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Vorwort.
Da Tertullian immer mehr als Zeuge für einen römischen
Rechtsprimat herhalten muß, habe ich auch diese Seite der Frage
einbezogen. Mit Recht spricht H. v. Soden in der schon erwähnten
Anzeige von unfertigen und unklaren Verfassungszuständen jener
Zeit. Aber daß es damals noch keinen anerkannten Rechtsprimat
in der Kirche gab, ist doch deutlich genug zu erkennen.
München, Juli 1919.
Hugo Koch.
Vorwort.
Da Tertullian immer mehr als Zeuge für einen römischen
Rechtsprimat herhalten muß, habe ich auch diese Seite der Frage
einbezogen. Mit Recht spricht H. v. Soden in der schon erwähnten
Anzeige von unfertigen und unklaren Verfassungszuständen jener
Zeit. Aber daß es damals noch keinen anerkannten Rechtsprimat
in der Kirche gab, ist doch deutlich genug zu erkennen.
München, Juli 1919.
Hugo Koch.