούλονται könnte natürlich auch Οί . . . βουλόμενοι
stehen. Die Stellung von τι(μής) ist auffallend, aber erträglich.
Das würde dann heißen: ,,Alle diejenigen, clie in Alexandrien
gegen Erlegung des Kaufpreises kriegsgefangene Sklaven aus der
Zahl der vom König (zumVerkauf) Ausgestellten 1 kaufen wollen,
sollen bei dem hierzu eingesetzten Beamten eine Deklaration ein-
reichen — in der und der Frist — und sollen für jeden Sklaven
20 Drachmen zahlen.“ Daß in diesem Zusammenhange clie 20
Drachmen den Kaufpreis darstellen, kann, wiewohl es niclrt aus-
drücklich gesagt ist, nicht zweifelhaft sein.

Bei einer Ergänzung dieser Art ist clie άπογραφή, die mir
anfangs Schwierigkeiten machte, leiclit verständlich: Die Kauf-
lustigen besichtigten in Alexandrien die vom König zum Verkauf
ausgewählten und ausgestellten Kriegsgefangenen, suchten sich die
ihnen passenden Leute aus und machten diese dann in einer άπο-
γραφή an den für diesen Sklavenhandel eingesetzten Spezial-
beamten namhaft (vielleicht mit Signalement etc.). Eine Auktion
mit Angeboten in ύπομνήματα etc. konnte nicht stättfinden, da ja
der König von vornherein für alle pro Kopf denselben Preis fest-
gesetzt hatte.

Der Einheitspreis wird dadurch verständlich, daß es sicli hier
um eine ganz bestimmte Gruppe von Sklaven handelt, die unter
denselben Verhältnissen in den Besitz des Königs gekonnnen waren,

1 Zu είς πρασιν έκτιθέναι ygl. meine Theb. Bahk. I, 1, 8; II, 11 u. sonst.
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften