Rechtssprachgeographie.
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nur einen einzigen Ort bezeichnet, also z. B. das Bayrische Land-
recht nach München verlegt, die Tiroler Landesordnung nach Inns-
bruck usw. Belege aus Schriftstellern sind an ihrem Heimatsorte
eingetragen.
Die siebenbürgischen und baltischen Belege fanden auf den
Karten keinen Platz mehr. Insbesondere wäre Riga öfters ein-
zutragen gewesen: bei kak (1300 bis ins 19. Jhd.), winkop (1300),
godespenning, vormynde (1300), schandstein (16. u. 17. Jhd.).
Auf den Stadtrechtsblättern würden das Lübische und das
Magdeburger Recht noch weit über unsere Karte hinausreichen,
ersteres nach Nordosten, letzteres nach Osten und Südosten.
I. Historische und Mundartkarte.
Flecken (Deckblatt 1).
Die Karte ‘Flecken’ (= Ortschaft) bringt die örtliche und
zeitliche Verbreitung der Belege dieses Wortes aus dem Archiv
des deutschen Rechtswörterbuches. Dazu sind die 'Flecken-Belege
der Karte ‘Dorf’ des Sprachatlasses des Deutschen Reiches ein-
gezeichnet. Es zeigt sich, daß nur in einem sehr beschränkten
Gebiete das Wort so geläufig ist, daß es im täglichen Gebrauch
vorwiegt gegenüber dem Worte 'Dorf’. Der Vergleich mit der
historischen Karte bestätigt es, daß wir im heutigen Fleckengebiet
oder in seiner Nähe das Kerngebiet für die Verwendung des Wortes
Flecken in der Bedeutung Dorf zu suchen haben.
II. Verschiedene Bedeutungen eines Wortes, Bedeutungs-
karte.
Bestand (Deckblatt 2).
Von den vier Hauptbedeutungen, die dem Worte Bestand in
der Rechtssprache zukommen, ist 'Vertrag, Waffenstillstand’ am
frühesten belegt. Vor allem ist es im Norden verbreitet; der Süd-
westen bietet zwei vereinzelte Belege, der Südosten gleichfalls,
aber erst spät. Die Bedeutung 'Miete, Pacht’ hingegen ist im
Süden heimisch. Am kleinsten ist das Gebiet für 'Kaution’, am
weitesten gespannt das Gebiet für 'Gültigkeit’, welche Bedeutung
ja heute ja noch allgemein verständlich ist. Wien ist der einzige
Ort, für den alle Bedeutungen vorliegen; aber nur im 16. Jahr-
hundert, während sonst im ganzen österreichischen Sprachgebiet
Bestand fast ausschließlich die Bezeichnung für den Miet- und
Pachtvertrag ist.
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nur einen einzigen Ort bezeichnet, also z. B. das Bayrische Land-
recht nach München verlegt, die Tiroler Landesordnung nach Inns-
bruck usw. Belege aus Schriftstellern sind an ihrem Heimatsorte
eingetragen.
Die siebenbürgischen und baltischen Belege fanden auf den
Karten keinen Platz mehr. Insbesondere wäre Riga öfters ein-
zutragen gewesen: bei kak (1300 bis ins 19. Jhd.), winkop (1300),
godespenning, vormynde (1300), schandstein (16. u. 17. Jhd.).
Auf den Stadtrechtsblättern würden das Lübische und das
Magdeburger Recht noch weit über unsere Karte hinausreichen,
ersteres nach Nordosten, letzteres nach Osten und Südosten.
I. Historische und Mundartkarte.
Flecken (Deckblatt 1).
Die Karte ‘Flecken’ (= Ortschaft) bringt die örtliche und
zeitliche Verbreitung der Belege dieses Wortes aus dem Archiv
des deutschen Rechtswörterbuches. Dazu sind die 'Flecken-Belege
der Karte ‘Dorf’ des Sprachatlasses des Deutschen Reiches ein-
gezeichnet. Es zeigt sich, daß nur in einem sehr beschränkten
Gebiete das Wort so geläufig ist, daß es im täglichen Gebrauch
vorwiegt gegenüber dem Worte 'Dorf’. Der Vergleich mit der
historischen Karte bestätigt es, daß wir im heutigen Fleckengebiet
oder in seiner Nähe das Kerngebiet für die Verwendung des Wortes
Flecken in der Bedeutung Dorf zu suchen haben.
II. Verschiedene Bedeutungen eines Wortes, Bedeutungs-
karte.
Bestand (Deckblatt 2).
Von den vier Hauptbedeutungen, die dem Worte Bestand in
der Rechtssprache zukommen, ist 'Vertrag, Waffenstillstand’ am
frühesten belegt. Vor allem ist es im Norden verbreitet; der Süd-
westen bietet zwei vereinzelte Belege, der Südosten gleichfalls,
aber erst spät. Die Bedeutung 'Miete, Pacht’ hingegen ist im
Süden heimisch. Am kleinsten ist das Gebiet für 'Kaution’, am
weitesten gespannt das Gebiet für 'Gültigkeit’, welche Bedeutung
ja heute ja noch allgemein verständlich ist. Wien ist der einzige
Ort, für den alle Bedeutungen vorliegen; aber nur im 16. Jahr-
hundert, während sonst im ganzen österreichischen Sprachgebiet
Bestand fast ausschließlich die Bezeichnung für den Miet- und
Pachtvertrag ist.