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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Wilhelmi, Thomas <PD Dr.> [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 13): Unionsschriften 1542 - 1545 — Gütersloh, 2011

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https://doi.org/10.11588/diglit.30650#0207
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4. Brief Bucers an Landgraf Philipp von Hessen
25. Februar 1545

Einleitung
1. Entstehung und Inhalt
Bucer antwortet mit dem vorliegenden Brief vom 25. Februar 1545, der am 9. März
in Kassel eintraf, auf einen Brief des Landgrafen Philipp von Hessen. Dieser Brief,
der leider nicht mehr nachweisbar ist, dürfte etwa am 8. Februar 1545 verfaßt wor-
den sein.1
Bucer bedankt sich bei Philipp von Hessen für die Zusendung einer Kopie des von
den Wittenberger Theologen im Hinblick auf den Reichstag von Worms verfaßten
Reformationsgutachtens (>Wittenberger Reformation<) und damit zusammenhän-
gender Schriftstücke2 (fol. 7ir).
Gleich zu Beginn stellt er fest, daß die Wittenberger Theologen »nit gleyche mei-
nung« hätten wie er und sein Reformationsgutachten von ihnen »nit allethalben ...
verstanden worden ist« (fol. 7ir).
Danach befleißigt er sich, die seiner Ansicht nach doch weitgehenden Uberein-
stimmungen mit den Wittenbergern in der Lehre und den Zeremonien der Sakra-
mente der Taufe und des Abendmahls und im Predigtamt hervorzuheben: »Jn dem
allen, daran auch aller hafft Christlicher Reformation gelegen, ist zwischen vnse-
ren lieben Praeceptoren vnd vns ein gantze einhelligkeyt jm grundt der sachen«3
(fol.7ir-73r).
Danach wiederholt und verteidigt er aber seine im Vergleich zu den Wittenberger
Theologen wesentlich schärfere Tonart der Anklage4, die vor dem Kaiser und den
Reichsständen vor allem in Bezug auf die bei den Bischöfen vorhandene Machtfülle
in weltlichen und zugleich kirchlichen Belangen am Reichstag vorzubringen ist. Er
wiederholt seine bereits im Reformationsgutachten geäußerten Auffassungen und
Argumentationen, wonach die geistlichen Rechte und Pflichten von den weltlichen
in Anbetracht der Mißstände bei den altgläubigen Bischöfen zu trennen seien und
damit den Mißständen ein Ende gesetzt werden könne. Diese Forderungen seien auf
dem Reichstag ohne Abstriche vorzubringen5 (fol. 73^— 86v).

1. Vgl. dazu Lenz II, 8. 2921. (Anm. 1).
2. S. unten S. 209, Anm. 5.
3. S. unten S. 211,22-24.
4. S. oben S. 78. Vgl. dazu Greschat, Martin Bucer, S. 224.
5. S. oben S. 78-79.
 
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