Verknüpfung d. Weissagung vom Endkaiser mit Friedrich II. u. Konrad IV. 5
im Testament Friedrichs freilich nicht bedacht war1. Von diesen
seinen Brüdern unterstützt, so hofft nun der Verfasser, wird Kon-
rad die Gutgesinnten um sich scharen, die Schädlinge mit kaiser-
licher Rechten zur Ordnung zwingen und die auseinanderstreben-
den Reiche zur Einheit verbinden.
Darum mögen seine Anhänger sich mit neuer Zuversicht er-
füllen und zunächst dem verstorbenen Kaiser ehrenvolle Exequien
weihen; sie dürfen es getrost, denn trotz früherer Abirrung ist er
zuletzt in besserer Einsicht mit der Kirche versöhnt geschieden.
Es ist das eine Auffassung, die dem Laien auf den ersten Blick
auffällig erscheinen mag, da ja bekannt genug ist, daß der Haß
der unversöhnten Kirche Roms den gebannten und abgesetzten
Herrscher über das Grab hinaus verfolgt, und daß auch der ster-
bende Friedrich an eine Unterwerfung sicher nicht gedacht hat.
Indessen auch hier zeigt sich der Verfasser gut unterrichtet. Denn
aus den Erzählungen einiger gleichzeitiger, wenn auch ferner
Cdironisten wissen wir, daß der Kaiser im Einklang mit der Hal-
tung, die er auch während seines Lebens zum mindesten in der
Form stets beobachtet wissen wollte, kurz vor dem Tode gebeich-
tet, das Zisterziensergewand genommen und von dem Erzbischof
Berard von Palermo die Absolution empfangen hat2, und damit
stimmen die auf einen Bericht Manfreds zurückgehenden Worte
Konrads IV. in einem Schreiben vom 20. März 1251 an den Burg-
grafen von Landskron Gerhard von Sinzig3 überein: „qui sic
christianissime obiit et in ea dispositione ad honorem Dei super
ecclesiam eius dicitur obiisse, quod de ipsius obitu merito gaudere
poteris et ulterius non tristari.“ Zur weiteren Bestätigung mag
das Zeugnis des vorliegenden italienischen Schriftstückes uns
immerhin willkommen sein. Die noch nicht vollzogenen Exequien
rücken übrigens unser Schreiben unmittelbar an den Eingang
der Todesnachricht heran, unter deren erschütterndem Eindruck
ja offenbar auch die Anfangssätze geschrieben sind.
Die Aufforderung, für den durchschlagenden Sieg des recht-
gläubigen Königs Konrad, mit dessen baldiger Herbeikunft man
rechnet, den Segen des Höchsten zu erflehen, beschließt das Stück.
1 Vgl. über ihn R. I. V, Schlußband S. GXLIVff. und Davidsohn, Ge-
schichte von Florenz II, 1, 1908, S. 314ff.
2 Vgl. Alberti Stadensis Ann. M. G. SS. XVI, 373, Mathei Parisiensis
Chron. inai. M. G. SS. XXVIII, 322 und Ann. Mellicensium Contin. Garsten-
sis M. G. SS. IX, 599.
3 R. I. V, 4539 (Huillard-Breholles VI, 892).
im Testament Friedrichs freilich nicht bedacht war1. Von diesen
seinen Brüdern unterstützt, so hofft nun der Verfasser, wird Kon-
rad die Gutgesinnten um sich scharen, die Schädlinge mit kaiser-
licher Rechten zur Ordnung zwingen und die auseinanderstreben-
den Reiche zur Einheit verbinden.
Darum mögen seine Anhänger sich mit neuer Zuversicht er-
füllen und zunächst dem verstorbenen Kaiser ehrenvolle Exequien
weihen; sie dürfen es getrost, denn trotz früherer Abirrung ist er
zuletzt in besserer Einsicht mit der Kirche versöhnt geschieden.
Es ist das eine Auffassung, die dem Laien auf den ersten Blick
auffällig erscheinen mag, da ja bekannt genug ist, daß der Haß
der unversöhnten Kirche Roms den gebannten und abgesetzten
Herrscher über das Grab hinaus verfolgt, und daß auch der ster-
bende Friedrich an eine Unterwerfung sicher nicht gedacht hat.
Indessen auch hier zeigt sich der Verfasser gut unterrichtet. Denn
aus den Erzählungen einiger gleichzeitiger, wenn auch ferner
Cdironisten wissen wir, daß der Kaiser im Einklang mit der Hal-
tung, die er auch während seines Lebens zum mindesten in der
Form stets beobachtet wissen wollte, kurz vor dem Tode gebeich-
tet, das Zisterziensergewand genommen und von dem Erzbischof
Berard von Palermo die Absolution empfangen hat2, und damit
stimmen die auf einen Bericht Manfreds zurückgehenden Worte
Konrads IV. in einem Schreiben vom 20. März 1251 an den Burg-
grafen von Landskron Gerhard von Sinzig3 überein: „qui sic
christianissime obiit et in ea dispositione ad honorem Dei super
ecclesiam eius dicitur obiisse, quod de ipsius obitu merito gaudere
poteris et ulterius non tristari.“ Zur weiteren Bestätigung mag
das Zeugnis des vorliegenden italienischen Schriftstückes uns
immerhin willkommen sein. Die noch nicht vollzogenen Exequien
rücken übrigens unser Schreiben unmittelbar an den Eingang
der Todesnachricht heran, unter deren erschütterndem Eindruck
ja offenbar auch die Anfangssätze geschrieben sind.
Die Aufforderung, für den durchschlagenden Sieg des recht-
gläubigen Königs Konrad, mit dessen baldiger Herbeikunft man
rechnet, den Segen des Höchsten zu erflehen, beschließt das Stück.
1 Vgl. über ihn R. I. V, Schlußband S. GXLIVff. und Davidsohn, Ge-
schichte von Florenz II, 1, 1908, S. 314ff.
2 Vgl. Alberti Stadensis Ann. M. G. SS. XVI, 373, Mathei Parisiensis
Chron. inai. M. G. SS. XXVIII, 322 und Ann. Mellicensium Contin. Garsten-
sis M. G. SS. IX, 599.
3 R. I. V, 4539 (Huillard-Breholles VI, 892).