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Lugen Täubler:
noch einmal in je drei Teilgemeinden zerlegt werden konnten, ver-
lor die Phyle nun ihren politischen Charakter und diente nur noch
der Aufteilung des Bodens und der Verwaltungsorganisation.
So sehen wir die dorischen Phylen innerhalb des noch geeinten
Volks in den nordwestgriechischen Sitzen parallel zu den Tribus-
gemeinden der Vestiner und Paeligner, und die Phylen in den
späteren dorischen Gemeindestaaten parallel zu den Gemeinde-
tribus in Rom; und in dem in Griechenland greifbaren Übergang
von dem älteren zu dem jüngeren Zustand ist uns die Parallele für
die Entwicklung gegeben, die wir auf Grund der vestinisch-paelig-
nischen Erscheinungen für die römischen Tribus voraussetzen
konnten.
Innerhalb der Kolonien hat sich an einer Stelle noch einmal
der ursprüngliche Zustand herau§gebildet, in Rhodos. Die Weit-
räumigkeit hat bewirkt, daß hier die Phylen zu drei politischen
Gemeinden auseinandertraten. Ilias II 668: rp^üa Ss ojxtjD-sv
xaTacpuXadov und 655 f.: 8ia Tplyoc xoap.Tjh'SVTEp AGSov TtjXugov te xal
apytvozvTa Kocgsipov. Die Namen gehen auf Vorgefundene Städte
zurück. Erst der Synoikismus von 408 hat die Phylen auch hier
zu Teilen einer Stadtgemeinde gemacht1.
4. Ich stelle zum Schluß einige Bemerkungen zusammen, die
durch griechische Erscheinungen angeregt sind. Von den dorischen
Staaten des Mutterlandes ist Phylengliederung nur in der Doris
nicht bezeugt. Szanto bemerkt dazu2: „Die Kleinheit der Land-
schaft und ihre geringe historische Bedeutung gestatten keinen
Schluß ex silentio, und es bleibt die Möglichkeit offen, daß hier
einmal Phylen auftauchen.“ In Italien kann die seltene Erwäh-
nung der Tribusgemeinde noch weniger befremden. Wenn man
bedenkt, wie zufällig die Erwähnung der pars Sulmo ist und wie
das Festhalten an der alten Form in Peltuinum, im Gegensatz zu
Pinna, sich aus der besonderen Situation im Bundesgenossenkriege
erklärt, wird man sich nicht wundern können, bei den kleinen
samnitischen Stämmen die Tribusgemeinde in der Zeit der Muni-
zipalverfassung nicht mehr erwähnt zu finden. Noch mehr gilt
dies von den Sabinern, Idernikern, Aequern und Volskern, die
schon sehr früh ihre Eigenstaatlichkeit gegen das römische Bürger-
recht aufgegeben hatten.
1 van Gelder, Gesch. d. alten Rhodier, S. 226; Szanto, a. a. O.,
S. 224f. 2 a. a. O., S. 223.
Lugen Täubler:
noch einmal in je drei Teilgemeinden zerlegt werden konnten, ver-
lor die Phyle nun ihren politischen Charakter und diente nur noch
der Aufteilung des Bodens und der Verwaltungsorganisation.
So sehen wir die dorischen Phylen innerhalb des noch geeinten
Volks in den nordwestgriechischen Sitzen parallel zu den Tribus-
gemeinden der Vestiner und Paeligner, und die Phylen in den
späteren dorischen Gemeindestaaten parallel zu den Gemeinde-
tribus in Rom; und in dem in Griechenland greifbaren Übergang
von dem älteren zu dem jüngeren Zustand ist uns die Parallele für
die Entwicklung gegeben, die wir auf Grund der vestinisch-paelig-
nischen Erscheinungen für die römischen Tribus voraussetzen
konnten.
Innerhalb der Kolonien hat sich an einer Stelle noch einmal
der ursprüngliche Zustand herau§gebildet, in Rhodos. Die Weit-
räumigkeit hat bewirkt, daß hier die Phylen zu drei politischen
Gemeinden auseinandertraten. Ilias II 668: rp^üa Ss ojxtjD-sv
xaTacpuXadov und 655 f.: 8ia Tplyoc xoap.Tjh'SVTEp AGSov TtjXugov te xal
apytvozvTa Kocgsipov. Die Namen gehen auf Vorgefundene Städte
zurück. Erst der Synoikismus von 408 hat die Phylen auch hier
zu Teilen einer Stadtgemeinde gemacht1.
4. Ich stelle zum Schluß einige Bemerkungen zusammen, die
durch griechische Erscheinungen angeregt sind. Von den dorischen
Staaten des Mutterlandes ist Phylengliederung nur in der Doris
nicht bezeugt. Szanto bemerkt dazu2: „Die Kleinheit der Land-
schaft und ihre geringe historische Bedeutung gestatten keinen
Schluß ex silentio, und es bleibt die Möglichkeit offen, daß hier
einmal Phylen auftauchen.“ In Italien kann die seltene Erwäh-
nung der Tribusgemeinde noch weniger befremden. Wenn man
bedenkt, wie zufällig die Erwähnung der pars Sulmo ist und wie
das Festhalten an der alten Form in Peltuinum, im Gegensatz zu
Pinna, sich aus der besonderen Situation im Bundesgenossenkriege
erklärt, wird man sich nicht wundern können, bei den kleinen
samnitischen Stämmen die Tribusgemeinde in der Zeit der Muni-
zipalverfassung nicht mehr erwähnt zu finden. Noch mehr gilt
dies von den Sabinern, Idernikern, Aequern und Volskern, die
schon sehr früh ihre Eigenstaatlichkeit gegen das römische Bürger-
recht aufgegeben hatten.
1 van Gelder, Gesch. d. alten Rhodier, S. 226; Szanto, a. a. O.,
S. 224f. 2 a. a. O., S. 223.