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Dibelius, Martin; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Editor]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1917, 4. Abhandlung): Die Isisweihe bei Apuleius und verwandte Initiations-Riten — Heidelberg, 1917

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https://doi.org/10.11588/diglit.37637#0017
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Die Isisweihe bei Apuleius und verwandte Initiations-Riten.

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der Redner hier, wo es sich nicht um die Tatsache der Aufbewahrung,
sondern um den Inhalt jenes Tuches handelt, an die eigenen
Kultgenossen: wenn einer von ihnen anwesend ist, soll er sich als
Geweihter ausweisen (si qui forte adest eorundem sollemnium mihi
particeps, signum dato) und dann mag der Gegner von ihm Auf-
klärung einholen. Wie er sich das denkt, sagt Apuleius nicht.
Er läßt auf die zitierten Worte folgen: et audias licet quae ego
adseruem. Das klingt, als solle der andere die Gegenstände nennen,
aber so kann’s nicht gemeint sein, denn Apuleius bekennt von
sich: nam equidem nullo umquam periculo compellar, quae
reticenda accepi, haec ad profanos enuntiare. Da er nun dem
Kultbruder nicht den Bruch des Schweigegebotes zumuten wird,
den er für seine Person so feierlich abweist, so ist seine Absicht
wohl nur die, daß der unparteiische Dritte dem Gegner die Harm-
losigkeit der heiligen Gegenstände bezeugen, zum mindesten be-
kräftigen soll, daß es kein magicum sei, was Apuleius verwahre.
Ob diese Absicht in dem Prozeß zur Ausführung gekommen sei,
kann bezweifelt werden; während in 55 ausdrücklich gesagt ist,
daß ein ähnlicher Appell an die Anwesenden beantwortet sei1,
natürlich von einer vorher vom Beklagten beauftragten Person,
fehlt hier jede solche Andeutung. Möglicherweise gehört die Stelle
also der Überarbeitung der Rede2 an und ist dann nichts weiter
als ein rhetorischer Passus. Wenn übrigens die Lesart et audiat
licet quae ego adseruem3 zu Recht bestände, nach der Apuleius
sich nur jenem Dritten gegenüber zu einer Nennung der geheim-
nisvollen Dinge herbeilassen würde — dann hätten wir es vollends
1 Apol. 55 p. 63 Helm heißt es mit Beziehung auf die von Apuleius
in Oea gehaltene Rede dicite aliquis, si qui forte meminit, huius loci princi-
pium. — audisne, Maxime, multos suggerentis? immo, ecce etiam über offer-
tur. recitari ipsa haec iubebo, quoniam ostendis humanissimo uultu auditio-
nem te istam non grauari.
2 Die Wahrscheinlichkeit der Überarbeitung behandelt Abt a. a. 0. 6ff.,
die Verlesung der Stelle aus der Asklepios-Rede a. a. 0. 4. Natürlich würde
nicht etwa der ganze Abschnitt über die Mysterien, sondern nur der Appell
an den Kultbruder auf das Konto der Überarbeitung kommen. Für diese
Annahme spricht auch die Erwägung, daß im Ernstfall Apuleius dafür gesorgt
haben würde, daß jener Dritte wirklich zur Stelle gewesen wäre; ebenso
hatte er ja einen Bekannten mit einem Exemplar der Asklepios-Rede ausge-
rüstet ins Publikum gesteckt.
3 Von Hildebrand (Leipzig 1842) wird audiat mit dem folgenden
Satz begründet, der sonst sinnlos sei. Van der Vliet wie Helm drucken
audias. Vgl. die Nachweise bei Helm im Apparat S. 64.

Sitzungsberichte der Heidelb. Akad., philos.-hist. Kl. 1917. l.Abh.

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