Metadaten

Gradenwitz, Otto; Hülsen, Christian C.; Fabricius, Ernst; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Editor]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1916, 14. Abhandlung): Die Gemeindeordonnanzen der Tafel von Heraclea — Heidelberg, 1916

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.34085#0044
License: Free access  - all rights reserved
Overview
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
44

OlTO GRADENWITZ:

7. Die Druckfehler oder Stechfehier lassen die Frage auf-
tauchen, ob nicht demErzstecher einUnzialkonzept vorlag, in dem
er '— mit Recht oder mit Unrecht — Ligaturen vermutete.
8. Graphisch könnte ich meine Ergebnisse also darstehen:

1. 2.

cap. V
!
cap. VI

cap. I
cap. II
!
cap. III
cap. IV

cap. VII
!
cap. VIII
? cap. IX

3. cap. I. IV.

mumcipio
m
m. o

coloniae
c
c. a

praefecturat
P
p. a

eoro
f,
f. o

u. ähnl. aus
welches -
sein sollte.

cap. I. IV. senatum decuriones conscriptosve etc. aus
s d c ve, welches
s. ores d. ones c. tos ve sein sollte.

4. cap. V. VI: s[d. c.] — cap. I. IV. [s]d. c. ve?
cap. II. III. [s] d. c. ? —cap. VII hat nur d. c.
5. cap. VII. municipium [colonorum] suorum [quique eius prae-
fecturae sunt]; zumal weiter unten nur sui municipi. Danach in allen cap.
municipio [c. p. (f. c.)]?
7. PRAEFECTVRATEORO
aus AFORO 1 aus mißverständ-
ADEAM lich vermuteten
aus ADEAFI ] Ligaturen?
Selbst VIAMPER im ersten Teil der Tafel könnte aus VIAWER
entstanden sein.

Das Gesetz reiht sich danach ein in die große Schar derer, die nicht
durchweg Neues bringen, sondern nach Art von Novellen oder Amendements
das Bestehende modifizieren. Die Tatsache ist für römische Gesetze oft
betontworden:was uns dabei auffällt, ist, daß die lex, dienurwenigNeues
bringt, doch benannt ist nach dem legislator, wie sein eigenes Werk: wenn
das deutsche Reichsstrafgesetzbuch dem preußischen folgt, so empfinden wir
das nicht als seltsam, von einer lex Julia oder Mucia erwarten wir mehr als
eine Novelle oder ein Amendement zu einer lex Cornelia. Aber der sachliche
Inhalt macht die Mehrzahl der Gesetze zu solchen Novellen; in unserem Falle
ist eklektisch vorgegangen und wenig geneuert.
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften