72
Hermann Stoeckius:
der Kampf um die Befreiung von den Ordensgelübden
die letzte Phase in diesem Rechtsstreit. Ein dahin zielender Antrag
seines Vaters hatte den Ordensgeneral krank angetroffen. Deshalb
antwortete Polanco in seinem Auftrage dem Rektor des Kollegs
von Neapel am 12. Juli 1556: wegen Kränklichkeit habe Ignatius
in dieser Woche das Schreiben von Ottavianos Vater nicht ein-
sehen und mithin auch nicht beantworten können, vielleicht aber
werde er es in der nächsten Woche tun 406). Diese Antwort wurde
aber nie geschrieben, denn am 31. Juli 1556 starb der Stifter der
Gesellschaft Jesu. Nun ruhte der Streit. Am 31. August schrieb
Polanco im Auftrage des Generalvikars Laynez an den Rektor
Mendoza: seit einiger Zeit wüßten sie nichts von Ottaviano 407).
Auf des Vaters erneuten Antrag hin 408) teilte Polanco im Auf-
trage seines Generalvikars dem Superintendenten des Kollegs von
Neapel, P. Alph. Salmeron, am 29. Dezember 1556 mit, man könne
dem Sohne des Nikolaus Peter Caesar keine Befreiung 'von seinen
Gelübden gewähren 409). Dem Vater gegenüber suchte Lajmez
(vgl. Polancos Schreiben vom 29. Dezember 1556) 41°) seinen
prinzipiellen Standpunkt in dieser Lrage: non vedo in mia con-
scientia che si possa ne debbia fare tale absolutione per parte
nostra durch den Hinweis auf folgende Momente zu stützen:
bevor Ottaviano in die Gesellschaft Jesu eingetreten sei, habe
er sich ausdrücklich dazu verpflichtet, sich dem göttlichen Dienst
in einem Orden zu weihen. Er habe ferner lange gedrängt, bevor
er aufgenommen worden sei. Er habe weiter sich auf lange hin ruhig
und stark in diesem Berufe gefühlt, wovon er (sein Vater) ja Zeuge
sei in Sizilien und auch in Neapel, nachdem sein Sohn zurück-
gekehrt sei. In Rom schließlich hätten ihn zur Ausdauer er-
muntert nicht nur verschiedene hochstehende Persönlichkeiten,
sondern sogar der Papst, als sie von seiner Standhaftigkeit in
seinem Vorsatze zum Ordensberufe gehört hätten. Da man dar-
nach verstehen könne, daß Gott von ihm gefordert, den gewählten
Weg weiter zu verfolgen, der Dämon aber ihn von solchem Vor-
haben abwendig gemacht habe, so sei es nicht ihre Aufgabe,
dem bösen Geiste behilflich zu sein und seine Pläne zu fördern.
Er (der Vater) sollte nicht etwa meinen, sie hätten aus Rück-
sicht gegen ihre Gesellschaft das Verlangen oder den Wunsch,
406) Mon. Ign., I: Epp. et instr., XII, n. 6672, p. 113. — 407) Epp.
Salm., I (Appendix 14), p. 602. — 40S) Epp. Salm., I (Append. 33), p. 628f.
— 409) Epp. Salm., I, n. 60 a, p. 141. •— 410) Epp. Salm., I (Append. 33), p. 628f.
Hermann Stoeckius:
der Kampf um die Befreiung von den Ordensgelübden
die letzte Phase in diesem Rechtsstreit. Ein dahin zielender Antrag
seines Vaters hatte den Ordensgeneral krank angetroffen. Deshalb
antwortete Polanco in seinem Auftrage dem Rektor des Kollegs
von Neapel am 12. Juli 1556: wegen Kränklichkeit habe Ignatius
in dieser Woche das Schreiben von Ottavianos Vater nicht ein-
sehen und mithin auch nicht beantworten können, vielleicht aber
werde er es in der nächsten Woche tun 406). Diese Antwort wurde
aber nie geschrieben, denn am 31. Juli 1556 starb der Stifter der
Gesellschaft Jesu. Nun ruhte der Streit. Am 31. August schrieb
Polanco im Auftrage des Generalvikars Laynez an den Rektor
Mendoza: seit einiger Zeit wüßten sie nichts von Ottaviano 407).
Auf des Vaters erneuten Antrag hin 408) teilte Polanco im Auf-
trage seines Generalvikars dem Superintendenten des Kollegs von
Neapel, P. Alph. Salmeron, am 29. Dezember 1556 mit, man könne
dem Sohne des Nikolaus Peter Caesar keine Befreiung 'von seinen
Gelübden gewähren 409). Dem Vater gegenüber suchte Lajmez
(vgl. Polancos Schreiben vom 29. Dezember 1556) 41°) seinen
prinzipiellen Standpunkt in dieser Lrage: non vedo in mia con-
scientia che si possa ne debbia fare tale absolutione per parte
nostra durch den Hinweis auf folgende Momente zu stützen:
bevor Ottaviano in die Gesellschaft Jesu eingetreten sei, habe
er sich ausdrücklich dazu verpflichtet, sich dem göttlichen Dienst
in einem Orden zu weihen. Er habe ferner lange gedrängt, bevor
er aufgenommen worden sei. Er habe weiter sich auf lange hin ruhig
und stark in diesem Berufe gefühlt, wovon er (sein Vater) ja Zeuge
sei in Sizilien und auch in Neapel, nachdem sein Sohn zurück-
gekehrt sei. In Rom schließlich hätten ihn zur Ausdauer er-
muntert nicht nur verschiedene hochstehende Persönlichkeiten,
sondern sogar der Papst, als sie von seiner Standhaftigkeit in
seinem Vorsatze zum Ordensberufe gehört hätten. Da man dar-
nach verstehen könne, daß Gott von ihm gefordert, den gewählten
Weg weiter zu verfolgen, der Dämon aber ihn von solchem Vor-
haben abwendig gemacht habe, so sei es nicht ihre Aufgabe,
dem bösen Geiste behilflich zu sein und seine Pläne zu fördern.
Er (der Vater) sollte nicht etwa meinen, sie hätten aus Rück-
sicht gegen ihre Gesellschaft das Verlangen oder den Wunsch,
406) Mon. Ign., I: Epp. et instr., XII, n. 6672, p. 113. — 407) Epp.
Salm., I (Appendix 14), p. 602. — 40S) Epp. Salm., I (Append. 33), p. 628f.
— 409) Epp. Salm., I, n. 60 a, p. 141. •— 410) Epp. Salm., I (Append. 33), p. 628f.