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Täubler, Eugen; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Editor]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1929/30, 4. Abhandlung): Die Umbrisch-sabellischen und die roemischen Tribus — Heidelberg, 1930

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https://doi.org/10.11588/diglit.39957#0005
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Die umbrisch-sabellischen und die römischen Tribus.

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Aber dem, was sich so eindeutig für Umbrien entwickeln läßt,
stellen sich die drei ursprünglichen römischen Tribus in den Weg,
die nur Teile innerhalb der Gemeinde sind. Das Verhältnis wird
dadurch noch merkwürdiger, daß die alten römischen Tribus drei
an der Zahl sind und der Begriff des Teils in tribus, tribuo auf den
des Drittels zurückgeht* 1. Man hat immer wieder versucht, den
Ausgleich darin zu finden, daß auch in Latium die Gemeinden
Tribus hießen und daß drei Tribusgemeinden in Rom zu einer
Gemeinde zusammengewachsen sind2. Man müßte dann annehmen,
daß sich in der Dreitribus- Gemeinde nicht nur der Zahlsinn des
Wortes Tribus, über die Zeit hinweg, in der er wie in Umbrien nur
noch den Teil bedeutete, erneuert hat, sondern daß er zugleich
eine Zahlbedeutung annahm, die mit der ursprünglichen nicht
identisch und sprachlich unmöglich ist: denn tribus würde dann
nicht mehr das Drittel des Stamms bedeuten, sondern den „Drei-
stamm“, den dreigeeinten Stamm3. Von der richtigen Etymologie
führt aber zu der Annahme, Rom sei aus drei Tribusgemeinden
zusammengewachsen, kein Weg.
Immer mehr erwies es sich deshalb als notwendig, auf die
antiken Vorstellungen zurückzugehen, daß die Dreiteilung eine
administrative Gliederung innerhalb der Gemeinde
gewesen sei4 und daß die Tribus den griechischen Phylen entsprochen

trifu nicht ein Teil der tota sein, sondern deckt sich mit dieser, allerdings
in einer Weise, daß derselbe Begriff hier von einer anderen Seite aufgefaßt
sein muß.“ Ebenso Kornemann, Klio V 1905 S. 88 und Rosenberg, Der
Staat der alten Italiker, S. 124.
1 Walde, a. a. O.: „ital. *tribhu- vermutlich ursprünglich Drittel
(dann mit verblaßter Zahlbedeutung, wie Viertel = Stadtteil, Quartier)“.
Ebenso F. Muller-Izn, Altital. Wörterbuch, S. 494f.
2 Diese Vorstellung wurde dadurch noch komplizierter, daß man die
drei Tribus nach dem, was ihre Namen zu fordern schienen, vielfach auf je
eine urrömische, sabinische und etruskische Gemeinde verteilte. Mommsen
spricht in dem zitierten Satz nur von „mehreren einstmals selbständigen
Staaten“, im Abriß des röm. Staatsrechts S. 12 von „drei latinischen Ge-
meinden“.
3 Diese Bedeutung hatten Pott, Etymolog. Forschungen I S. 111. 217,
II S. 441, Schwegler, Röm. Gesch. I S. 497, 1 und Corssen, Über Aus-
sprache, Vocalismus und Betonung der lat. Sprache2 I S. 163, sachlich folge-
richtig als die ursprüngliche eingesetzt. Dagegen Mommsen, a. a. O. III
S. 95 Anm. 2.
4 Varro, 1. 1. V55; Cic. de rep. II 14; Dion. Hai. II 7, 2; IV 14, 1;
Fest. p. 344 M. und ep. p. 119; Plutarch Ramul. 20; Gas Dio fr. 5, 8 u. a.
 
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