Nr. 1. Kgl. Erlaß: Ansage einer Sldavensteuer usav.
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Steuer cloch nur die griechischen Kreise, und vorwiegencl wohl
die städtischen traf, nicht völlig undenkbar.
Auf der andern Seite sincl meine eigenen Bedenken gegen
Wilckens Auffassung genau so wenig durchschlagend. Ich möchte
immerhin zwei erwähnen. Der Preis von 20 Drachmen scheint mir
im ptolemäischen Haushalt unglaubhaft niedrig. Es liegen, soweit
ich sehe 1, keine Sklavenpreise aus dem III. Jahrh. vor; man ist
auf Rückschlüsse aus späterer Zeit angewiesen, bei denen clie
Fehlerquellen zutage liegen. Fr. Oertel hat als Verhältnis der Preise
des II. Jahrhs. n. zum III. Jahrh. v. Chr. (für Weizen uncl έργάτοα-
Lohn) 6 : 1 ermittelt und schätzt daher den Preis für Sklaven im
III. Jahrh. v. Chr. auf Gruncl von Wessely Kar. S. 31 und P.
Cairo Preis. 1, clazu Oertel Berl. pliil. Wocli. 1912 Sp. 145 auf
etwa 330 Drachmen. Das ist immerhin ein Anhaltspunkt, uncl er
ist Wilckens Auffassung cler 20 Drachmen nicht günstig.
Auch das άνάλωμα gibt mir noch Anstoß. Bei einer Steuer mit
festen, jährlich gleichbleibenden Sätzen auf Objekte, deren Zahl
einfach festgestellt werden konnte, gibt es einen guten Sinn als
cler doch notwendig irgendwo vorgesehene Gewinn des Pächters;
bei der Quotensteuer άπόμοφα ist der Gewinn έπιγένημα 5 %,
im II. Jahrh. 10%. Hier würde sich für das άνάλωμα als einzige
Verdienstmöglichkeit clas niclrt unangemessene Verhältnis von
20% ergeben. — Bei cler Auffassung Wilckens ist der πραγ-
ματευόμενος mit dem έπί τούτων τεταγμένος gleich, und man muß also
annehmen, daß dieser kgl. Beamte durcli einen 20%-Zuschlag zum
Kaufpreis für seine Unkosten (Haltung eines Büros etc.) ent-
schädigt wird. In άνάλωμα liegt m. E., daß diese Einnahme neben
seinem Gehalt steht. Es wäre das eine wichtige Konsequenz,
aber es fragt sich, ob eine wahrscheinliche.
Diese Bemerkungen verfolgen nur den Zweck, zur schärferen
Fassung des Problems anzuregen uncl anzudeuten, warum ich meine
eigene Auffassung des Textes, so wie sie war, habe stehen lassen
und dem Urteil des Lesers unterbreite. Schwierigkeiten ergeben
sich. bei beiclen, und beide lösen leicler nicht die Frage, was Z. 15/6
bedeutet, von denen, bei clem ziemlich trostlosen Zustancl der
ersten Zeilen, die Entscheidung vielleicht zu erwarten wäre 2.]
1 uhd wie mir die Herreu Oertel uUd Panaitescu bestätigen.
2 Einen hübschen Yorschlag machte, ohne Kenntnis des genauen
Wortlautes und daher mit allem Yorbehalt, Fr. Oertel brieflich. Er
fragt, ob die Lösung nicht in der Richtung liege, daß der König seinen
Sitzungsber. d. Heidelberger Akademie, phil.-hist. Kl. 1914. 15. Abh.
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Steuer cloch nur die griechischen Kreise, und vorwiegencl wohl
die städtischen traf, nicht völlig undenkbar.
Auf der andern Seite sincl meine eigenen Bedenken gegen
Wilckens Auffassung genau so wenig durchschlagend. Ich möchte
immerhin zwei erwähnen. Der Preis von 20 Drachmen scheint mir
im ptolemäischen Haushalt unglaubhaft niedrig. Es liegen, soweit
ich sehe 1, keine Sklavenpreise aus dem III. Jahrh. vor; man ist
auf Rückschlüsse aus späterer Zeit angewiesen, bei denen clie
Fehlerquellen zutage liegen. Fr. Oertel hat als Verhältnis der Preise
des II. Jahrhs. n. zum III. Jahrh. v. Chr. (für Weizen uncl έργάτοα-
Lohn) 6 : 1 ermittelt und schätzt daher den Preis für Sklaven im
III. Jahrh. v. Chr. auf Gruncl von Wessely Kar. S. 31 und P.
Cairo Preis. 1, clazu Oertel Berl. pliil. Wocli. 1912 Sp. 145 auf
etwa 330 Drachmen. Das ist immerhin ein Anhaltspunkt, uncl er
ist Wilckens Auffassung cler 20 Drachmen nicht günstig.
Auch das άνάλωμα gibt mir noch Anstoß. Bei einer Steuer mit
festen, jährlich gleichbleibenden Sätzen auf Objekte, deren Zahl
einfach festgestellt werden konnte, gibt es einen guten Sinn als
cler doch notwendig irgendwo vorgesehene Gewinn des Pächters;
bei der Quotensteuer άπόμοφα ist der Gewinn έπιγένημα 5 %,
im II. Jahrh. 10%. Hier würde sich für das άνάλωμα als einzige
Verdienstmöglichkeit clas niclrt unangemessene Verhältnis von
20% ergeben. — Bei cler Auffassung Wilckens ist der πραγ-
ματευόμενος mit dem έπί τούτων τεταγμένος gleich, und man muß also
annehmen, daß dieser kgl. Beamte durcli einen 20%-Zuschlag zum
Kaufpreis für seine Unkosten (Haltung eines Büros etc.) ent-
schädigt wird. In άνάλωμα liegt m. E., daß diese Einnahme neben
seinem Gehalt steht. Es wäre das eine wichtige Konsequenz,
aber es fragt sich, ob eine wahrscheinliche.
Diese Bemerkungen verfolgen nur den Zweck, zur schärferen
Fassung des Problems anzuregen uncl anzudeuten, warum ich meine
eigene Auffassung des Textes, so wie sie war, habe stehen lassen
und dem Urteil des Lesers unterbreite. Schwierigkeiten ergeben
sich. bei beiclen, und beide lösen leicler nicht die Frage, was Z. 15/6
bedeutet, von denen, bei clem ziemlich trostlosen Zustancl der
ersten Zeilen, die Entscheidung vielleicht zu erwarten wäre 2.]
1 uhd wie mir die Herreu Oertel uUd Panaitescu bestätigen.
2 Einen hübschen Yorschlag machte, ohne Kenntnis des genauen
Wortlautes und daher mit allem Yorbehalt, Fr. Oertel brieflich. Er
fragt, ob die Lösung nicht in der Richtung liege, daß der König seinen
Sitzungsber. d. Heidelberger Akademie, phil.-hist. Kl. 1914. 15. Abh.
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