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Zweiter ontologischer Teil.
Mannigfaltigkeit gerecht. Jedenfalls muß sie durch eine Be-
rücksichtigung der Welt-Vielheit hindurch, bevor sie zur Welt-
Einheit kommt.
Das zeigt wieder gerade der allgemeinste Begriff des Seins
überhaupt und sein Charakter als bloße Denkform im' Unterschied
von der Mehrheit der Erkenntnisformen. Er warnt uns vor jeder
vorschnellen ontologischen Verallgemeinerung. Schreibt man der
Welt nur dies eine, allgemeinste Sein zu, so hat man damit nicht
nur noch nichts vom Sein der Welt erkannt, sondern man nimmt
sich damit geradezu die Möglichkeit, die Welt zu „sehen“ und dann
zu erkennen, was und wie sie „ist“. Man verbaut sich den Hori-
zont. Erst nachdem die allgemeine Ontologie alle „monistischen“
Mauern niederlegt und sich einen Überblick über die verschiedenen
Seinsarten der Welt verschafft hat, bekommt sie die Möglichkeit,
ein Fundament zu legen, das breit genug für den universalen Auf-
bau einer Erkenntnis des „Seienden überhaupt“ oder des Seins
dessen ist, was den Namen „Welt“ verdient.
Wie aber soll nun die Ontologie dies Fundament gewinnen ?
Das Schlagwort „Pluralismus“ sagt für sich allein darüber noch
nichts.
Wir scheuen uns nicht, hier einen Ausdruck zu verwenden,
der oft mißbraucht und überdies sehr vieldeutig ist. Wir kennen
leider keinen bessern. Die Ontologie kann sich, um dem Welt-
Reichtum in seiner Mannigfaltigkeit auch in bezug auf „das Sein“
gerecht zu werden, nur auf Erfahrung stützen. Vor der For-
derung einer „empirischen“ Basis sollte man auch in der Ontologie,
trotz aller Einseitigkeiten der „empiristischen“ Erkenntnistheorien,
nicht zurückschrecken. Es entsteht dadurch keine Verengung des
Horizontes, sobald man nur den Begriff der „Erfahrung“ umfas-
send genug nimmt, d. h. ihn nicht von vorneherein etwa ebenso
verengt wie den Begriff des Seins als eines einzigen Erkenntnis-
prädikats.
Das aber bedeutet in diesem Falle: man darf nicht ausschließ-
lich eine besondere Art der „Erfahrung“ für möglich halten, d. h.
etwa glauben, man könne nur wahrnehmbare Gegenstände, körper-
liche oder seelische, denen das Prädikat sinnlich wirklich zukommt,
„erfahren“. Mit einer „sensualistischen“ Grundlegung hat unsere
Forderung nach Erfahrung nichts zu tun. Man muß vielmehr das
„Erfahrbare“ dem gleichsetzen, was irgendwie unmittelbar „zum
Bewußtsein kommen“ oder was „erlebt“ werden kann, oder wie
Zweiter ontologischer Teil.
Mannigfaltigkeit gerecht. Jedenfalls muß sie durch eine Be-
rücksichtigung der Welt-Vielheit hindurch, bevor sie zur Welt-
Einheit kommt.
Das zeigt wieder gerade der allgemeinste Begriff des Seins
überhaupt und sein Charakter als bloße Denkform im' Unterschied
von der Mehrheit der Erkenntnisformen. Er warnt uns vor jeder
vorschnellen ontologischen Verallgemeinerung. Schreibt man der
Welt nur dies eine, allgemeinste Sein zu, so hat man damit nicht
nur noch nichts vom Sein der Welt erkannt, sondern man nimmt
sich damit geradezu die Möglichkeit, die Welt zu „sehen“ und dann
zu erkennen, was und wie sie „ist“. Man verbaut sich den Hori-
zont. Erst nachdem die allgemeine Ontologie alle „monistischen“
Mauern niederlegt und sich einen Überblick über die verschiedenen
Seinsarten der Welt verschafft hat, bekommt sie die Möglichkeit,
ein Fundament zu legen, das breit genug für den universalen Auf-
bau einer Erkenntnis des „Seienden überhaupt“ oder des Seins
dessen ist, was den Namen „Welt“ verdient.
Wie aber soll nun die Ontologie dies Fundament gewinnen ?
Das Schlagwort „Pluralismus“ sagt für sich allein darüber noch
nichts.
Wir scheuen uns nicht, hier einen Ausdruck zu verwenden,
der oft mißbraucht und überdies sehr vieldeutig ist. Wir kennen
leider keinen bessern. Die Ontologie kann sich, um dem Welt-
Reichtum in seiner Mannigfaltigkeit auch in bezug auf „das Sein“
gerecht zu werden, nur auf Erfahrung stützen. Vor der For-
derung einer „empirischen“ Basis sollte man auch in der Ontologie,
trotz aller Einseitigkeiten der „empiristischen“ Erkenntnistheorien,
nicht zurückschrecken. Es entsteht dadurch keine Verengung des
Horizontes, sobald man nur den Begriff der „Erfahrung“ umfas-
send genug nimmt, d. h. ihn nicht von vorneherein etwa ebenso
verengt wie den Begriff des Seins als eines einzigen Erkenntnis-
prädikats.
Das aber bedeutet in diesem Falle: man darf nicht ausschließ-
lich eine besondere Art der „Erfahrung“ für möglich halten, d. h.
etwa glauben, man könne nur wahrnehmbare Gegenstände, körper-
liche oder seelische, denen das Prädikat sinnlich wirklich zukommt,
„erfahren“. Mit einer „sensualistischen“ Grundlegung hat unsere
Forderung nach Erfahrung nichts zu tun. Man muß vielmehr das
„Erfahrbare“ dem gleichsetzen, was irgendwie unmittelbar „zum
Bewußtsein kommen“ oder was „erlebt“ werden kann, oder wie