Rechtssprachgeographie.
27
Vorbemerkung zu den Kartenbeilagen.
Mit den beigegebenen Karten soll nur eine Probe geboten, ein
Anstoß gegeben werden. Die Beispiele sind aufs Geratewohl
herausgegriffen aus dem überreichen Wortschatz der deutschen
Rechtssprache, ohne lange Versuche. Aber vielleicht können sie
doch manchem etwas sagen und zu eigener Arbeit anregen.
Als Grundkarte wählte ich die von Prof. Dr. K.Wagner für die
Zeitschrift für deutsche Mundarten (jetzt Theutonista) gezeichnete62.
Für die freundschaftliche Erlaubnis der Benützung habe ich hier
herzlich zu danken. Mit diesem Anschluß an das Kartensystem
der Mundartgeographen soll die wechselseitige Benützung der
Deckblätter ermöglicht werden. Die gleiche Grundkarte wird ja
im Theutonista weiter verwendet. Um Kosten zu sparen und doch
möglichst viele Beispiele zu bringen, sind die Deckblätter sämtlich
einfarbig. Die Verwendung von verschiedenen Farben für diese
Blätter soll es erleichtern, mehrere Deckblätter gleichzeitig über-
einanderzulegen und zu betrachten; so namentlich die Synonymen-
karten und die Blätter der Stadtrechtskarte. Bei der letzteren
zwang die Fülle der Eintragungen (rund 1000 Eintragungen in
61 Stadtrechtsgruppen) dazu, die vielfarbig gezeichnete einheit-
liche Originalkarte in drei Blätter zu zerlegen, damit trotz Ein-
farbigkeit die Deutlichkeit nicht verloren gehe.
Bei den Wortkarten habe ich in der Regel nur Zeitzeichen
verwendet, d. h. für die einzelnen Jahrhunderte besondere Zeichen
gewählt. Und zwar nahm ich einen einfachen Strich als Grund-
62 Hinsichtlich dieser Grundkarte möchte ich die Worte wiederholen,
mit denen sie F. Wrede in der Ztschr. f. deutsche Mundarten 19 (1924), 284,
eingeführt hat: „Sie ist nach der deutschen Generalstabskarte orientiert (öst-
lich von Ferro) und stellt eine genaue Verkleinerung der Originalkarte des
Sprachatlas (1 : 1000 000) auf 1 : 5 000 000 dar. Wie diese bringt sie die alte
Reichsgrenze, außerdem die anstoßenden Länder, die Anteil am geschlossenen
deutschen Sprachgebiet haben. Von Sprachgrenzen ist nur die i/c-Linie (das
Hochpreußische eingeschlossen) fein eingetragen und die drei hochdeutschen
Enklaven im niederdeutschen Gebiet (die pfälzische Kolonie am Niederrhein,
die obersächsische am Harz, die schwäbische in Westpreußen).
Wenn beim Auflegen der Pausen sich kleine Schwankungen in der Größe
zeigen und die Auflegemarken oder die äußeren Grenzen sich mit der Unter-
lage nicht ganz decken wollen, so liegt das an der Natur des sich verziehenden
Papiers und kann vom Benutzer leicht reguliert werden.“
27
Vorbemerkung zu den Kartenbeilagen.
Mit den beigegebenen Karten soll nur eine Probe geboten, ein
Anstoß gegeben werden. Die Beispiele sind aufs Geratewohl
herausgegriffen aus dem überreichen Wortschatz der deutschen
Rechtssprache, ohne lange Versuche. Aber vielleicht können sie
doch manchem etwas sagen und zu eigener Arbeit anregen.
Als Grundkarte wählte ich die von Prof. Dr. K.Wagner für die
Zeitschrift für deutsche Mundarten (jetzt Theutonista) gezeichnete62.
Für die freundschaftliche Erlaubnis der Benützung habe ich hier
herzlich zu danken. Mit diesem Anschluß an das Kartensystem
der Mundartgeographen soll die wechselseitige Benützung der
Deckblätter ermöglicht werden. Die gleiche Grundkarte wird ja
im Theutonista weiter verwendet. Um Kosten zu sparen und doch
möglichst viele Beispiele zu bringen, sind die Deckblätter sämtlich
einfarbig. Die Verwendung von verschiedenen Farben für diese
Blätter soll es erleichtern, mehrere Deckblätter gleichzeitig über-
einanderzulegen und zu betrachten; so namentlich die Synonymen-
karten und die Blätter der Stadtrechtskarte. Bei der letzteren
zwang die Fülle der Eintragungen (rund 1000 Eintragungen in
61 Stadtrechtsgruppen) dazu, die vielfarbig gezeichnete einheit-
liche Originalkarte in drei Blätter zu zerlegen, damit trotz Ein-
farbigkeit die Deutlichkeit nicht verloren gehe.
Bei den Wortkarten habe ich in der Regel nur Zeitzeichen
verwendet, d. h. für die einzelnen Jahrhunderte besondere Zeichen
gewählt. Und zwar nahm ich einen einfachen Strich als Grund-
62 Hinsichtlich dieser Grundkarte möchte ich die Worte wiederholen,
mit denen sie F. Wrede in der Ztschr. f. deutsche Mundarten 19 (1924), 284,
eingeführt hat: „Sie ist nach der deutschen Generalstabskarte orientiert (öst-
lich von Ferro) und stellt eine genaue Verkleinerung der Originalkarte des
Sprachatlas (1 : 1000 000) auf 1 : 5 000 000 dar. Wie diese bringt sie die alte
Reichsgrenze, außerdem die anstoßenden Länder, die Anteil am geschlossenen
deutschen Sprachgebiet haben. Von Sprachgrenzen ist nur die i/c-Linie (das
Hochpreußische eingeschlossen) fein eingetragen und die drei hochdeutschen
Enklaven im niederdeutschen Gebiet (die pfälzische Kolonie am Niederrhein,
die obersächsische am Harz, die schwäbische in Westpreußen).
Wenn beim Auflegen der Pausen sich kleine Schwankungen in der Größe
zeigen und die Auflegemarken oder die äußeren Grenzen sich mit der Unter-
lage nicht ganz decken wollen, so liegt das an der Natur des sich verziehenden
Papiers und kann vom Benutzer leicht reguliert werden.“