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Niederquell, Theodor [Oth.]; Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften und der Künste [Contr.]; Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften [Contr.]; Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin [Contr.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Contr.]; Bayerische Akademie der Wissenschaften [Contr.]; Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig [Contr.]; Österreichische Akademie der Wissenschaften [Contr.]; Akademie der Wissenschaften in Göttingen [Contr.]; Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz [Contr.]
Die deutschen Inschriften: DI (Band 14 : Heidelberger Reihe ; Band 5): Die Inschriften der Stadt Fritzlar — München: Druckenmüller, 1974

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https://doi.org/10.11588/diglit.53159#0022
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Wohl ebenfalls Weitershausen brachte nun auch durch offizielle Platzanweisung und Numerierung
der Grabstätten und Epitaphien ein System in das Kirchenbegräbnis; es ist jedoch zu wenig davon erhalten,
als daß man ohne Zuziehung von Archivalien das Vorgehen dabei nachweisen könnte4 5).
Nur die Grabplatte des 1479 verstorbenen Kantors von Geismar Nr. 63 blieb im Mittelschiff liegen6).
Die abgetretenen und gewendeten Platten kamen bei der ab 1914 vorgenommenen, großen Wieder-
herstellung der Kirche zutage, ihr Zustand scheint aber so schlecht gewesen zu sein, daß man sie nicht
konservierte6).
Was von dem übrigen Bestand erhaltenswert erschien, ist damals ohne System an allen möglichen
Ecken der Kirche, des Kreuzgangs mit seinen Nebenkapellen und auf dem Grashof aufgestellt worden.
Wenn ein Denkmal in dem Raum verblieb, für den es angefertigt wurde, so ist das als Zufall zu betrachten.
Schon die Tatsache, daß man eine lückenlose Reihe von Grabplatten im Kreuzgang aut der Fensterseite
an die Wand rückte und sie teilweise durch Beschneidung der Ränder rücksichtslos „passend“ machte,
deutet auf eine nicht allzu sorgfältige Behandlung solcher Denkmäler hin.
Bei der Anschüttung und Einebnung des Friedhofs an der Stiftskirche im Jahre 1806 wurden vier
bürgerliche Epitaphien (Nr. 143, 159, 161 und 188) der Spätrenaissance, die zur Aufstellung im Freien an
einer Wand gearbeitet sind - wie die entsprechenden Stücke vom Friedhof an der Minoritenkirche -
und das Fragment Nr. 164 in den Grashof gebracht, zwei davon sind inzwischen in den Kreuzgang
versetzt, um weitere Verwitterung zu unterbinden. Eine Reihe von anderen Grabplatten, darunter auch
ein Gruftdeckel mit Eisenringen, sind auf dem Friedhof am Werkeltor als Plattenbelag der Hauptwege
verwendet worden7). In sehr abgenutztem Zustand stehen sie heute an der Straßenmauer, durchweg ge-
hören sie dem späten 17. und 18. Jahrhundert an, in unserer Sammlung fand nur Nr. 163 einen Platz.
Ob Nr. 189 und 193, die sich heute ebenfalls auf dem Friedhof am Werkeltor befinden, vom Friedhof
an der Stiftskirche gekommen sind, scheint fraglich.
Beim Abbruch der Johanniskirche am „oberen Friedhof“ übertrug man nachweislich zwei Grab-
denkmäler in die Stiftskirche, Nr. 52 und die Platte des 1785 verstorbenen Pfarrers und Altaristen Franz
Asseln. Im ersten Falle wird nur der gute Erhaltungszustand der Grund gewesen sein, im zweiten war es
ein Akt der Pietät, denn ältere Einwohner mögen sich an den langjährigen Seelsorger noch erinnert haben.
Auf seinem Stein, der im westlichen Teil des Kreuzgangs im Boden liegt, ist die Überführung ausdrücklich
vermerkt. Sollten andere Fragmente oder schlecht erhaltene Denkmäler ebenfalls noch aus der genannten
Kirche stammen - bei Nr. 106 besteht eine gewisse Wahrscheinlichkeit - so wurden sie nicht bewußt
aufbewahrt, sondern sind zufällig über eine andere Verwendung übriggeblieben.
Als nach dem Dreißigjährigen Kriege Kirche und Kloster der Minoriten endgültig wieder in den Besitz
des Ordens kamen, werden sich die Gebäude in kriegsbedingt schlechtem Zustand befunden haben.
Mit einer durchgreifenden Wiederherstellung der Kirche ist in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts
zu rechnen. Dabei verschwanden alle Grabdenkmäler aus dem Innern. Überhaupt blieben nur zwei
mittelalterliche Ausstattungsstücke erhalten, Nr. 9 und die im Kommentar zu Nr. 49 erwähnte, inschrift-
lose Ablaßtafel. Erstaunlicherweise tastete man die fünf Wandepitaphien auf dem Friedhof an der südlichen
Außenwand der Kirche nicht an, obwohl sie für lutherische Fritzlarer Familien während der Zeit der
Entfremdung des Klosters gesetzt wurden. Katholische Nachkommen werden eine Entfernung ver-
hindert haben, vielleicht war aber auch durch die Kriegsereignisse die protestantische Periode der Ge-
schichte der Fritzlarer Bürgerschaft in Vergessenheit geraten. Man wird hier jedoch eine sehr viel größere
Anzahl von Denkmälern annehmen dürfen.
Die Hospitalskapelle an der Eder verdankt ihre Instandsetzung unmittelbar vor dem 1. Weltkrieg der
großzügigen Stiftung eines Fritzlarers. Damals befanden sich außer Grabplatten und dem bescheidenen
Wandepitaph Nr. 151 keine Ausstattungsstücke mehr darin. Die großen Renaissanceepitaphien Nr. 128,
129 und 131 waren schon 1899 nach auswärts abgegeben. Agnes von der Maisburg (zu Eimarshausen)
Nr. 129 soll eine Wohltäterin derWolfhagener Armen gewesen sein, deshalb erbat man sich ihr Denkmal;
das der Stiefschwester, die keine Beziehungen zu Wolfhagen gehabt haben kann, wurde wohl der Sym-
metrie halber mitverschenkt. Der vorhandene Bestand ist sorgfältig erhalten und teils innen, teils in dem

4) B. u. K., S. 67.
5) B. u. K , S. 72 u. Anm. 4.
6) Bearbeiter hat sich vergeblich bemüht, den. Nachlaß des damaligen verantwortlichen Regierungsbeauftragten, Baurat
Karl Becker, aufzufinden, um eventuelle Hinweise auf den früheren Zustand zu erhalten. Der knappe Bericht im Jahrbuch der
Denkmalpflege enthält unter diesem Gesichtspunkt keine Nachrichten. Das Archiv des Landeskonservators in Marburg bewahrt
keine Akten über die Fritzlarer Restaurierung. Das Bildarchiv allerdings enthält mehrere Aufnahmen, die während der Wieder-
herstellungsarbeiten angefertigt wurden. Auf einer sieht man an der „Heiligen Ecke“ einen Stapel aus dem Kirchenboden
gehobener Grabplatten. Die undeutliche Aufnahme gestattet keine Lesung, ein Stück läßt sich aber in groben Zügen erkennen
(großes Mittelwappen und Minuskelumschrift); es ist nicht mehr vorhanden.
7) B. u. K. S. 74.

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