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Hugo Koch:
nur durch Vermittlung der römischen Kirche an der cathedra
Petri teilhätten. Die cathedra Petri ist nicht Sonderbesitz der
römischen Kirche, sondern ist in jeder Bischofskirche verkörpert.
„Non enim Gaecilianus exivit a Majorino avo tuo, sed Majorinus
a Caeciliano; nec Caecilius recessit a cathedra Petri vel
Cypriani, sed Majorinus, cujus tu cathedram sedes, quae ante
ipsum Majorinum originem non habet“ (I, 10, p. 12): der Dona-
tistenbischof Parmenian hat nur den Stuhl seines Vorfahren
Majorin inne, vor Majorin war dieser Stuhl nicht vorhanden;
der katholische Bischof aber sitzt auf dem Stuhle Cyprians (vgl.
I, 19, p. 21), ja auf dem Stuhle Petri selber, denn Majorin war
es seinerzeit, nicht Cäcilian, der sich von diesem Stuhle getrennt
und damit das Schisma hervorgerufen hat. Wie man sieht, hat
Optatus von Mileve den hl. Cyprian in dieser Hinsicht ebenso
verstanden, wie Sohm und meine Wenigkeit (Cyprian und der
römische Primat, 1910, 39 ff.) ihn verstehen, und er teilt auch dessen
Anschauung: die cathedra Petri ist in jeder Bischofskirche ver-
gegenwärtigt1. Das Gleiche folgt aus der zuerst erwähnten Stelle
II, 2 (p. 36): die andern Apostel haben nicht „singulas (cathedras)“
inne, sondern die „singularis cathedra“, die „una cathedra“ Petri
(wie es auch nur ein „singulare baptisma“ gibt, II, 2, p. 69);
so wird „in der einen Kathedra die Einheit von allen gewahrt“.
Demnach gilt auch für Optatus der Satz: ubi Petrus (cathedra
Petri), ibi ecclesia, aber in dem (cyprianischen) Sinne, daß ein
Bischofsstuhl auf Petrus zurückgehen, ein Bischof auf dem Mt. 16,
18f. gegründeten Stuhle Petri sitzen muß. Da aber anderseits
ebenso die große Zusammengehörigkeit und Verbindung mit der
Gesamtkirche betont wird, so kann man ebenso gut sagen: ubi
ecclesia catholica, ibi cathedra Petri et claves regni caelorum;
Stuhl Petri (Schlüsselgewalt) und Kirche (Ivatholizität) stehen
im Wechselverhältnis. Somit kann Rom nicht eine Vorgesetzte,
1 Bezeichnenderweise schweigt Joh. Ernst (Cyprian und das Papsttum,
1912, 59ff.), der sonst den Optatus gerne zur Erklärung und Beleuchtung
Cyprians heranzieht, von der Stelle I, 10 (p. 12): „cathedra Petri vel Cypriani“.
— In meiner Schrift S. 93 habe ich Cypr. Ep. 55, 8 „cum Fabiani locus id
est cum locus Petri et gradus cathedrae sacerdotalis vacaret“ als Beleg dafür
gelten lassen, daß der römische Bischof spezieller Nachfolger Petri, Inhaber
der cathedra Petri in engerem Sinne sei. Es ist mir aber recht zweifelhaft
geworden, ob die Stelle gerade das besagen will und nicht vielmehr ebenso
wie die Stelle bei Optatus verstanden sein will: locus Petri gleich gradus
cathedrae sacerdotalis d. h. katholischer Bischofsstuhl.
Hugo Koch:
nur durch Vermittlung der römischen Kirche an der cathedra
Petri teilhätten. Die cathedra Petri ist nicht Sonderbesitz der
römischen Kirche, sondern ist in jeder Bischofskirche verkörpert.
„Non enim Gaecilianus exivit a Majorino avo tuo, sed Majorinus
a Caeciliano; nec Caecilius recessit a cathedra Petri vel
Cypriani, sed Majorinus, cujus tu cathedram sedes, quae ante
ipsum Majorinum originem non habet“ (I, 10, p. 12): der Dona-
tistenbischof Parmenian hat nur den Stuhl seines Vorfahren
Majorin inne, vor Majorin war dieser Stuhl nicht vorhanden;
der katholische Bischof aber sitzt auf dem Stuhle Cyprians (vgl.
I, 19, p. 21), ja auf dem Stuhle Petri selber, denn Majorin war
es seinerzeit, nicht Cäcilian, der sich von diesem Stuhle getrennt
und damit das Schisma hervorgerufen hat. Wie man sieht, hat
Optatus von Mileve den hl. Cyprian in dieser Hinsicht ebenso
verstanden, wie Sohm und meine Wenigkeit (Cyprian und der
römische Primat, 1910, 39 ff.) ihn verstehen, und er teilt auch dessen
Anschauung: die cathedra Petri ist in jeder Bischofskirche ver-
gegenwärtigt1. Das Gleiche folgt aus der zuerst erwähnten Stelle
II, 2 (p. 36): die andern Apostel haben nicht „singulas (cathedras)“
inne, sondern die „singularis cathedra“, die „una cathedra“ Petri
(wie es auch nur ein „singulare baptisma“ gibt, II, 2, p. 69);
so wird „in der einen Kathedra die Einheit von allen gewahrt“.
Demnach gilt auch für Optatus der Satz: ubi Petrus (cathedra
Petri), ibi ecclesia, aber in dem (cyprianischen) Sinne, daß ein
Bischofsstuhl auf Petrus zurückgehen, ein Bischof auf dem Mt. 16,
18f. gegründeten Stuhle Petri sitzen muß. Da aber anderseits
ebenso die große Zusammengehörigkeit und Verbindung mit der
Gesamtkirche betont wird, so kann man ebenso gut sagen: ubi
ecclesia catholica, ibi cathedra Petri et claves regni caelorum;
Stuhl Petri (Schlüsselgewalt) und Kirche (Ivatholizität) stehen
im Wechselverhältnis. Somit kann Rom nicht eine Vorgesetzte,
1 Bezeichnenderweise schweigt Joh. Ernst (Cyprian und das Papsttum,
1912, 59ff.), der sonst den Optatus gerne zur Erklärung und Beleuchtung
Cyprians heranzieht, von der Stelle I, 10 (p. 12): „cathedra Petri vel Cypriani“.
— In meiner Schrift S. 93 habe ich Cypr. Ep. 55, 8 „cum Fabiani locus id
est cum locus Petri et gradus cathedrae sacerdotalis vacaret“ als Beleg dafür
gelten lassen, daß der römische Bischof spezieller Nachfolger Petri, Inhaber
der cathedra Petri in engerem Sinne sei. Es ist mir aber recht zweifelhaft
geworden, ob die Stelle gerade das besagen will und nicht vielmehr ebenso
wie die Stelle bei Optatus verstanden sein will: locus Petri gleich gradus
cathedrae sacerdotalis d. h. katholischer Bischofsstuhl.