Metadaten
Überblick
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Vorrede.

5

als der in die dritte Auflage (1921) eingefügte Abschnitt über „die
irrealen Sinngebilde und das historische Verstehen“, dessen Grund-
gedanke vorher nur angedeutet war, sich besonders dazu eignet,
klarzumachen, was ein „irreales Sinngebilde“ ist. Dieser Begriff
spielt auch in der Logik, wie ich sie verstehe, und zumal in dieser
Abhandlung eine entscheidende Rolle.
Wesentlich enger sind die Beziehungen der vorliegenden Schrift
zum ersten Teil meines „Systems der Philosophie“ (1921). Die hier
gegebene Subjekts-Prädikats-Theorie entstammt denselben Ge-
dankengängen wie die dort entwickelte Lehre „vom theoretischen
Gegenstand überhaupt“. Sie steht im zweiten und dritten Kapitel
der „Allgemeinen Grundlegung“. Wer die dort gegebenen Aus-
führungen kennt, wird den Zusammenhang bald merken. Er kann
hier in Kürze nicht aufgezeigt werden. Es war nur auf ihn hin-
zuweisen.
Eine etwas genauere Erörterung bedarf die Stellung der Ge-
danken über die Logik des Prädikats zu meinem Buch: „Der Gegen-
stand der Erkenntnis“ (1892, 6. Aufl. 1928). Auf den ersten Blick
wird man vielleicht das, was ich hier zu sagen habe, unvereinbar
mit manchem finden, was dort steht. Das betrifft besonders zwei
Punkte: das Zurückschieben des Urteils zugunsten des Satzes und
den Begriff der Ontologie als einer Lehre vom Sein der Welt, wie
den Begriff des „Seins“ überhaupt.
Zum ersten Punkt möchte ich bemerken, daß ich bereits 1909
in den „Kant-Studien“ eine Abhandlung über „Zwei Wege der
Erkenntnistheorie“ veröffentlicht und ihren Hauptinhalt dann in
die dritte Auflage des „Gegenstandes“ (1915) hineingearbeitet habe.
Ich bin trotzdem auch in den späteren Auflagen des älteren Buches
mit vollem Bewußtsein in der Hauptsache nur den Weg gegangen,
den ich den „subjektiven“ nenne, und der das Urteil voranstellt.
Aber ich habe zugleich, seitdem ich mir über die Möglichkeit eines
andern Verfahrens zur Erreichung desselben Zieles klar geworden
war, stets eine Ergänzung auf dem „objektiven“ Wege für not-
wendig gehalten, der so rasch wie möglich vom erkennenden Ich
zur unabhängig davon bestehenden erkannten Wahrheit führt.
Diese Ergänzung steht zum größten Teil bereits im ersten Band
meines „Systems“, und sie wird hier weiter fortgesetzt. Deswegen
stelle ich jetzt nicht den „subjektiven“ Sinn des seelischen Urteils-
aktes, sondern den körperlichen Satz voran, um an ihm das
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften