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ACTA COLLOQUII (1542)

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Eine kurze Einführung in das gebotene Material, ausführliche Register und eine
große Zahl von Marginalien, so gut wie alle fungierend als Inhaltsangaben, waren
wesentliche Verbesserungen.
Noch 1541 erschien ein Nachdruck des ersten Druckes bei Blawe in Wesel1. Er
lieferte ein ordentliches Werk, in dem der ganze Inhalt des ersten Rihel-Drucks ge-
nau wiedergegeben wurde. Die leicht auffindbaren Druckfehler wurden verbessert.
Im nächsten Jahr wurde auf dem Titelblatt der Restbestände die Jahreszahl angegli-
chen; übrigens wurde überhaupt nichts geändert.
Schon im Oktober 1541 erschien in einer Genfer Offizin eine französische Aus-
gabe von Dokumenten des Reichstages, besorgt von Johannes Calvin. Dieser war als
theologischer Berater in Regensburg anwesend gewesen und hatte dort einen gewis-
sen Anteil an den Beratungen im Kreis der evangelischen Theologen. Im Juni kehrte
er nach Straßburg zurück, und im August fertigte er Übersetzungen von offiziellen
Dokumente an. Dabei muß er in engem Kontakt mit Bucer gearbeitet haben; die
Ubereinstimmungen zwischen den beiden Ausgaben sind groß. Andererseits kann
man nur unter Vorbehalt Calvins Ausgabe eine Übersetzung der Ausgabe Bucers
nennen: Calvin gibt mehrere von Bucer herausgegebenen Dokumente nicht und hat
auch selber Kommentare beigesteuert. Calvins Ausgabe war jedoch deutlich ein für
den französischen Markt bestimmtes Gegenstück und soll deswegen hier genannt
werden. Im nächsten Jahr erschien der zweite, unverändete Druck2.
Im Jahr 1542 erschien eine nahezu vollständige Übersetzung der >Acta colloquii<
ins Englische. Der Übersetzer war der englische Theologe Miles Coverdale (1488-
15Ö9)3, der 1540 zum zweiten Mal ins Exil gegangen war. Er lebte bis 1543 in Straß-
burg und war befreundet mit Bucers Sekretär Konrad Hubert. Grundlage seiner
Übersetzung war die erste Ausgabe der >Acta colloquih, der er genauestens folgte,
sowohl was die Dokumente als auch was Bucers Kommentare betrifft. Er nahm je-
doch zwei Änderungen vor: Erstens schob er zwei Vorreden aus der Feder Melan-
chthons ein, welche dieser in seiner eigenen >Acta in conventu Ratisbonensi< publi-
ziert hatte4. Zweitens ließ er Bucers >Responsum ... de reformandis abusibus< aus,
und nahm stattdessen am Ende Bucers >Abusuum ... indicatio< auf, die die gleiche
Materie auf konkretere Weise erörterte5.
Coverdales Übersetzung ist gut gelungen. Sie enthält wenig Fehler und gibt den
nicht immer einfachen Inhalt in lebhafter Sprache wieder6. Sie erschien in einem
1. S. für Johann Blawe Benzing, S.480; VD 16, C 5359. Von Blawe sind außer dem hier erwähn-
ten Druck nur zwei Drucke, beide aus 1543, bekannt. Er war der erste in Wesel tätige Drucker oder
Verleger.
2. S. für diesen Druck Peter/Gilmont, Bd. 1,41/1; 42/2; für den Text Ioannis Calvini Opera, Bd. 5
(CR 33), Braunschweig 1866, 509-684.
3. S. für ihn Oxford Dictionary of National Biography 13, Oxford 2004, S.739-747.
4. Melanchthon, Acta in conventu Ratisbonensi, S. A2a-Ä4b (MBW Regest 2816 = CR 4,
Nr. 2386, S. 664-668). S. K3b-L4b (MBW Regest 2817 = CR 4, Nr. 2387, S. 668-676). S. dazu Augu-
stijn, Melanchthons Editionen, S. 30.
5. S. ohen, S. 31-56.
6. Charakteristisch ist, daß er >papa< und >summus pontifex< immer mit >the Bysschop of Rome<
übersetzt, sogar wenn Contarini den Papst nennt. Was er sich dachte bei >master of Brabance &
 
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