Am Anfang steht der König mit zwei Königinnen, von denen wenigstens
eine auch bei der ersten Stiftung mitgewirkt hat:
a) (1) Ai pu/o/u A//h Vikramädityanandi
b) (2) Ai Surendramälä
c) (3) zzvak/zfATzzzu/züTuvf Dilnitapunyä
Diese Stiftung scheint später erfoigt zu sein als die der Astasähasrikä Prajnä-
päramitä, da Surendramälä von einer <rAw ... MuRüA'ku zu einer Ai 777u/7üTevJ
aufgestiegen ist. Ähnliches könnte für Dilnitapunyä gelten, wenn sie auch an
der ersten Stiftung mitgewirkt haben sollte (s.u. Kap. VII). Schließlich
könnte der Name Vikramädityanandi auch auf einer stark zerstörten Stein-
inschrift in Thalpan (Nr. 18) stehen. Doch ist die Lesung zu unsicher, um
aus dieser Inschrift irgendwelche weitergehenden Erkenntnisse zu ziehen.
Allein der Titel Ai yupa/u ist gesichert. Schon daraus ergibt sich ein
weiterer Hinweis für die Gegenwart der Palola Sähis im Raume Thalpan.
4. SURENDRAVIKRAMÄDtTYANANDI: Dieser König tritt als /7?u/züAi?TT/70-
yu-^uAv^!) mit dem Titel Ai uGvu yu/77 ohne zugesetztes zusammen
mit seiner einzigen bekannten Königin, einer ATwü/gvf... MutmiAi namens
TrailokadevI, selbst als Stifter einer Handschrift des Bhaisajyagurusütra
(Nr. 8) auf. Da dieser Stiftungsvermerk auf einem eigenen Blatt steht, ist die
Zugehörigkeit zu dieser Handschrift nicht völlig sicher. Unmittelbar an den
Kolophon schließt sich ein erster Stiftervermerk an, der den 777u/7jAvz&//zo-
/7ÜA1A? Vas[ nennt. Diese doppelt gesetzte T^yuT/zuzizzu-Formel spricht nicht
gegen die Zugehörigkeit beider Vermerke zu derselben Handschrift, da auch
auf der Bronze des Samkarasena (Nr. 15), in der Inschrift auf der Bronze des
Jayamangalavikramädityanandi aus dem Jahre 82 (Nr. 12) und anderswo
zwei <r/6yur//7U7*777u-Fonueln stehen (s.u. Kap. VII).
Schließlich ist eine Steininschrift (Nr. 19) von Surendrädityanandi mit dem
Titel AT^J/77 in Hodar überliefert. Das Namenelement °vz'Av7772u° fehlt
hier vermutlich wegen des geringen für die Inschrift zur Verfügung stehen-
den Raumes. Ein Grund, die Identität zu bezweifeln, besteht nicht, da zudem
die Schrift in eine Zeit vor Navasurendrädityanandi verweist, vgl. zu Nr. 9
*Surendräditya.
eine auch bei der ersten Stiftung mitgewirkt hat:
a) (1) Ai pu/o/u A//h Vikramädityanandi
b) (2) Ai Surendramälä
c) (3) zzvak/zfATzzzu/züTuvf Dilnitapunyä
Diese Stiftung scheint später erfoigt zu sein als die der Astasähasrikä Prajnä-
päramitä, da Surendramälä von einer <rAw ... MuRüA'ku zu einer Ai 777u/7üTevJ
aufgestiegen ist. Ähnliches könnte für Dilnitapunyä gelten, wenn sie auch an
der ersten Stiftung mitgewirkt haben sollte (s.u. Kap. VII). Schließlich
könnte der Name Vikramädityanandi auch auf einer stark zerstörten Stein-
inschrift in Thalpan (Nr. 18) stehen. Doch ist die Lesung zu unsicher, um
aus dieser Inschrift irgendwelche weitergehenden Erkenntnisse zu ziehen.
Allein der Titel Ai yupa/u ist gesichert. Schon daraus ergibt sich ein
weiterer Hinweis für die Gegenwart der Palola Sähis im Raume Thalpan.
4. SURENDRAVIKRAMÄDtTYANANDI: Dieser König tritt als /7?u/züAi?TT/70-
yu-^uAv^!) mit dem Titel Ai uGvu yu/77 ohne zugesetztes zusammen
mit seiner einzigen bekannten Königin, einer ATwü/gvf... MutmiAi namens
TrailokadevI, selbst als Stifter einer Handschrift des Bhaisajyagurusütra
(Nr. 8) auf. Da dieser Stiftungsvermerk auf einem eigenen Blatt steht, ist die
Zugehörigkeit zu dieser Handschrift nicht völlig sicher. Unmittelbar an den
Kolophon schließt sich ein erster Stiftervermerk an, der den 777u/7jAvz&//zo-
/7ÜA1A? Vas[ nennt. Diese doppelt gesetzte T^yuT/zuzizzu-Formel spricht nicht
gegen die Zugehörigkeit beider Vermerke zu derselben Handschrift, da auch
auf der Bronze des Samkarasena (Nr. 15), in der Inschrift auf der Bronze des
Jayamangalavikramädityanandi aus dem Jahre 82 (Nr. 12) und anderswo
zwei <r/6yur//7U7*777u-Fonueln stehen (s.u. Kap. VII).
Schließlich ist eine Steininschrift (Nr. 19) von Surendrädityanandi mit dem
Titel AT^J/77 in Hodar überliefert. Das Namenelement °vz'Av7772u° fehlt
hier vermutlich wegen des geringen für die Inschrift zur Verfügung stehen-
den Raumes. Ein Grund, die Identität zu bezweifeln, besteht nicht, da zudem
die Schrift in eine Zeit vor Navasurendrädityanandi verweist, vgl. zu Nr. 9
*Surendräditya.