erwähnt (Nr. 139). Die Wandinschriften in dieser Kapelle gehören zu den Grabinschriften (Nr.
316f.).
Inschriften auf Glas sind im Bearbeitungsraum zahlreich vorhanden. Außer den zwei vollstän-
digen Glasfenstern mit Stifterfiguren, Wappen und Beischriften auf Spruchbändern in der
Kirche von Hochhausen (Nr. 28f.) handelt es sich um runde oder viereckige Glasscheiben, die — z. T.
aus Bruchstücken zusammengesetzt - meist in moderne Glasfenster eingelassen sind. Erwähnt seien
die Gruppe von sieben Scheiben mit den Namen und Wappen von Mainzer Kurfürsten und Amt-
männern im Rathaus zu Bürgstadt (Nr. 83, 84, 85, 107, 121, 133, 140) und einige Scheiben auf
Burg Homberg (Nr. 55, 62, 88, 94, 97, 106). Die übrigen sind in den Heimatmuseen zu Amorbach
(Nr. 52 u. 53 mit Bibelsprüchen; Nr. 73a, 73b, 110 u. 129a—c) und Mosbach (Nr. 68 mit einer
Humanistenschrift) ausgestellt.
Grabinschriften
Die Grabinschriften - mit 366 Nummern die größte Gruppe der Sammlung, wozu noch 26 der
Gruppe „Bruchstücke und Initialen“ zählen — bieten ein einheitlicheres Bild als die Inschriften an
Bauwerken. Doch ergeben sich in mehrfacher Hinsicht Unterschiede in Form und Inhalt, die deut-
lich eine Entwicklung erkennen lassen. Das veränderte Zeitgefühl der Menschen spricht sich hier
unmittelbar aus.
Am Anfang der langen Reihe stehen Grabplatten, die ursprünglich wohl alle als Decke auf
einem Grab lagen. Mit Ausnahme der ältesten (Neckarelz 1302, Nr. 141) sind sie rechteckig. Die
Inschrift läuft um den Stein, ihr Beginn, im allgemeinen links oben, ist durch ein Kreuz gekenn-
zeichnet. Grabplatten von Geistlichen tragen im Mittelfeld einen Kelch, der im ganzen Zeitraum
wiederkehrt (Nr. 141-424a). Grabplatten von Rittern sind mit ihrem Wappen geschmückt, oft mit
Helmzier. Ein gestürztes Wappen gibt an, daß es sich um den Letzten seines Stammes handelt (Nr.
147, 148); später wird diese Tatsache in der Inschrift selbst mitgeteilt (Nr. 251, 425, 445).
Während bei Geistlichen das Bild des Verstorbenen schon früh auftritt (Nr. 141 u. 141a) - zu-
nächst in Ritzzeichnung, dann in Relief -, erscheint es bei Adligen erstmals 1415 (Nr. 153). In
der Regel ist es hier von vier Wappen in den Ecken umgeben. Die Inschrift steht gelegentlich auf
einer besonderen Tafel (Hochhausen 1499, Nr. 184). Das Relief wird höher (Nr. 176), bis wir
schließlich von einer Vollplastik sprechen können (Adelsheim 1494 u. 1497, Nr. 178 u. 185). Die
letztgenannten Beispiele sind noch in anderer Hinsicht wichtig: eine Vollplastik ist von vornherein
zur Aufstellung bestimmt; in diesen beiden Fällen sind neben den Grabmälern gesonderte Grab-
platten vorhanden (Nr. 177 u. 182). In unserer Sammlung werden als „Grabplatten“ solche Grab-
steine bezeichnet, die vermutlich auf dem Grab lagen, während „Grabmäler“ von vornherein zur
Aufstellung bestimmt waren. — Nur noch in einem weiteren Fall erinnern mehrere Grabinschriften
an einen Verstorbenen, nämlich an Konrad Koch gen. Wimpina, einen Hauptgegner Luthers, in
Buchen ein Grabmal (Nr. 208) und ein Holzepitaph (Nr. 209) und in Amorbach ein (verlorener)
Denkstein (Nr. 210 +). - Einmal verweist eine Sockelinschrift auf die Lage des Grabmals (Nr. 295),
einmal eine Bodenplatte (Nr. 434). -
Von der Mitte des 16. Jahrhunderts an wird auf Grabmälern die Gestalt des Verstorbenen oft
knieend dargestellt (Nr. 213, 214). Es erscheinen Sinnbilder des Todes: Totenkopf (z.B. Nr. 310),
Sanduhr (z.B. Nr. 520), Engelsköpfe, besonders bei Kindergräbern (Nr. 378, 383). — Die Entwick-
lung erreicht ihren Höhepunkt in den fünf adeligen Großgrabmälern in Neckarmühlbach (1550,
Nr. 225), Rippberg (1582, Nr. 295), Heinsheim (1584, Nr. 299), Neunstetten (1588, Nr. 508) und
Sennfeld (1616, Nr. 377). Hier sehen w'ir zumeist lebensgroße, freistehende Figuren, umrahmt von
zahlreichen Wappen, Bibelsprüchen und Medaillons mit Reliefdarstellungen (z.B. der Auferstehung,
Nr. 377). -
Schon früher, vor der Mitte des 16. Jahrhunderts, kommt eine neue Form der Grabinschrift auf:
das kleinere Epitaph, das sich leicht an Innen- und Außenwänden an bringen läßt (z.B. Nr. 207,
259). Bei ihm ist die Beziehung zur Grabstätte oft nur noch lose vorhanden; die Inschrift will nicht
mehr das Grab bezeichnen, sondern das Gedächtnis des Verstorbenen wachhalten. Sie steht nun
meist auf einer besonderen Kartu sch täfel; der Verstorbene kniet vor einem Kruzifix (Nr. 342, 345).
Besondere Grabsteine für Kinder, oft von kleinerem Ausmaß, begegnen schon seit 1585 (Nr.
296). - Neun Steine wurden zu Nachbestattungen verwendet (z. B. Nr. 144, 236), d. h. man benutzte
sie längere Zeit nach der ersten Bestattung zur Abdeckung eines neuen Grabes, ohne daß die be-
statteten Personen zueinander in Beziehung standen (Vgl. dazu auch das Bruchstück Nr. 663).
XI
316f.).
Inschriften auf Glas sind im Bearbeitungsraum zahlreich vorhanden. Außer den zwei vollstän-
digen Glasfenstern mit Stifterfiguren, Wappen und Beischriften auf Spruchbändern in der
Kirche von Hochhausen (Nr. 28f.) handelt es sich um runde oder viereckige Glasscheiben, die — z. T.
aus Bruchstücken zusammengesetzt - meist in moderne Glasfenster eingelassen sind. Erwähnt seien
die Gruppe von sieben Scheiben mit den Namen und Wappen von Mainzer Kurfürsten und Amt-
männern im Rathaus zu Bürgstadt (Nr. 83, 84, 85, 107, 121, 133, 140) und einige Scheiben auf
Burg Homberg (Nr. 55, 62, 88, 94, 97, 106). Die übrigen sind in den Heimatmuseen zu Amorbach
(Nr. 52 u. 53 mit Bibelsprüchen; Nr. 73a, 73b, 110 u. 129a—c) und Mosbach (Nr. 68 mit einer
Humanistenschrift) ausgestellt.
Grabinschriften
Die Grabinschriften - mit 366 Nummern die größte Gruppe der Sammlung, wozu noch 26 der
Gruppe „Bruchstücke und Initialen“ zählen — bieten ein einheitlicheres Bild als die Inschriften an
Bauwerken. Doch ergeben sich in mehrfacher Hinsicht Unterschiede in Form und Inhalt, die deut-
lich eine Entwicklung erkennen lassen. Das veränderte Zeitgefühl der Menschen spricht sich hier
unmittelbar aus.
Am Anfang der langen Reihe stehen Grabplatten, die ursprünglich wohl alle als Decke auf
einem Grab lagen. Mit Ausnahme der ältesten (Neckarelz 1302, Nr. 141) sind sie rechteckig. Die
Inschrift läuft um den Stein, ihr Beginn, im allgemeinen links oben, ist durch ein Kreuz gekenn-
zeichnet. Grabplatten von Geistlichen tragen im Mittelfeld einen Kelch, der im ganzen Zeitraum
wiederkehrt (Nr. 141-424a). Grabplatten von Rittern sind mit ihrem Wappen geschmückt, oft mit
Helmzier. Ein gestürztes Wappen gibt an, daß es sich um den Letzten seines Stammes handelt (Nr.
147, 148); später wird diese Tatsache in der Inschrift selbst mitgeteilt (Nr. 251, 425, 445).
Während bei Geistlichen das Bild des Verstorbenen schon früh auftritt (Nr. 141 u. 141a) - zu-
nächst in Ritzzeichnung, dann in Relief -, erscheint es bei Adligen erstmals 1415 (Nr. 153). In
der Regel ist es hier von vier Wappen in den Ecken umgeben. Die Inschrift steht gelegentlich auf
einer besonderen Tafel (Hochhausen 1499, Nr. 184). Das Relief wird höher (Nr. 176), bis wir
schließlich von einer Vollplastik sprechen können (Adelsheim 1494 u. 1497, Nr. 178 u. 185). Die
letztgenannten Beispiele sind noch in anderer Hinsicht wichtig: eine Vollplastik ist von vornherein
zur Aufstellung bestimmt; in diesen beiden Fällen sind neben den Grabmälern gesonderte Grab-
platten vorhanden (Nr. 177 u. 182). In unserer Sammlung werden als „Grabplatten“ solche Grab-
steine bezeichnet, die vermutlich auf dem Grab lagen, während „Grabmäler“ von vornherein zur
Aufstellung bestimmt waren. — Nur noch in einem weiteren Fall erinnern mehrere Grabinschriften
an einen Verstorbenen, nämlich an Konrad Koch gen. Wimpina, einen Hauptgegner Luthers, in
Buchen ein Grabmal (Nr. 208) und ein Holzepitaph (Nr. 209) und in Amorbach ein (verlorener)
Denkstein (Nr. 210 +). - Einmal verweist eine Sockelinschrift auf die Lage des Grabmals (Nr. 295),
einmal eine Bodenplatte (Nr. 434). -
Von der Mitte des 16. Jahrhunderts an wird auf Grabmälern die Gestalt des Verstorbenen oft
knieend dargestellt (Nr. 213, 214). Es erscheinen Sinnbilder des Todes: Totenkopf (z.B. Nr. 310),
Sanduhr (z.B. Nr. 520), Engelsköpfe, besonders bei Kindergräbern (Nr. 378, 383). — Die Entwick-
lung erreicht ihren Höhepunkt in den fünf adeligen Großgrabmälern in Neckarmühlbach (1550,
Nr. 225), Rippberg (1582, Nr. 295), Heinsheim (1584, Nr. 299), Neunstetten (1588, Nr. 508) und
Sennfeld (1616, Nr. 377). Hier sehen w'ir zumeist lebensgroße, freistehende Figuren, umrahmt von
zahlreichen Wappen, Bibelsprüchen und Medaillons mit Reliefdarstellungen (z.B. der Auferstehung,
Nr. 377). -
Schon früher, vor der Mitte des 16. Jahrhunderts, kommt eine neue Form der Grabinschrift auf:
das kleinere Epitaph, das sich leicht an Innen- und Außenwänden an bringen läßt (z.B. Nr. 207,
259). Bei ihm ist die Beziehung zur Grabstätte oft nur noch lose vorhanden; die Inschrift will nicht
mehr das Grab bezeichnen, sondern das Gedächtnis des Verstorbenen wachhalten. Sie steht nun
meist auf einer besonderen Kartu sch täfel; der Verstorbene kniet vor einem Kruzifix (Nr. 342, 345).
Besondere Grabsteine für Kinder, oft von kleinerem Ausmaß, begegnen schon seit 1585 (Nr.
296). - Neun Steine wurden zu Nachbestattungen verwendet (z. B. Nr. 144, 236), d. h. man benutzte
sie längere Zeit nach der ersten Bestattung zur Abdeckung eines neuen Grabes, ohne daß die be-
statteten Personen zueinander in Beziehung standen (Vgl. dazu auch das Bruchstück Nr. 663).
XI