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Admonitio ad legatum pontificium

Einleitung
Die hier folgende »Ermahnung« bzw. »Zurechtweisung« versetzt uns in die hekti-
schen letzten Tage des Regensburger Reichstags. Der Form nach ein an den Legaten
Gasparo Contarini gerichtetes Schreiben, ist es inhaltlich ein im Namen der noch
auf dem Regensburger Reichstag anwesenden evangelischen Theologen von Bucer
verfaßter Protest gegen Contarinis Brief an die Stände vom 26. Juli'.
In diesem Brief hatte Contarini ernsten Einspruch erhoben gegen den vom Kaiser
am gleichen Tag unterbreiteten Entwurf des Abschieds1 2. Der Entwurf enthielt die
Bestimmung, daß, wenn nicht in Kürze ein Generalkonzil tagen werde, über die Re-
ligionsfrage auf einem Nationalkonzil befunden werden solle. Ein Nationalkonzil,
schrieb Contarini, habe überhaupt keine Befugnis, über Glaubensfragen einen Ent-
schluß zu fassen, und der Papst sei das Haupt aller Konzile.
Noch am gleichen Tag erwiderten die Stände in scharfem Ton, der Papst könne
ganz einfach ein Nationalkonzil vermeiden durch das Einberufen des so oft ver-
sprochenen und nie realisierten Generalkonzils. Wenn das nicht geschehe, erfordere
die Notlage, ein Nationalkonzil oder, wenn auch dieses nicht erreicht werden
könne, eine Nationalversammlung einzuberufen3.
Auch die Pfarrer wollten offensichtlich reagieren. Ihr Schreiben, die hier neu
edierte »Ermahnung«, wurde von Bucer verfaßt, wahrscheinlich auch weil Melan-
chthon, der üblicherweise derartige offizielle Dokumente konzipierte, am 26. Juli
schon abreiste4. Eine spätere Datierung als der 26. Juli ist sehr unwahrscheinlich, da
schon am 27. Juli ein neues Konzept des Abschieds vorlag, und am 29. der Reichstag
abgeschlossen wurde.
Das Dokument ist nicht separat herausgegeben worden. Bucer nahm es aber in
den beiden Editionen der >Acta colloquih5 und in Ubersetzung in >Alle Handlungen
und Schrifften<6 auf.
Unsere Edition folgt den von Bucer besorgten Ausgaben.

1. S. unten, S. 216-217.
2. S. unten, S. 408-409.
3. S. unten, S. 216-219.
4. S. Melanchthons Briefwechsel 10, S. 509.
5. Resp. Bl. ioßb-ioöb; S. 189-195.
6. Bl. 2413-245^.
 
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