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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (1. Band = 1. Abtheilung, 1. Hälfte): Die Ordnungen Luthers, die Ernestinischen und Albertinischen Gebiete — Leipzig: O.R. Reisland, 1902

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https://doi.org/10.11588/diglit.26586#0118
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Albertinisches Sachsen. Cap. I. Herzog Heinrich. (1539—1541.)

Seit der Ausgabe von Leipzig 1624 erscheint die Agende mit der Bemerkung „Jetzo aufs
neu aus Churfürst Augusti K.O. gebessert, auch mit etzlichen collekten der superintendenten ver-
mehrt“. [Diese „Besserungen“ betreffen namentlich Taufformular und Trauordnung.] (Diese Aus-
gabe ist keineswegs zu verwechseln mit der Kirchenagende in Kurfürst August’s K.O. von 1580,
welche allerdings ihrerseits wiederum die Herzog Heinrich’s-Agende zur Grundlage hat.) In
dieser Gestalt finden sich folgende Leipziger Ausgaben: 1646. 1647. 1651. 1672. 1681. 1691.
1702. 1712. 1746. 1771. 1861. Weiterer Druck bei Richter, K.O. 1, 307. Ich lege meinem
Drucke die erste Ausgabe, Wittenberg 1539, zu Grunde und gebe die Abweichungen der Aus-
gabe von 1540 ff. und 1555 ff. in Anmerkungen. (Nr. 24.)
Schon aus dieser grossen Zahl von Ausgaben lässt sich die Bedeutung der K.O. erkennen.
Sie ist auch wiederholt bei anderen K.O. benutzt worden, so bei der Kölner Reformation 1543,
der preussischen K.O. 1544, der Bergedorfer 1544, der Mecklenburger 1552, der pfälzischen
1554, 1563, der von Waldeck 1556. Die sächs. K.O. von 1580 nahm sie in einer Be-
arbeitung in sich auf; 1624 erschien eine aus der K.O. von 1580 gebesserte Auflage, welche
wiederholt nachgedruckt und auch dem „vollständigen Leipziger Kirchenbuche“ einverleibt
worden ist. (Vgl. König, a. a. O. Nr. 221). Die Casimiriana 1626 (für Gotha) rezipirte die
Agende; die Weimarische Agende von 1634 diente als Ergänzung zur Heinrich’s-Agende; die aus
Anlass der Einweihung der Schlosskirche zu Weimar 1658 entstandene Agende schloss sich
wieder an die alte Form an; die weimarische K.O. von 1664 baute auf der Casimiriana auf; die
weimarischen Agendenauszüge von 1707 und 1752 schlossen sich an die Heinrich 's-Agende an
und wurden ihrerseits wieder von dem Weimarer Kirchenbuche 1861. 1883 aufgenommen (Hort,
a. a. O. S. 498); unsere Agende liegt zu Grunde der Oberlausitzischen Kirchen - Agenda von
1696 (König Nr. 209) und der_ Altenburgischen Agende von 1705 (König Nr. 219).
Endlich ist noch zu bemerken, dass unter Herzog Moritz ernsthafte Versuche einer
gründlichen Revision der Agende vorgenommen wurden, wobei die leitende Rolle dem Fürsten
Georg von Anhalt zukam. Über diese gesetzgeberischen Versuche habe ich erstmalig berichtet
in meiner Schrift „Die Kirchen-Gesetzgebung unter Moritz von Sachsen (1544—1549) und Georg
von Anhalt“. Leipzig 1898. Hiernach sind alle bisherigen Aufstellungen zu berichtigen. So
hat z. B. die Vervollständigung der Agende im Drucke von 1555 durch die Kollekten der
Superintendenten (worauf Hort S. 49 verweist) nichts mit diesen Bestrebungen zu thun. Vgl.
auch die folgende Darstellung unter Moritz von Sachsen.
Die Litteratur zu dieser K.O. ist gross. Man vergleiche Feuerlin 282; König 39;
Richter 1, 307; Röhrs, Krit. Predig.-Bibliothek, XV, 1834, S. 719—722; Weber, Sächs.
Kirchenr. 1, 56; Hort, Zur Komposition und Gesch. der Agende Herzog Heinrich’s, in Ztschr.
für kirchl. Wissenschaft u. kirchl. Leben 7 (1886) S. 483 ff.
III. Zweite Visitation 1539.
Die erste Visitation war nur als eine „eilende“ gedacht und wurde als solche auch aus-
geführt. Bevor die Mitglieder der ersten Visitation sich trennten, wünschten sie in einem Be-
richte an den Herzog eine weitere, ergänzende und abschliessende Visitation. Namentlich war
es Justus Jonas, der durch seine dringenden Vorstellungen den Gedanken an eine zweite gründ-
lichere Visitation wach erhielt. (Man vgl. in Kawerau, Briefwechsel des Justus Jonas die
Briefe, 2. Hälfte, Nr. 444 ff.) Ende des Jahres 1539 war die Sache so weit gediehen, dass am
21. Dezember die Verhandlungen in Neu-Dresden beginnen konnten, um „dasjenige, was bei
erster visitation in der eil und kürze der zeit willen nicht alles nothdürftig hat mögen bestellt
werden, vollends im lande in vollziehung zu bringen und in eine beständige ordnung zu richten“.
Aus Eifersüchtelei gegen den kursächsischen Einfluss (vgl. die Briefe des Jonas bei
Kawerau, Briefwechsel des Justus Jonas, 2. Hälfte, Nr. 470; vgl. auch den bei Burkhardt,
 
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