Metadaten

Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (1. Band = 1. Abtheilung, 1. Hälfte): Die Ordnungen Luthers, die Ernestinischen und Albertinischen Gebiete — Leipzig: O.R. Reisland, 1902

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.26586#0116
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Albertinisches Sachsen. Cap. I. Herzog Heinrich. (1539—1541.)

beginnt die O., und weiter heisst es: „alles bis auf nächst künftig visitation die wil gott bald
hernach folgen soll.“ Ein Exemplar ist im Rathsarchiv zu Leipzig, Consist. VII. B. 2 Bl. 104 ff.
Vgl. unter Leipzig.
Spezielle Ordnungen für einzelne Klöster finden sich ebenfalls. So für Leipzig s. unter
Leipzig; Pirna s. unter Pirna; Chemnitz s. unter Chemnitz; Annaberg s. unter Annaberg. Diese
werden im Codex diplom. Saxon. Aufnahme finden. Deswegen unterbleibt hier der Abdruck.
In Dresden erliessen die Visitatoren eine'V.O. für die Augustiner- und Barfüsser-
Mönche, welche sich inhaltlich an die vier Artikel anlehnt. (Dresden, Raths-Arch. II. 66 Bl. 24 ff.;
modernisirt bei Dibelius, Einf. der Ref. in Dresden, S. 77 ff.) Dieselbe wird nicht abgedruckt.
Uber die Visitationsverhandlungen im Albertinischen Thüringen sind wir besser unter-
richtet. Die Protokolle sind erhalten im Staatsarchive zu Magdeburg. Man visitirte die Ämter
Weissensee, Kindelbrück, die Herrschaft Beichlingen, das Amt Eckartsberga, die Comthurei
Zwätzen, Camburg, Kloster Pforta, Kloster Goseck, Kloster Weissenfels, Amt Weissenfels, Stuhl
Stössen, Stuhl Burgwerben, Amt Freyburg, Amt Sangerhausen. (Das Nähere bei Burkhardt
S. 241 ff.). In fünf Städten ordnete man Superintendenturen an: Salza, Weissensee, Eckarts-
berga, Weissenfels und Sangerhausen.
Die vielen „Verschaffungen“, welche sich für diese fünf Städte und die zu diesen Super-
intendenzen gehörigen Ortschaften vorfinden, verdienen hier keine besondere Aufnahme. Einen
Abdruck derjenigen für Eckartsberga giebt Naumann, Zur Gesch. der Ephorie E., 2. Heft
der „Beiträge zur Lokal - Geschichte des Kreises E.“, Eckartsberga 1884, S. 12 ff. Über die
Visitation in Freyburg vgl. Nebe, Gesch. von Freyburg und Schloss Neuenburg a. d. Unstrut
in Z. des Harzvereins, 1886, S. 93 ff. Über die Visitation des in der Nähe gelegenen Klosters
Rossleben s. Nebe, Gesch. desKlosters Rossleben in Z. des Harzvereins, 1885, S. 100 ff. Über
die Visitation von Weissenfels s. Heydenreich, Kirchen- und Schul-Chronik der Stadt und
Ephorie Weissenfels. Weissenfels 1840. S. 15 ff. (Der dortige Abdruck der Verordnungen wird
hier nicht wiederholt.)
Interessant ist eine im genannten Aktenstück zu Magdeburg vor dem eigentlichen Visi-
tationsprotokoll stehende zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse der Visitation. Diese
Zusammenstellung rührt von den Visitatoren selbst her. Es scheint ein Bericht an den Herzog
zu sein. Jedenfalls ist es keine Verordnung.
II. Die Kirchen-Ordnung Herzog Heinrich’s 1539.
Das Haupt-Ergebniss,'welches diese erste Visitation zeitigte, war die „Kirchen-Ordnung
zum Anfang für die Pfarrherrn in Herzog Heinrichs zu Sachsen Fürstenthum gestellt“. Der
Verfasser der Agende steht nicht fest.
Die Vorrede des ersten Druckes, vom 19. September 1539, ist von den sechs Kommissaren
der Visitation: Justus Jonas, Georg Spalatin, Caspar Cruziger, Friedrich Mykonius, Justus
Menius und Johann Weber unterzeichnet.
Weit verbreitet ist die Meinung, es sei dies die O., welche Justus Jonas schon 1536 für
die damaligen Länder Herzog Heinrich’s verfasst habe, und welche 1538 in Freiberg publizirt,
aber erst 1539 gedruckt worden sei. Vgl. hierüber F. Hort in Z. f. kirchl. Wissenschaft und
kirchl. Leben 7, 490. Zu den hier genannten Vertretern dieser Ansicht ist König, a. a. O.
S. 39, und von Neueren Tümpel, Gottesdienst-O. der thüringischen Kirchen. I. Gotha 1861,
sowie Dibelius, Einf. der Ref. in Dresden, S. 83 hinzuzuzählen. Dass Justus Jonas mit der
Freiberger Reformation nichts zu thun hat und dass diese Agende mit der O. für Freiberg in
keinerlei Zusammenhang steht, geht aus dem unten zu Freiberg und Wolkenstein Bemerkten
mit Sicherheit hervor. (Vgl. Kawerau, Briefwechsel des Justus Jonas in Geschichtsquellen
der Provinz Sachsen, Bd. 17, 2. Hälfte, S. XXXIX; Hort, a. a. S. 491 ff.)
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften