Erstes Hauptstück: Untersuchungen, I. Die Datierung der Predigten. 11
und als Archidiakon von Lüttich hat er diesen Wohnsitz offenbar
nicht gewechselt* 1. Soweit wir seine Reisen verfolgen können, immer
wieder führen sie nach Koblenz zurück. Darum bin ich der Mei-
nung, daß Koblenz als Predigt-Ort überall in erster Linie in Frage
kommt, wo die Ortsangabe fehlt. Trotzdem habe ich diese im
Verzeichnis fortgelassen, um nicht eine Sicherheit vorzutäuschen,
die nicht vorhanden ist.
Überschauen wir nun die ganze Reihe der Predigten, so ergibt
sich hinsichtlich der Datierung folgendes Bild: Hinter den datierten
Pr. 1—5 (1431—32) folgen sieben Festpredigten, bei denen der
Tag feststelit, aber nicht Jahr und Ort. Pr. 6 gehört in den Zeit-
raum 1432—36,2 Pr. 7 und 8 in den von 1432—37, die übrigen
in den von 1432—38. Pr. 13—40 sind datiert mit Ausnahme von
18, 19 und 22, die sich nur annähernd datieren lassen. Bei den
Pr. 41 und 46 ist das Jahr unsicher, während 42—45 und 47
datiert sind. Dann folgt wieder eine Gruppe nicht genau datier-
barer Pr. (48—51). Da es Festpredigten sind, liegt der Tag wieder
fest; für Pr. 48—50 kommt der Zeitraum 1432—45 in Betracht,
für Pr. 51 1440—45. Damit schließt die erste Gruppe der Pre-
digten ab, welche, mit Ausnahme der deutschen Vaterunserausle-
gung (Pr. 18) und der dem zweiten Entwurfbuch zugehörigen
Rheinland im 15. Jhd., Bd. I, 1888, S. 444): „Omnino velitis ad ista quam
cito respondere, maxime quod in die Symonis et lude habeam responsum
Confluentie in domo mea.“
1 Am 1. November 1446 dispensiert ihn der Papst von der Residenz-
pflicht in Lüttich; vgl. Vansteenberghe, S. 86 Anm. 1.
2 Die Gründe für diesen Ansatz und die folgenden findet man in den
Anmerkungen zu den betreffenden Predigten. — Der Schluß des Traktates
„De aequalitate“ (V2 262vb; p 21 r) stellt uns auch noch vor ein chronolo-
gisches Problem. Cusanus sagt da: „Hec est summa ewangelij, in varijs
sermonibus meis infra positis varie explanati, secundum datam graciam,
magis obscure, dum inciperem in adolescencia et essem dyaconus,
clarius, dum ad sacerdocium ascendissem . . .“ Er hat also als Diakon gepre-
digt. Wenn uns die Entwürfe für diese Predigten erhalten sind, müßten sie
sich unter denen des ersten Entwurfbuches finden. Ich will die Möglichkeit
nicht bestreiten, aber die eigenhändige Überschrift auf der ersten Seite
dieses Entwurfbuches: „Primus sermo 1431 . . .“ scheint mir zu beweisen,
daß dies wirklich die erste in das Buch eingetragene Predigt ist. Die Pre-
digten des Diakons dürften also wohl ebenso als verloren gelten wie der in
„De concordantia catholica“ I c. 12 (h XIV, S. 72, 15) erwähnte „Libellus
inquisitionis veri et boni“.
und als Archidiakon von Lüttich hat er diesen Wohnsitz offenbar
nicht gewechselt* 1. Soweit wir seine Reisen verfolgen können, immer
wieder führen sie nach Koblenz zurück. Darum bin ich der Mei-
nung, daß Koblenz als Predigt-Ort überall in erster Linie in Frage
kommt, wo die Ortsangabe fehlt. Trotzdem habe ich diese im
Verzeichnis fortgelassen, um nicht eine Sicherheit vorzutäuschen,
die nicht vorhanden ist.
Überschauen wir nun die ganze Reihe der Predigten, so ergibt
sich hinsichtlich der Datierung folgendes Bild: Hinter den datierten
Pr. 1—5 (1431—32) folgen sieben Festpredigten, bei denen der
Tag feststelit, aber nicht Jahr und Ort. Pr. 6 gehört in den Zeit-
raum 1432—36,2 Pr. 7 und 8 in den von 1432—37, die übrigen
in den von 1432—38. Pr. 13—40 sind datiert mit Ausnahme von
18, 19 und 22, die sich nur annähernd datieren lassen. Bei den
Pr. 41 und 46 ist das Jahr unsicher, während 42—45 und 47
datiert sind. Dann folgt wieder eine Gruppe nicht genau datier-
barer Pr. (48—51). Da es Festpredigten sind, liegt der Tag wieder
fest; für Pr. 48—50 kommt der Zeitraum 1432—45 in Betracht,
für Pr. 51 1440—45. Damit schließt die erste Gruppe der Pre-
digten ab, welche, mit Ausnahme der deutschen Vaterunserausle-
gung (Pr. 18) und der dem zweiten Entwurfbuch zugehörigen
Rheinland im 15. Jhd., Bd. I, 1888, S. 444): „Omnino velitis ad ista quam
cito respondere, maxime quod in die Symonis et lude habeam responsum
Confluentie in domo mea.“
1 Am 1. November 1446 dispensiert ihn der Papst von der Residenz-
pflicht in Lüttich; vgl. Vansteenberghe, S. 86 Anm. 1.
2 Die Gründe für diesen Ansatz und die folgenden findet man in den
Anmerkungen zu den betreffenden Predigten. — Der Schluß des Traktates
„De aequalitate“ (V2 262vb; p 21 r) stellt uns auch noch vor ein chronolo-
gisches Problem. Cusanus sagt da: „Hec est summa ewangelij, in varijs
sermonibus meis infra positis varie explanati, secundum datam graciam,
magis obscure, dum inciperem in adolescencia et essem dyaconus,
clarius, dum ad sacerdocium ascendissem . . .“ Er hat also als Diakon gepre-
digt. Wenn uns die Entwürfe für diese Predigten erhalten sind, müßten sie
sich unter denen des ersten Entwurfbuches finden. Ich will die Möglichkeit
nicht bestreiten, aber die eigenhändige Überschrift auf der ersten Seite
dieses Entwurfbuches: „Primus sermo 1431 . . .“ scheint mir zu beweisen,
daß dies wirklich die erste in das Buch eingetragene Predigt ist. Die Pre-
digten des Diakons dürften also wohl ebenso als verloren gelten wie der in
„De concordantia catholica“ I c. 12 (h XIV, S. 72, 15) erwähnte „Libellus
inquisitionis veri et boni“.