und Inschriftenfraktur. Sonderformen der Schrift werden im Konimentarteil näher beschrieben, ebenso
die frühmittelalterliche Majuskelschrift.
Der Wortlaut der Inschrift ist durch halbfetten Satz hervorgehoben. Kopial überlieferte Inschriften
sind halbfett kursiv gesetzt, der Gewährsmann, nach dem die Inschrift zitiert ist, wird im Kommentar
erwähnt. Abkürzungen in erhaltenen Inschriften sind nicht aufgelöst, sondern aus der Vorlage über-
nommen. Für die gängigen Abkürzungen ist das Abbreviaturenregister am Ende des Bandes zu vergleichen,
seltenere Abkürzungen werden gegebenenfalls durch eine aufgelöste Transskription des Textes verdeut-
licht. Ergänzungen zerstörter Textteile werden bei der Wiedergabe der Inschrift in eckige Klammern
gesetzt, nicht ergänzbare Lücken durch Pünktchen gekennzeichnet. Im Original freigelassene Stellen -
nicht ausgefüllte Sterbedaten usw. - werden durch spitze Klammern kenntlich gemacht.
In Kleindruck stehen unter den Inschriften nach den Transskriptionen der Texte mit nötigen Auf-
lösungen die Übersetzungen fremdsprachlicher Inschriften. Bei formelhaften Wendungen und Bibel-
zitaten ist darauf verzichtet.
Im Kommentarteil erfolgt zuerst die Auflösung der Datierung, sofern sie nach dem römischen oder
dem mittelalterlichen Festkalender gegeben war. Dann der Nachweis - oder wenn sie unbekannt sind -
die Beschreibung der vorhandenen Wappen in der Anordnung, die der auf dem Denkmal entspricht.
Danach werden Angaben zur äußeren Form und zur Ergänzung bzw. Korrektur der Schrift geboten,
anschließend Angaben zum Inhalt der Inschrift und ihrer zeitlichen Einordnung, schließlich zur sprach-
lichen und metrischen Form gegebenenfalls unter Heranziehung früherer Forschungsergebnisse.
Die Ziffernanmerkungen geben Zitat- und Literaturnachweise und zusätzliche Erläuterungen zur
gesamten Bearbeitung einer Inschrift, soweit das erforderlich erscheint.
Die am Schluß gegebenen Quellen- und Literaturhinweise berücksichtigen die vollständige Wieder-
gabe des Inschrifttextes oder Erwähnungen, bei letzteren ist absolute Vollständigkeit nicht angestrebt.
Nicht im eigentlichen Sinne als „wissenschaftlich“ zu klassifizierende Artikel in den Heimatbeilagen ört-
licher Tageszeitungen, in kirchlichen Wochenblättern und Kreiskalendern, sowie lokale Veröffentlichun-
gen rein kompilatorischen Charakters sind nur ausnahmsweise angeführt. Abbildungen haben nur dann
einen Hinweis erhalten, wenn die Inschrift darauf wenigstens teilweise zu lesen ist oder mindestens ein
Eindruck vom Schriftbild gewonnen werden kann. Die Angaben „zur Person“ ließen sich bei genauer
Durcharbeitung der genealogischen Literatur, Durchsicht von Urkundenbüchern usw. in vielen Fällen
erweitern, ein Unternehmen, dessen Nutzen in keinem Verhältnis zur aufgewendeten Mühe stände.
Man begnüge sich hier mit dem Naheliegendsten.
Die Register am Ende des Bandes erschließen die edierten Texte nach den verschiedensten Gesichts-
punkten, um die Auswertung zu erleichtern. Die Verweise gelten jeweils für die laufende Nummer der
Inschrift. Das Register der Personen- und Ortsnamen enthält nur die Namen aus den Inschrifttexten.
Vornamen als Stichwörter wurden nur aus den frühen Inschriften aufgenommen. Namen von weiblichen
Personen erscheinen so, wie die Inschrift sie nennt, der Geburts- bzw. Frauenname ist jedoch - soweit
feststellbar - hinzugefügt. Aufgelöste Monogramme sind beim vollen Namen vermerkt, erscheinen aber
auch in dem entsprechenden Register. Die unbekanntenWappen sind in Kurzbeschreibung dem Wappen-
register angefügt. Das Register der Epitheta zu Namen und Titeln ist als Ergänzung zu dem der Titel,
Stände und Berufe aufzufassen. Bei den Abbreviaturen sind alle gekürzten Wörter und deren Auflösung
zusammengestellt. Bei häufig vorkommenden Kürzungen ist nur die erste Belegstelle erwähnt. Die älteren
Photographien sind den Archiven von Photo-Marburg und des Landeskonservators in Marburg entnom-
men (s. Abbildungsnachweis). Sie zeigen einen früheren Zustand der Denkmäler, teilweise einen besseren,
bedingt durch die fortschreitende Verwitterung, gelegentlich aber auch einen schlechteren, wenn inzwi-
schen Reinigungen oder Restaurierungen stattgefunden haben, der jetzige Aufstellungsort jedoch eine
Photographie nicht gestattete. Den Richtlinien der Akademien, alle Inschriften vor 1350 in Abbildung
beizugeben, war aus technischen Gründen nicht ganz nachzukommen. Auch andere Denkmäler, die man
gerne abgebildet gesehen hätte, entzogen sich durch Lage und Lichtverhältnisse einer photographischen
Aufnahme - zumindest einer ohne umständlichen und kostspieligen Aufwand. In allen Fällen problema-
tischer Lesung ist eine Abbildung beigefügt, um dem Benutzer ein eigenes Urteil zu ermöglichen. Auch
sonst wird man nichts vermissen, was ohne Bildbeigabe unverständlich bliebe.
Auf die Wiedergabe von Glockeninschriften im Bild, die stets besondere technische Schwierigkeiten
bereitet, konnte verzichtet werden, da die zügig voranschreitende Katalogisierung dieser Denkmäler
im .Deutschen Glockenatlas“ diesen Mangel in perfekter Form beheben wird. Aus demselben Grunde
unterblieb auch eine genaue Beschreibung der Verzierungen auf Glocken wie Abdrücke von Wallfahrts-
zeichen, Münzen usw. Das einzige mittelalterliche Glasgemälde in Fritzlar, Nr. 20, wird von dem ,Corpus
Vitrearum“ erfaßt werden, deshalb konnte man sich auch hier die Mühe der nur schwer herzustellenden
Aufnahme ersparen.
X
die frühmittelalterliche Majuskelschrift.
Der Wortlaut der Inschrift ist durch halbfetten Satz hervorgehoben. Kopial überlieferte Inschriften
sind halbfett kursiv gesetzt, der Gewährsmann, nach dem die Inschrift zitiert ist, wird im Kommentar
erwähnt. Abkürzungen in erhaltenen Inschriften sind nicht aufgelöst, sondern aus der Vorlage über-
nommen. Für die gängigen Abkürzungen ist das Abbreviaturenregister am Ende des Bandes zu vergleichen,
seltenere Abkürzungen werden gegebenenfalls durch eine aufgelöste Transskription des Textes verdeut-
licht. Ergänzungen zerstörter Textteile werden bei der Wiedergabe der Inschrift in eckige Klammern
gesetzt, nicht ergänzbare Lücken durch Pünktchen gekennzeichnet. Im Original freigelassene Stellen -
nicht ausgefüllte Sterbedaten usw. - werden durch spitze Klammern kenntlich gemacht.
In Kleindruck stehen unter den Inschriften nach den Transskriptionen der Texte mit nötigen Auf-
lösungen die Übersetzungen fremdsprachlicher Inschriften. Bei formelhaften Wendungen und Bibel-
zitaten ist darauf verzichtet.
Im Kommentarteil erfolgt zuerst die Auflösung der Datierung, sofern sie nach dem römischen oder
dem mittelalterlichen Festkalender gegeben war. Dann der Nachweis - oder wenn sie unbekannt sind -
die Beschreibung der vorhandenen Wappen in der Anordnung, die der auf dem Denkmal entspricht.
Danach werden Angaben zur äußeren Form und zur Ergänzung bzw. Korrektur der Schrift geboten,
anschließend Angaben zum Inhalt der Inschrift und ihrer zeitlichen Einordnung, schließlich zur sprach-
lichen und metrischen Form gegebenenfalls unter Heranziehung früherer Forschungsergebnisse.
Die Ziffernanmerkungen geben Zitat- und Literaturnachweise und zusätzliche Erläuterungen zur
gesamten Bearbeitung einer Inschrift, soweit das erforderlich erscheint.
Die am Schluß gegebenen Quellen- und Literaturhinweise berücksichtigen die vollständige Wieder-
gabe des Inschrifttextes oder Erwähnungen, bei letzteren ist absolute Vollständigkeit nicht angestrebt.
Nicht im eigentlichen Sinne als „wissenschaftlich“ zu klassifizierende Artikel in den Heimatbeilagen ört-
licher Tageszeitungen, in kirchlichen Wochenblättern und Kreiskalendern, sowie lokale Veröffentlichun-
gen rein kompilatorischen Charakters sind nur ausnahmsweise angeführt. Abbildungen haben nur dann
einen Hinweis erhalten, wenn die Inschrift darauf wenigstens teilweise zu lesen ist oder mindestens ein
Eindruck vom Schriftbild gewonnen werden kann. Die Angaben „zur Person“ ließen sich bei genauer
Durcharbeitung der genealogischen Literatur, Durchsicht von Urkundenbüchern usw. in vielen Fällen
erweitern, ein Unternehmen, dessen Nutzen in keinem Verhältnis zur aufgewendeten Mühe stände.
Man begnüge sich hier mit dem Naheliegendsten.
Die Register am Ende des Bandes erschließen die edierten Texte nach den verschiedensten Gesichts-
punkten, um die Auswertung zu erleichtern. Die Verweise gelten jeweils für die laufende Nummer der
Inschrift. Das Register der Personen- und Ortsnamen enthält nur die Namen aus den Inschrifttexten.
Vornamen als Stichwörter wurden nur aus den frühen Inschriften aufgenommen. Namen von weiblichen
Personen erscheinen so, wie die Inschrift sie nennt, der Geburts- bzw. Frauenname ist jedoch - soweit
feststellbar - hinzugefügt. Aufgelöste Monogramme sind beim vollen Namen vermerkt, erscheinen aber
auch in dem entsprechenden Register. Die unbekanntenWappen sind in Kurzbeschreibung dem Wappen-
register angefügt. Das Register der Epitheta zu Namen und Titeln ist als Ergänzung zu dem der Titel,
Stände und Berufe aufzufassen. Bei den Abbreviaturen sind alle gekürzten Wörter und deren Auflösung
zusammengestellt. Bei häufig vorkommenden Kürzungen ist nur die erste Belegstelle erwähnt. Die älteren
Photographien sind den Archiven von Photo-Marburg und des Landeskonservators in Marburg entnom-
men (s. Abbildungsnachweis). Sie zeigen einen früheren Zustand der Denkmäler, teilweise einen besseren,
bedingt durch die fortschreitende Verwitterung, gelegentlich aber auch einen schlechteren, wenn inzwi-
schen Reinigungen oder Restaurierungen stattgefunden haben, der jetzige Aufstellungsort jedoch eine
Photographie nicht gestattete. Den Richtlinien der Akademien, alle Inschriften vor 1350 in Abbildung
beizugeben, war aus technischen Gründen nicht ganz nachzukommen. Auch andere Denkmäler, die man
gerne abgebildet gesehen hätte, entzogen sich durch Lage und Lichtverhältnisse einer photographischen
Aufnahme - zumindest einer ohne umständlichen und kostspieligen Aufwand. In allen Fällen problema-
tischer Lesung ist eine Abbildung beigefügt, um dem Benutzer ein eigenes Urteil zu ermöglichen. Auch
sonst wird man nichts vermissen, was ohne Bildbeigabe unverständlich bliebe.
Auf die Wiedergabe von Glockeninschriften im Bild, die stets besondere technische Schwierigkeiten
bereitet, konnte verzichtet werden, da die zügig voranschreitende Katalogisierung dieser Denkmäler
im .Deutschen Glockenatlas“ diesen Mangel in perfekter Form beheben wird. Aus demselben Grunde
unterblieb auch eine genaue Beschreibung der Verzierungen auf Glocken wie Abdrücke von Wallfahrts-
zeichen, Münzen usw. Das einzige mittelalterliche Glasgemälde in Fritzlar, Nr. 20, wird von dem ,Corpus
Vitrearum“ erfaßt werden, deshalb konnte man sich auch hier die Mühe der nur schwer herzustellenden
Aufnahme ersparen.
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