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Karl Meister:
Form οδός (die sich bezeichnenderweise gegen die homerische
niemals ganz hat durchsetzen können) nur in der homerischen
Reminiszenz έτη γήραος ούδώ oder wenn sie über die Schwelle an sich
etwras aussagen. Die Redner und die Komiker bringen Situationen
genug, in denen wir vom lateinischen Standpunkt aus die Nennung
der Schwelle erwarten könnten, aber stets bedienen sie sich anderer
Ausdrücke: Für ein sublimen raptus sagt der lysianische Rächer
seiner Ehre (ουκ) είσαρπασθεις έκ τής όδοΰ (Lys. 1,27), für limine
prohibere heißt es bei Ar. Lys. 423 υπό τών γυναικών άποκέκλημαι
ταΐς πύλαις, wenn der hochangesehene Konsul peclem limine eff er t,
so sagt der Diener von dem vergötterten Agathon und seinem
Hause, Thesm. 41 έπιδημεΐ γάρ θίασος Μουσών ένδον μελάθρων und
66 αυτός γάρ έΗεισιν τάχα, dem eliminabo uxorem entspricht die
Klage der Chrysis des Menander, Samia 200 S. μετα£ύ μ’ ώσπερ
έμμανής έπεισπεσών έΗωθεν έκκέκλεικε (vgl. ebd. 192). Bei Herodas
wird zwar die Schwelle wiederholt genannt1, aber nicht in dem
Zusammenhang, in dem wir sie so oft bei den Römern finden.
Wie die Griechen, so bieten auch die Israeliten und, soviel
ich mit Hilfe meines Kollegen Zimmer sehe, die Inder wenig
Vergleichbares: Die Stellen des Alten Testaments, an denen die
Schwelle vorkommt, sind von dem römischen Sprachgebrauch,
den wir verstehen wollen, ganz verschieden2, und die von Adolf
Hillebrandt gegebene Darstellung der vedischen Ritualliteratur3,
aus der das in religiöse Formen gebannte Leben des Hindu her-
vortritt, erwähnt die Schwelle nur bei einem (dem römischen
ähnlichen) Hochzeitsritus4. In Recht und Brauch der ger-
manischen Stämme5 findet die Schwelle oft besondere Beach-
tung, z. B. bei Erwerb oder Erbantritt eines Hauses, bei Definition
1 1,72 τής θύρης τόν ουδόν έχθρόν ήγεΐσθαι; 3,38 τριταΐος ούκ οιδεν
τής οικίης τόν ουδόν.
2 Bergsträsser teilt mir folgende Stellen mit: Richter 19, 27; 1. Sam. δ, 4
(Schwelle des Dagontempels in der Philisterstadt Asdod); 1. Könige 14, 17;
2. Könige 12, 10 (Schwellenhüter); poetisch Jes. 6, 7; Ez. 43, 8; Arnos 9,1;
Zephanja 1, 9 u. a.; auf Jirku, die Dämonen und ihre Abwehr im Alten Testa-
ment, Leipzig 1912, S. 81 f. verweist Fehrle.
3 Grundriß d. indoarischen Phil. u. Altertumsk. III, 2.
4 Zachariae, Wiener Zeitschr. Kunde Morgenl. 17, 1903, 140.
5 Ich verdanke den Einblick meinem Kollegen Frhr. v. Künssberg, der mir die
einschlägigen Materialien des im Entstehen begriffenen Deutschen Rechtswörter-
buchs zugänglich gemacht und erläutert hat. Einiges auf S. 5, 2, weiteres bei
Jakob Grimm, Deutsche Rechtsaltertümer (Leipzig 1899 4), I 197.240.
Karl Meister:
Form οδός (die sich bezeichnenderweise gegen die homerische
niemals ganz hat durchsetzen können) nur in der homerischen
Reminiszenz έτη γήραος ούδώ oder wenn sie über die Schwelle an sich
etwras aussagen. Die Redner und die Komiker bringen Situationen
genug, in denen wir vom lateinischen Standpunkt aus die Nennung
der Schwelle erwarten könnten, aber stets bedienen sie sich anderer
Ausdrücke: Für ein sublimen raptus sagt der lysianische Rächer
seiner Ehre (ουκ) είσαρπασθεις έκ τής όδοΰ (Lys. 1,27), für limine
prohibere heißt es bei Ar. Lys. 423 υπό τών γυναικών άποκέκλημαι
ταΐς πύλαις, wenn der hochangesehene Konsul peclem limine eff er t,
so sagt der Diener von dem vergötterten Agathon und seinem
Hause, Thesm. 41 έπιδημεΐ γάρ θίασος Μουσών ένδον μελάθρων und
66 αυτός γάρ έΗεισιν τάχα, dem eliminabo uxorem entspricht die
Klage der Chrysis des Menander, Samia 200 S. μετα£ύ μ’ ώσπερ
έμμανής έπεισπεσών έΗωθεν έκκέκλεικε (vgl. ebd. 192). Bei Herodas
wird zwar die Schwelle wiederholt genannt1, aber nicht in dem
Zusammenhang, in dem wir sie so oft bei den Römern finden.
Wie die Griechen, so bieten auch die Israeliten und, soviel
ich mit Hilfe meines Kollegen Zimmer sehe, die Inder wenig
Vergleichbares: Die Stellen des Alten Testaments, an denen die
Schwelle vorkommt, sind von dem römischen Sprachgebrauch,
den wir verstehen wollen, ganz verschieden2, und die von Adolf
Hillebrandt gegebene Darstellung der vedischen Ritualliteratur3,
aus der das in religiöse Formen gebannte Leben des Hindu her-
vortritt, erwähnt die Schwelle nur bei einem (dem römischen
ähnlichen) Hochzeitsritus4. In Recht und Brauch der ger-
manischen Stämme5 findet die Schwelle oft besondere Beach-
tung, z. B. bei Erwerb oder Erbantritt eines Hauses, bei Definition
1 1,72 τής θύρης τόν ουδόν έχθρόν ήγεΐσθαι; 3,38 τριταΐος ούκ οιδεν
τής οικίης τόν ουδόν.
2 Bergsträsser teilt mir folgende Stellen mit: Richter 19, 27; 1. Sam. δ, 4
(Schwelle des Dagontempels in der Philisterstadt Asdod); 1. Könige 14, 17;
2. Könige 12, 10 (Schwellenhüter); poetisch Jes. 6, 7; Ez. 43, 8; Arnos 9,1;
Zephanja 1, 9 u. a.; auf Jirku, die Dämonen und ihre Abwehr im Alten Testa-
ment, Leipzig 1912, S. 81 f. verweist Fehrle.
3 Grundriß d. indoarischen Phil. u. Altertumsk. III, 2.
4 Zachariae, Wiener Zeitschr. Kunde Morgenl. 17, 1903, 140.
5 Ich verdanke den Einblick meinem Kollegen Frhr. v. Künssberg, der mir die
einschlägigen Materialien des im Entstehen begriffenen Deutschen Rechtswörter-
buchs zugänglich gemacht und erläutert hat. Einiges auf S. 5, 2, weiteres bei
Jakob Grimm, Deutsche Rechtsaltertümer (Leipzig 1899 4), I 197.240.