Metadaten

Driesch, Hans [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1918, 3. Abhandlung): Logische Studien über Entwicklung, 1 — Heidelberg, 1918

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.37665#0062
Lizenz: Freier Zugang - alle Rechte vorbehalten
Überblick
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
62

HANS DRIESCH:

im einzelnen ist das ailes und auch das unten Folgende in
meiner ,,HU'rA^'cAAef^eAre" ausgeführtL Als Ergänzung mag hier
gesagt sein, daß im Rahmen der Zweckheterogonie zwei besonders
bedeutsame Sonder Verhältnisse vorhegen: Macht, die tatsäch-
liche Grundwurzel der Staatenbildung, schafft, obwohl selbst böse,
ungewollt das sittlich Gebilligte im Recht; und Strafe, ob-
wohl auch für sich genommen ein Roses, das allenfalls als Selbst-
schutz- und als Abwehrmittel entschuldbar ist, zeitigt zugleich
ungewollt das sittlich Gebilligte in Form der gerechten Ver-
geltung (eine Auffassung, durch welche, beiläufig gesagt, die
,,Abschränkungs-" und die ,,Vergeltungs-"Theorie der Strafe beide
zu ihrem Rechte kommen). —
Alles politisch Historische, alles, was den im empiri-
schen Sinne angeht, läßt sich kumulativ fassen. Nur das Faktum,
daß Staaten mit allem, was sie eiuschließen, zumal dem Recht,
sein können, ist ein ,,Zug" überpersönlicher Ganzheit.
Echte Entwicklung ecoFuhcer Art ist nur im Bereiche des
IFzVs'eTM denkbar; unverlierbar und für ein echtes Ziel nutzbar
ist aber auch hier das in den einzelnen Entwicklungsschritten
Erworbene nur bei einer gewissen Hilfsannahme — nämlich bei
der Annahme einer Unsterblichkeit des Seelischen in irgend einer
Form, die nicht unbedingt die Form ,persönlicher" Unsterblich-
keit zu sein braucht. —

d.
Das Problem der FreiAeh tritt in der Geschichte in ganz be-
sonders klarer Form auf und ist hier, als Problem der Willens-
freiheit, zuerst gesehen worden. ,,Macht sich", um das Wort BERG-
soNs zu verwenden, die Geschichte, oder wird sie von einem ge-
gebenen Daseienden gemacht, d. h. bestimmt ?
Willensfreiheit soll hier nicht bedeuten, daß die Träger des
geschichtlichen Werdens, die einzelnen handelnden Menschen, im
strengen Sinne Fmze/nc, d. h. echte Monaden wären. Diese Lehre
wird schon durch die Zulassung von die Einzelnen verbindenden
Ganzheitszügen ausgeschlossen; es gibt, wenn das Wort einmal
verwendet werden soll, den Einen personenübergreifenden
welcher als Einer sich in den einzelnen Personen nur gleichsam
anzeigt. ,,Macht sich" dieser Geist in Freiheit (durch die sogen.

* IT. F Seite 173—213 und 325—336.
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften