Die Hausschwelle.
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ist als das erste Jahrzehnt des 2. Jahrhunderts, zitieren Festus und
andere zum Beleg von subices (Sc. 10 V.2):
per ego deum sublimas subiices
Umidas unde oritur imber sonitu saevo et spiritu.
6. Aus der Medea führt Nonius p. 170,8 zum Beleg von
sublimare* extollere an (280 V.2):
Sol qui candentem in caelo Sublimat facem.
Dem Vers entspricht folgender Vers des Originals (752):
’Όμνυμι Γην και λαμπρόν Ήλιου φάος
θεούς τε πάντας.
Wie sehr Ennius den Wortstamm geliebt hat, ersieht man
nicht nur aus der relativ großen Anzahl der Belege, sondern auch
daraus, daß er ihn zweimal anwendet, wo das griechische Original
(an wie wenig Stellen können wir es vergleichen!) keine ent-
sprechende Vorstellung zum Ausdruck bringt (Beleg 2 und 6).
Unser Wort zeigt bei ihm neben denkbar großem Wechsel der
Form eine völlige Einheitlichkeit der Bedeutung. Diese ist von
der Grundbedeutung erheblich weiter entfernt als in den Belegen
des Naevius, Flautus und Terenz, obwohl alle Enniusstellen älter
sind als Terenz und wenigstens zum Teil in die Lebenszeit des
Plautus hineinfallen1. Denn sie stehen in keinerlei Beziehung mehr
zu Schwelle und Haus, auch bezeichnen sie nicht mehr ein Ge-
hobenwerden durch Menschenhände, sondern sie enthalten alle
den Begriff des freien Schwebens im Himmelsraum. Daß der
Sinn des Wortes sich weiter verändert hat, wird nicht überraschen,
aber überraschend ist, daß die noch bei Naevius, den beiden
Komödiendichtern und Cato wechselnde und schillernde Bedeutung
jetzt auf einmal gefestigt ist und —■ im wesentlichen — in der
Folgezeit auch gefestigt bleibt. Nie wieder sind ja nach Ennius
die Bedeutungen ln die Höhe gehoben’, 'hinein’, 'aufrecht' oder
gar 'über die Schwelle’, die wir in den altlateinischen Belegen
feststellten, lebendig geworden, alle spätem Neuerungen scheinen
erst wieder von der ennianischen Bedeutung ausgegangen zu sein.
Es muß eine bestimmte Kraft gewirkt haben, die unser Wort in
1 Der Beleg aus dem Achilles (5), den Plautus im Prolog des Poenulus
zitiert, kann nicht später sein als das erste Jahrzehnt des 2. Jahrhunderts. Wie
sich die andern Belege auf die lange Lebenszeit des Dichters (239—169 v. Chr.)
verteilen, der noch in hohem Alter tätig war, ist ungewiß.
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ist als das erste Jahrzehnt des 2. Jahrhunderts, zitieren Festus und
andere zum Beleg von subices (Sc. 10 V.2):
per ego deum sublimas subiices
Umidas unde oritur imber sonitu saevo et spiritu.
6. Aus der Medea führt Nonius p. 170,8 zum Beleg von
sublimare* extollere an (280 V.2):
Sol qui candentem in caelo Sublimat facem.
Dem Vers entspricht folgender Vers des Originals (752):
’Όμνυμι Γην και λαμπρόν Ήλιου φάος
θεούς τε πάντας.
Wie sehr Ennius den Wortstamm geliebt hat, ersieht man
nicht nur aus der relativ großen Anzahl der Belege, sondern auch
daraus, daß er ihn zweimal anwendet, wo das griechische Original
(an wie wenig Stellen können wir es vergleichen!) keine ent-
sprechende Vorstellung zum Ausdruck bringt (Beleg 2 und 6).
Unser Wort zeigt bei ihm neben denkbar großem Wechsel der
Form eine völlige Einheitlichkeit der Bedeutung. Diese ist von
der Grundbedeutung erheblich weiter entfernt als in den Belegen
des Naevius, Flautus und Terenz, obwohl alle Enniusstellen älter
sind als Terenz und wenigstens zum Teil in die Lebenszeit des
Plautus hineinfallen1. Denn sie stehen in keinerlei Beziehung mehr
zu Schwelle und Haus, auch bezeichnen sie nicht mehr ein Ge-
hobenwerden durch Menschenhände, sondern sie enthalten alle
den Begriff des freien Schwebens im Himmelsraum. Daß der
Sinn des Wortes sich weiter verändert hat, wird nicht überraschen,
aber überraschend ist, daß die noch bei Naevius, den beiden
Komödiendichtern und Cato wechselnde und schillernde Bedeutung
jetzt auf einmal gefestigt ist und —■ im wesentlichen — in der
Folgezeit auch gefestigt bleibt. Nie wieder sind ja nach Ennius
die Bedeutungen ln die Höhe gehoben’, 'hinein’, 'aufrecht' oder
gar 'über die Schwelle’, die wir in den altlateinischen Belegen
feststellten, lebendig geworden, alle spätem Neuerungen scheinen
erst wieder von der ennianischen Bedeutung ausgegangen zu sein.
Es muß eine bestimmte Kraft gewirkt haben, die unser Wort in
1 Der Beleg aus dem Achilles (5), den Plautus im Prolog des Poenulus
zitiert, kann nicht später sein als das erste Jahrzehnt des 2. Jahrhunderts. Wie
sich die andern Belege auf die lange Lebenszeit des Dichters (239—169 v. Chr.)
verteilen, der noch in hohem Alter tätig war, ist ungewiß.