Die ümbrisch-sabellischen und die römischen Tribus. 23
Tarquinius Priscus und Tarquinius Superbus erinnert und an das,
was über den'vergeblichen Versuch des älteren, die Tribus zu ver-
mehren, wiedergegeben worden ist (womit aber kein Rückschluß
auf die Tradition begründet werden soll). — Auch diese Entwick-
lung würde man in Griechenland wiederfinden: Herakleia am
Pontos, Pflanzstadt von Megara, hatte bis in das vierte Jahr-
hundert die drei dorischen Phylen und vermehrte sie in einer uns
unbekannten Zeit nicht nur so, wie es für einige Städte gezeigt
wurde, um neue, sondern ersetzte die dorische Phylenordnung
durch die attisch-jonische1; zufällig auch zahlenmäßig die gleiche
Abfolge, vier gegen drei.
Aber diese letzten Bemerkungen sollen mit dem eigentlichen
Gegenstand dieser Untersuchung nur lose verknüpft sein. Kehren
wir zu diesem zurück, so sollte gezeigt werden, daß sich im Vestiner-
und im Paelignerlande die Tribus als politische Gemeinde und die
Gemeinde als Stammdrittel titular bis in die römische Munizipal-
zeit erhalten hat und daß die Stammdrittelung der ursprüngliche
Zustand der Tribusordnung ist. In Umbrien und in Rom liegen
nach verschiedenen Richtungen Erscheinungen jüngerer Entwick-
lung vor, in Umbrien die Loslösung vom Drittel, so daß der Stamm
in beliebig viele Tribusgemeinden gegliedert ist, in Rom die Los-
lösung vom Stamm und die Übertragung des Drittelnngsprinzips
auf die Gemeinde..
1 Szaivto, a. a. 0., S. 233.
Tarquinius Priscus und Tarquinius Superbus erinnert und an das,
was über den'vergeblichen Versuch des älteren, die Tribus zu ver-
mehren, wiedergegeben worden ist (womit aber kein Rückschluß
auf die Tradition begründet werden soll). — Auch diese Entwick-
lung würde man in Griechenland wiederfinden: Herakleia am
Pontos, Pflanzstadt von Megara, hatte bis in das vierte Jahr-
hundert die drei dorischen Phylen und vermehrte sie in einer uns
unbekannten Zeit nicht nur so, wie es für einige Städte gezeigt
wurde, um neue, sondern ersetzte die dorische Phylenordnung
durch die attisch-jonische1; zufällig auch zahlenmäßig die gleiche
Abfolge, vier gegen drei.
Aber diese letzten Bemerkungen sollen mit dem eigentlichen
Gegenstand dieser Untersuchung nur lose verknüpft sein. Kehren
wir zu diesem zurück, so sollte gezeigt werden, daß sich im Vestiner-
und im Paelignerlande die Tribus als politische Gemeinde und die
Gemeinde als Stammdrittel titular bis in die römische Munizipal-
zeit erhalten hat und daß die Stammdrittelung der ursprüngliche
Zustand der Tribusordnung ist. In Umbrien und in Rom liegen
nach verschiedenen Richtungen Erscheinungen jüngerer Entwick-
lung vor, in Umbrien die Loslösung vom Drittel, so daß der Stamm
in beliebig viele Tribusgemeinden gegliedert ist, in Rom die Los-
lösung vom Stamm und die Übertragung des Drittelnngsprinzips
auf die Gemeinde..
1 Szaivto, a. a. 0., S. 233.