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Domaszewski, Alfred; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Editor]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1918, 13. Abhandlung): Die Personennamen bei den Scriptores historiae Augustae — Heidelberg, 1918

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https://doi.org/10.11588/diglit.37675#0044
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A. von Domaszewski:

vor dem Ende des Jahres 1151. Demnach hat der Unbekannte
die erste Statthalterschaft im Mitsommer 115 angetreten und ebenso
die Statthalterschaft von Syrien im Mitsommer 116, d. h. es ist
derselbe Termin, der für die senatorischen Statthalterschaften fest-
steht, der erste Juli jedes Jahres2. Hadrian, sein Nachfolger in
der Statthalterschaft Syriens, erhielt von Traian das Amt erst,
als dieser zur Rückkehr nach Italien entschlossen war und den
Partherkrieg für beendet ansah. So mochte der Neffe sein Talent
als Verwalter betätigen; denn für einen Feldherrn hat ihn Traian
mit Recht nie gehalten3.
Die Ordensauszeichnung an den Consular4 kann der Fälscher
nicht auf die Inschrift des Titus Aurelius Fulvus gelesen haben.
Denn sein Enkel, der Kaiser Pius, ist im Jahre 86 geboren, er selbst
also um das Jahr 355. Demnach kann er im Jahre 115 kein Kom-
mando mehr ausgeübt haben. Wohl aber könnte der Fälscher
dies auf der Inschrift jenes Pompeius gelesen haben, die noch in
verstümmelter Gestalt erhalten ist6. Die Laufbahn des Unbekann-
ten7 und die des Pompeius stimmen in ihrem Anfang überein. Der
Unbekannte war:.trib. mil.quaestor pro pr.prov.
praetor.leg. leg. III Gallicae.leg. pro pr. prov., so daß
vielleicht beide Inschriften demselben Manne gelten.
Die Inschriften, die der Fälscher las, sind:
1. die Statuenbasis des Legionslegaten,
2. die Statuenbasis eines Gonsulars, der die ornamenta trium-
phalia erhalten hatte. Diese beiden sind wahrscheinlich identisch8.
3. Die Statuenbasis des Consulars. Die zweite war auf einen
öffentlichen Platz übertragen, genau so wie die noch erhaltene
Basis des Pompeius. Man darf daher mit Sicherheit annehmen,
daß auch die Basis des Gonsulars auf demselben öffentlichen Platze
stand. Wie wäre sie denn auch sonst noch am Ende des 6. Jahr-
hunderts erhalten gewesen ?
Weiter führen andere Spuren, die auf eine Benützung von
Inschriften durch den Fälscher hinweisen.
1 Dessau, inscr. sei. 297.
2 Mommsen, Staatsr. 2, 256.
3 Heidelb. Sitzb. 1918, 6, 14.
4 S. 42.
5 Wie dies auch seine Laufbahn erfordert. S. 37.
6 S. 42.
7 S. 43.
3 S. 41.
 
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