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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Editor]; Neuser, Wilhelm H. [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Strohm, Christoph [Editor]; Wilhelmi, Thomas <PD Dr.> [Oth.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 11,2): Schriften zur Kölner Reformation — Gütersloh, 2003

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https://doi.org/10.11588/diglit.30231#0201
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zweite verteidigungsschrift (1543)

197

die die lieben Gemeinden Gottes zun zeyten der Apostel, Martyrer vnd Vätter
gehabt haben.

Vnd weyl dise leuth klagen, daß es irem gebrauch | cxvja/Ffiiija | zur schmach
reyche, das ich die weyse vnnd haltung in den Messen diser heyligsten handlung,
deß Abentmals Christi, wie die von alten gehalten worden ist, wider
herfurbringe, zeugen sie von jnen ¹ selb, daß ire weyß wie ² wider Gottes wort
also auch wider alle ordnung vnnd haltung ist der alten waren Gemeinden
Gottes.

Alle ware Gemeinden Christi von anfang haben die fürnemen vnd wessenlichen
stück deß Abentmals Christi, die Lehr, die Dancksagung vnd Verkundigung
der gaben Christi sampt der Außspendung vnd Niessung der H. Sacramenten
gehalten wie die von Christo, dem Herren, selb vnd den Apostolen
dargeben sindt; Allein der zeyt vnd maß ³ halben, das etliche daß H. Abendtmal
allein vff die Sonnentag vnd andere fest, etliche auch vff andere tag, etlich
kurtzere, etlich lengere, etliche mit disen, etlich mit anderen worten die Lehr,
Gepett vnd Dancksagung gehalten, haben sie die ding nach jedes volcks besserung
gemessiget ⁴ vnd geenderet.

Es hatt auch daß Gerundense Concili ⁵ von keiner anderen gleychformigkeyt
der Messen, dann ⁶ so vil die maß der Lehr, Gebett vnnd Dancksagung belanget,
geredt, Auch nitt gefordret, daß alle kirchen inn dem gleyche maß halten
sollen, wie die C. Deputaten one warheyt furgeben, sonder allein, daß in jeder
Prouintz die anderen kirchen mit der Metropolitanischen sich in dem vergleychen
⁷ solten. | cxvjb/Ffiiijb |

So will auch ich nicht, das jemand hierin mehr dann besserliche ⁸ freyheyt zugelassen
werde; man lasse allein nach daß ⁹ abergleubische anbinden an menschen
gedicht ¹⁰ vnd lasse alles zu warer besserung verordnen. Den vermeinten
¹¹ Latinischen Canon ¹² , der nichts dann ein zusamen gepletzet ¹³ von den
alten gebetten vnd mit neuwen fünden vermischet ding ist, halten jren vil ¹⁴ in

1. sich.
2. wie ... also auch: sowohl ... als auch.
3. Art und Weise.
4. geordnet, eingerichtet.
5. Reformsynoden von Gerona (in Katalonien) in den Jahren 1068 und 1078. LThK ² 4,

Sp. 758f.
6. als.
7. verständigen, den Ausgleich finden.
8. zur Besserung dienende.
9. das.
10. Erfindungen, Phantastereien.
11. angeblichen.
12. das lateinische Hochgebet bei der Eucharistie. LThK ² 5, Sp.1284–1286.
13. zusammengeflicktes.
14. ihrer viele.

Die Gemeinden
Gottes haben das
heilig Abentmal jn
wesentlichen
stücken gleich gehalten,
jn anderen
vngleych.
 
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