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Täubler, Eugen; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1929/30, 4. Abhandlung): Die Umbrisch-sabellischen und die roemischen Tribus — Heidelberg, 1930

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https://doi.org/10.11588/diglit.39957#0016
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16

Eugen Täubler:

dem Prinzip nach auch sonst bekannten Weise den Ausweg ergriffen,
nach Bedürfnis einzelne Curien sich unter ihrem Namen verdoppeln
zu lassen, wodurch der alte Rahmen der Tribus mit ihren zehn
Curien nicht verändert wurde.
3. Wenn man die Territorien und ihre Tribus vergleichend
nebeneinanderstellt, so ergibt sich: den Umbrern und den Vestinern-
Paelignern sind gemeinsam die Tribus als territoriale Gemeinden
und die Aufteilung des ganzen Stammes in Tribusgemeinden, wäh-
rend sie sich durch die Vielheit und die Dreiheit der Tribus unter-
scheiden; den Römern und den Vestinern-Paelignern ist gemein-
sam die Dreiheit, während sie sich durch die Drittelung der Ge-
meinde in Tribus und die Drittelung des Stammes in Gemeinde-
tribus unterscheiden; bei den Römern und Umbrern sind Zahl und
Wesen verschieden. Die Vestiner-Paeligner stimmen in je einer
Wesenheit mit den Umbrern und mit den Römern zusammen. Be-'
ginnt schon damit das Gewicht auf ihre Seite zu rücken, so kommt
entscheidend von zwei Seiten hinzu, daß dem Worte nach die
Wurzel in der Dreizahl liegt und daß dieses Element sich bei den
Römern und den beiden sabellischen Völkern, d. h. bei beiden
Zweigen der Italiker findet, so daß wir Grund haben, anzunehmen,
daß dies ursprünglicher und die Aufteilung in eine beliebige Zahl
bei den Umbrern eine jüngere Erscheinung ist. Da aber der Stamm
überall älter ist als die Stadt, und die Bezeichnung der Gemeinde
als Tribus bei Umbrern, Paelignern und Vestinern überhaupt nicht
zuläßt, noch an die Stadt als politische Gemeinde innerhalb
der Tribus zu denken, so ist gegeben, daß wir bei Paelignern und
Vestinern die Urform der Tribus vor uns haben, d. h. daß sie einer
Drittelung des Stammes angehört. Von dieser Grundlage aus
ist die Entwicklung bei den Umbrern den Weg gegangen, daß die
Dreizahl der beliebigen Aufteilung wich, und bei den Römern den
Weg, daß die Dreizahl erhalten blieb, aber nicht in einer Gliederung
des Stammes, sondern übertragen auf die Gemeinde. Die isolierte
Gemeinde trat an die Stelle des isolierten Stamms und nicht etwa
an die Stelle einer Tribusgemeinde, die nicht isoliert war sondern
dem Stamm angehörte. Darum werden die drei Tribus des Stamms
gewissermaßen in die Einzelgemeinde hineingelegt und zu Ge-
meindedritteln.
Die Erklärung für die Verschiedenheit bei Umbrern und Sa-
bellern wird man in der Verschiedenheit von Großstamm und Klein-
 
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