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Seeliger-Zeiss, Anneliese; Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften und der Künste [Contr.]; Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften [Contr.]; Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin [Contr.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Contr.]; Bayerische Akademie der Wissenschaften [Contr.]; Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig [Contr.]; Österreichische Akademie der Wissenschaften [Contr.]; Akademie der Wissenschaften in Göttingen [Contr.]; Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz [Contr.]
Die deutschen Inschriften: DI (Band 47 = Heidelberger Reihe, 13. Band): Die Inschriften des Landkreises Böblingen — Wiesbaden: Dr. Ludwig Reichert Verlag, 1999

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https://doi.org/10.11588/diglit.57659#0038
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Inschriften nachweisbar, davon 31 verloren; ihr Anteil am Gesamtvolumen beträgt 14,5 %. Die In-
schriften der ältesten erhaltenen Glocken (nrr. 2, 5, 17) sind in Romanischer Majuskel aus Wachs-
fäden geformt, die späteren in Gotischer Majuskel sind bereits mit Modeln hergestellt. Die früheste
Glocke (nr. 64) mit einer Inschrift in Gotischer Minuskel wird dem Gießer Hans Eger von Reut-
lingen zugeschrieben, der das Bearbeitungsgebiet zwischen 1453 und 1486 mit mindestens sechs
gleichförmig gestalteten Minuskel-Glocken belieferte125. Ab 1495 wurde die Esslmger Gießhütte mit
Pantlion Sidler und Hans und Martin Miller im Kreisgebiet führend; doch ist auch von dem mit Ess-
lingen in Konkurrenz tretenden Bernhart Lachaman von Heilbronn eine stattliche Anzahl Glocken
zu verzeichnen. Wegen ihres besonders reichen Schmucks sind die Einzelstücke aus Böblingen (1473;
nr. 79) und Deufringen (1493; nr. 110) hervorzuheben, deren Guß vielleicht über Kloster Hirsau nach
Speyer vermittelt wurde. Von dem Wandergießer Frans Racle aus Lothringen ist 1624 das Bondorfer
Geläute hergestellt worden (nrr. 368, 369, 386).
5.4 Die Denkmäler des Totengedenkens
Dem Bereich des Totengedenkens sind 229 Inschriften gewidmet; das entspricht einem Anteil von
54,3 % vom Gesamtvolumen. Damit liegt der Kreis Böblingen mit seinen Inschriften zum über-
greifenden Thema „Tod und Grabmal“ unter DI 25 (Ludwigsburg) mit seinem extrem hohen Anteil
von 69,3 % und auch unter DI 30 (Calw) mit 61,5 %, liegt aber über DI 37 (Rems-Murr-Kreis) mit
seinem ungewöhnlich niedrigen Anteil von nur 46,5 %. Dieses Ergebnis ist nicht überraschend, denn
die Landkreise Ludwigsburg und Calw besitzen günstige Voraussetzungen für ein hohes Grabmal-
Aufkommen in einer hohen Anzahl gut erhaltener Grablegen des Niederadels und in den mittelalter-
lichen Klosteranlagen von Hirsau und Bad Herrenalb. Wenn wir die Grabmäler des Mittelalters de-
nen aus nachreformatorischer Zeit gegenüberstellen, so erweist sich der Anteil der mittelalterlichen
Denkmäler mit 77 Stücken vor 1530 und 33,6 % gegenüber 152 Grabinschriften aus der Zeit nach
1530 noch als überraschend hoch. Jedoch ist die Verlustrate von 44 kopial überlieferten Inschriften
gegenüber 33 erhaltenen Stücken für den mittelalterlichen Anteil mit 66,2 % erschreckend. Dazu
kommt, daß der Erhaltungszustand des zufällig verbliebenen Bestandes so schlecht ist, daß hier kaum
Aussagen über die Gestaltung der mittelalterlichen Grabmäler möglich sind.
Die dem Totengedächtnis gewidmeten Denkmäler, für die sich der Oberbegriff „Grabmal“ einge-
bürgert hat, lassen sich ihrer Funktion nach in Hochgräber, Grabplatten, Epitaphien bzw. Grab-
denkmäler, und Grabsteine sowie Totenschilde und aus Holz gefertigte Epitaphien einteilen126.
5.4.1 Die Grabmäler des Mittelalters
Die fast ausnahmslos dem Hochadel vorbehaltene, besonders repräsentative Form des Hochgrabes
konnte im Bearbeitungsgebiet nur einmal für den Pfalzgrafen Heinrich von Tübingen (nr. 20), gest.
1336, erschlossen werden; möglicherweise war auch das Grabmal des Pfalzgrafen Rudolf von Tübin-
gen (gest. 1356; nr. 31), als Monument des Bauherrn „in medio chori“ in der Herrenberger Kirche,
als Hochgrab gestaltet12 . In beiden Fällen war die Deckplatte mit einer Umschrift in gotischer
Majuskel und mit dem Vollwappen der Pfalzgrafen geschmückt.

125 Einzeln nachgewiesen im Register.
IG Da innerhalb der deutschen Epigraphik-Forschung inzwischen Einigkeit über die Terminologie erzielt wurde und
die Definition dieser Denkmäler im einzelnen mindestens seit der Einleitung zu DI 38 (Bergstraße) S. XXIII f. mehr-
fach in den nachfolgenden Inschriftenbänden wiederholt wurde, kann hier auf eine erneute Erläuterung der einzel-
nen Grabmaltypen verzichtet werden.
Es handelt sich hier um eine horizontal liegende Grabplatte auf einem mehr oder weniger über dem Boden anstei-
genden Unterbau, der mit einer Langseite an eine Kirchenwand geschoben sein kann. Die Seiten- und Stirnwände
können architektonisch gestaltet oder mit Wappen- oder Figurenschmuck verziert sein. Bedauerlicherweise wird die
Form des Hochgrabes als übergreifender Begriff oft mit dem italienischen Lehnwort „Tumba“ belegt. Der Vorgang
ist der Begriffsverwirrung vergleichbar, die alle Wandgemälde als „Fresko“ bezeichnet, wobei „al fresco“ nur eine
bestimmte Maltechnik neben anderen — z. B. „al secco“ — benennt. Um dieser sprachlichen Ungenauigkeit zu be-
gegnen, sollte man den Begriff „Tumba“ nur für ein Hochgrab in Sarkophagform, also als einen Unterbegriff zu
„Hochgrab , verwenden. Neuerdings hat Hans Körner die Diskussion neu belebt, indem er „Tumba“ generell für
Hochgrab („simulacrum des Sarkophags“) einsetzen möchte; er findet jedoch damit keine befriedigende Definition
für Grabmäler, deren Deckplatten nur wenig über dem Boden erhöht waren wie die meisten Stifter-Grabmäler der
Frühzeit; vgl. Körner, Grabmonumente 1997, 24-27, 29 ff. und passim.

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