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Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]; Gradenwitz, Otto [Bearb.]; Plaumann, Gerhard [Bearb.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1914, 15. Abhandlung): Griechische Papyri der Sammlung Gradenwitz — Heidelberg, 1914

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https://doi.org/10.11588/diglit.33318#0044
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Gerhard Plaumann, P. Gradenwitz.

Z. 3. 24. J. scil. des Euergetes I (s. d. EinL); also 224/3. -
τριηράρχημα. Betrag jährlich 3 Drachmen 1 Ob. (s. o. die Liste).
Die Bedeutung der Steuer istnoch nicht völlig geklärt. Grenfell-
Hunt Idib. 104 stimmen Smyly Petr. III S. 277 zu, der im Hin-
blick auf Petr. III 43 (3), 21 (ein πλήρωμα mit einem τριήραρχος
in den Steinbrüchen) bezwei-felte, ob dies τρι,ηράρχημα irgendwelchen
Zusammenhang mit der Marine habe. Jedoch hat gegen Fitzler,
Steinbrüche S. 41, Oertel, Die Liturgie S. 18, die Meinung mit guten
Gründen verteidigt, daß in den Steinbrüchen wirklich Flotten-
mannschaften unter τριήραρχοι arbeiten (s. auch Wilcken, Grundz.,
S. 333,5 und Lesquier, Les Institutions militaires S. 257). Um
so weniger Grund liegt vor, der Steuer τριηράρχημα ihre ursprüng-
liche Bedeutung zu bestreiten und nicht mit Mahaffy, P. M. Meyer,
Revillout, Wilcken (Ostr. S. 400) einfach eine Umlage zu.r Aus-
rüstung der Flotte darunter zu verstehen. Daß in den bisherigen
Belegen (1) Hib. 104, 3,9; Jahr 225; 6 Drachmen h 1/^ Obolen
2) Petrie III 110 (a) I, 3 aus dem Fajüm 2 J. wohl des Philopator
(=221/0) 5 Drachmen und III 10, (b) Z. 7 mit II 39 (e) Z. 8,14
5 Drachmen 3) unser Text, 3 Drachmen 1 Ob. nur die Militärsiedler
als Zahler erscheinen, könnte Zufall sein. Aber m. E. ist erwägens-
wert, ob nicht in dieser Zeit grundsätzlich nur die Griechen oder
besser die Niclitägypter zu dieser Leistung für die Flotte so gut
wie zum praktischen Kriegsdienst herangezogen worden wären,
was zur Politik der ersten Ptolemäer nicht übel passen würde;
Pflichten und Elire (dazu vgl. Arr. Ind. 18,3) der athenischen
Trierarchie wäre dann hier auf die ganze griechische Bevölkerung
erstreckt. Die Höhe der Leistung schwankt gemäß den obigen
Belegen nach der Person (und deren Leistungsfähigkeit), bleibt
aber beim Einzelnen nacli unserm Text jährlich gleich: Z. 3, 8, 12.

Zur Erklärung des vollkommen clunkeln διάχωμα (belegt
bisher Hib. 104, 4,10 J. 225 6 Drachmen; Petrielll 110 a, 4; b, 8
4Dr. 1 Ob.; II 39 [e] I, 9 4Drachmen; II, 1, 15; hier bei zwei ver-
schiedenen Leuten und für 3 verschiedene Jahre 4 Drachmen,
1 Obol.) s. Smyly Petr. III S. 277, der betont, es müsse von dem
in Petr. III 108 ff. häufigen χωματικόν unterschieden werden.
Immerhin muß es zu clen Leistungen gehören, welche die Re-
gierung für ihre Fürsorge den Dämmen gegenüber entschädigten.

Z. 4. Der ωόρος Ι'ππων ist ebenfalls noch dunkel. Belege: Hib.
104, 5, 11; Petr.II 39 (e) col. II, 2 dazu Smyly Petr. III S. 277/8,
Wilcken, Ostr. 378. Vielleicht eine Besitzsteuer; freilich scheinen
 
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