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Vorbemerkung
1984). Die Entscheidung für diese Irrtümer hat ein rhetorisches (kom-
munikationstechnisches), aber darum doch nicht unphilosophisches
Motiv: Bei meiner weitgehenden Bestreitung vertrauter Positionen der
Augustinforschung wollte ich nicht mehr vom gemeinsamen Boden
und an Verständigungsvoraussetzungen aufgeben, als unbedingt nötig
war; ich meinte, dem Verdacht ausweichen zu sollen, es sei meinen
Thesen wesentlich, daß Blumenberg und Herzog recht haben. So
wichtig es mir ist, daß sie recht haben, so hat ihre Wahrheit doch mit
meiner Wahrheit nur in der Weise zu tun, daß die Konsequenzen der
letzteren im Licht der ersteren noch bedacht werden müssen.
Der erste Teil der Studie ist die bearbeitete Fassung des Manu-
skripts, das den Hintergrund für den Vortrag vor der Akademie am
14.7.1984 bildete. Eine frühere Version wurde 1978 in Tübingen vor-
getragen. Der zweite Teil geht, völlig neugefaßt und umakzentuiert,
zurück auf einen Vortrag des Wintersemesters 1983/84 in der Ringvor-
lesung „Utopie und Geschichte“ des Studium Generale in Tübingen
zur Frage „Ist Augustins Gottesstaat eine Utopie?“. Beide Studien ver-
folgen Interessen, die durch Lektüre (Aristoteles, Physik Buch 4;
Thomas, De instantibus) und Diskussion im Gadamerschen Ari-
stoteleshauskreis am Anfang der Sechziger Jahre geweckt worden
waren und ihre erste zusammenhängende Bearbeitung in einer Vor-
lesung über die antike Philosophie der Zeit (Heidelberg 1973) fanden.
Vorbemerkung
1984). Die Entscheidung für diese Irrtümer hat ein rhetorisches (kom-
munikationstechnisches), aber darum doch nicht unphilosophisches
Motiv: Bei meiner weitgehenden Bestreitung vertrauter Positionen der
Augustinforschung wollte ich nicht mehr vom gemeinsamen Boden
und an Verständigungsvoraussetzungen aufgeben, als unbedingt nötig
war; ich meinte, dem Verdacht ausweichen zu sollen, es sei meinen
Thesen wesentlich, daß Blumenberg und Herzog recht haben. So
wichtig es mir ist, daß sie recht haben, so hat ihre Wahrheit doch mit
meiner Wahrheit nur in der Weise zu tun, daß die Konsequenzen der
letzteren im Licht der ersteren noch bedacht werden müssen.
Der erste Teil der Studie ist die bearbeitete Fassung des Manu-
skripts, das den Hintergrund für den Vortrag vor der Akademie am
14.7.1984 bildete. Eine frühere Version wurde 1978 in Tübingen vor-
getragen. Der zweite Teil geht, völlig neugefaßt und umakzentuiert,
zurück auf einen Vortrag des Wintersemesters 1983/84 in der Ringvor-
lesung „Utopie und Geschichte“ des Studium Generale in Tübingen
zur Frage „Ist Augustins Gottesstaat eine Utopie?“. Beide Studien ver-
folgen Interessen, die durch Lektüre (Aristoteles, Physik Buch 4;
Thomas, De instantibus) und Diskussion im Gadamerschen Ari-
stoteleshauskreis am Anfang der Sechziger Jahre geweckt worden
waren und ihre erste zusammenhängende Bearbeitung in einer Vor-
lesung über die antike Philosophie der Zeit (Heidelberg 1973) fanden.