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Koch, Hugo; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1919, 22. Abhandlung): Kallist und Tertullian: ein Beitrag zur Geschichte der altchristlichen Bußstreitigkeiten und des römischen Primats — Heidelberg, 1920

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https://doi.org/10.11588/diglit.37699#0014
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Hugo Koch:

1908, I, 102; Schrift von 1914, S. 29f.)1. Somit hat auch er seine
Behauptung ganz bedeutend eingeschränkt, und sie unterscheidet
sich von der FüNKSchen Aufstellung nur noch dadurch, daß ihre
Ermäßigung auf Grund von De pud., nicht von de paen. vor-
genommen wird und die Lossprechung auf dem Todbette nicht
unbedingt für das Äußerste an Nachsicht gehalten wird. Eine
solche Aufnahme auf dem Todhette hatte aber, wie Harnack
(RE.3 14, 230) ganz richtig ausführt, nicht eine wirksame Wieder-
vereinigung mit der Gemeinde zur Folge, sie verpflichtete die
Gemeinde nicht eigentlich und konnte verschieden aufgefaßt
werden. Wie peinlich die Lage werden konnte, wenn ein so ,,Rekon-
ziliierter“ genas, zeigt Cyprians Ep. 55, 13, wo der Bischof denen,
die sich an der Gemeinschaft mit solchen Genesenen stießen,
sagen muß, man könne sie doch nicht nach der Aufnahme erwürgen
oder sonstwie umbringen2.
Der Widerspruch, in den Esser mit sich selber gerät, liegt
nun aber darin, daß er die Stelle De paen. 7, 103 — ,,Collocavit

1 Ähnlich übrigens auch d’Ales L’edit de Galliste 1914, 232. S. 227.
A. 1 bucht d’Ales einen Satz aus Funks Bericht über sein Werk „La Theo-
logie de saint Hippolyte“, Paris 1906, die in der Literar. Rdsch. f. d. kath.
Dtschld., 1907, Nr. 6 (1. Juni), Sp. 250, also einige Monate nach seinem Tode
(24. Febr. 1907), erschien. Dort heißt es nämlich: „Am wenigsten befriedigt
mich der Abschnitt über die Bußfrage; doch läuft er in einen Schlußsatz
aus, mit dem ich mich im wesentlichen einverstanden erklären kann.“ Jener
Schlußsatz aber lautet: „Moins encore que Tertullien, Hippolyte peut etre
eite comme temoin pour etablir qu’avant Galliste FEglise romaine tenait
comme absolument irremissibles, en fait et en droit, les trois peches d’impu-
dicite, de meurtre et d’idolätrie“ (p. 48). Daraus folgt nicht etwa, daß Funk
in der Zeit zwischen seinem Aufsatz in der Theol. Quartalschr., 1906, 541 ff.
und der kurz vor seinem Tode (24. Februar 1907) erfolgten Niederschrift der
genannten Besprechung seine Grundauffassung geändert hätte. So dogmatisch
oder dogmengeschichtlich wie d’Ales hat Funk seine Aufstellung nie gestaltet,
wie er es überhaupt liebte, nur die kirchengeschichtlichen Tatsachen heraus-
zustellen, ohne sie mit dogmengeschichtlichen Gewichten zu belasten. Zudem
war er nicht abgeneigt, eine etwaige Lossprechung auf dem Todbette zuzu-
geben. So konnte er wohl sein Einverständnis mit dem Satze erklären, daß
die Hauptsünden nicht „absolument irremissibles, en fait et en droit“ ge-
wesen seien.
2 Auch Dionysius von Alexandrien steht der Forderung gegenüber,
daß dem in schwerer Krankheit Aufgenommenen im Falle der Genesung die
Gemeinschaft wieder entzogen werden müsse (ed. Feltoe, Cambridge 1904, 60 ff.).
3 Ich führe De paen. und De pud. im allgemeinen nach der Ausgabe
Erwin Preuschens (in der KRÜGERSchen Sammlung), 2. Auf!., 1910, an,
 
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