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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (1. Band = 1. Abtheilung, 1. Hälfte): Die Ordnungen Luthers, die Ernestinischen und Albertinischen Gebiete — Leipzig: O.R. Reisland, 1902

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https://doi.org/10.11588/diglit.26586#0153
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Die Lokal-Visitationen.

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Reskript findet sich in Dresden, H.St.A. Loc. 10 600, Synodi und Visitation u. s. w., Bl. 73—76,
dazu in Folge falschen Heftens Bl. 146—147.)
Der Vereinigung der lutherischen Stände endlich diente eine dritte Gruppe kurfürst-
licher Bemühungen: der Convent zu Lichtenberg bei Prettin 1576, die Berathungen zu Torgau
1576, die Berathungen zu Bergen bei Magdeburg 1577, sowie Berathungen über eine neue
Sammlung von Bekenntnissschriften an Stelle des Corpus Philippicum, deren Resultat das Kon-
kordienbuch (1580) war, welches die drei ökumenischen Symbole, die ungeänderte Augsb. Con-
fession, die Apologie, die Schmalkaldischen Artikel, die beiden Katechismen Luther’s und die
Konkordienformel enthält. Damit war der Philippismus durch die streng lutherischen An-
schauungen verdrängt.
In den Visitationen spielt die Reinheit der Lehre eine wichtige Rolle. Man vergleiche
die General-Artikel von 1557. Die Geistlichen wurden zunächst auf das Corpus doctrinae, so-
dann auf die Torgauer Artikel von 1576, nach Abschluss der Konkordienformel 1577 auf diese
und nach dem Abschlusse des Konkordienbuches auf letzteres verpflichtet. (General-Artikel und
K.O. von 1580.)
VI. Die Lokal-Visitationen.
Der ersten Lokal-Visitation von 1577 folgten jährlich zwei Lokal-Visitationen bis in das
Jahr 1586. Die Akten sind im Dresdener Haupt - Staats - Archiv und im Magdeburger Staats-
Archiv, zum Theil auch im Staats-Archiv zu Merseburg und in städtischen Archiven, wie z. B.
dem Dresdener Raths-Archive II. 66, Bl. 141 ff., 159 ff., 227 ff. in grösster Reichhaltigkeit er-
halten. Sie geben ein getreues Bild der kirchlichen Verhältnisse und liefern zugleich ein
glänzendes Zeugniss für den unermüdlichen Eifer und die Gewissenhaftigkeit der Visitatoren.
Die Ergebnisse der Visitationen sind im Allgemeinen zu lokaler und spezieller (zumeist finan-
zieller) Natur und bedürfen daher hier keiner Darstellung, Aus der reichen Fülle der Akten,
welche ich sämmtlich in Dresden, Magdeburg und Merseburg durchgesehen habe, habe ich für
meine Zwecke folgende Ordnungen notirt:
Aus Dresden, H.St.A. Loc. 2012, Visitationsakten des Consistoriums Dresden 1578,
eine Reihe von Schul - Ordnungen: Schul-O. für Pirna, S. 11 [hiervon hat Georg Müller im
Progr. des Wettiner Gymnasiums zu Dresden 1888, Bl. 29 die Schul-O. für die Mädchen
abgedruckt]; Schul-O. für Chemnitz, Bl. 528b; Schul-O. für Mittweida, Bl. 522 b, Schul-O. für
das Städtchen Stollberg, Bl. 584; Schul-O. für Frankenberg, Bl. 566.
Das Magdeburger Staats-Archiv besitzt in A. 50. XI. Nr. 70 die „andere spezialvisi-
tation gehalten im kurkreis im herbste 1578“ (diese wird im Aktenstück selbst die „andere
lokal-Visitation“ genannt). Hier findet man verschiedene Schul - Ordnungen, so Bl. 781 für
Liebenwerda, Bl. 792 für Wartenburg, Bl. 798 für Übigau.
Dresden, H.St.A. Loc. 2008 Nr. 46, „Visitation des leipziger kreises 1578. Visitation,
gehalten im ambt Weisenfels vom 13.—24. Oktober 1578“ enthält Bl. 667 —670b eine Kirchen-
und Schul-O. für die Stadt Weissenfels. (Vgl. hierzu Heydenreich, Kirchen - Chronik von
Weissenfels, 1840, S. 37 ff.) Dieselbe wird abgedruckt.
Die zweite Lokal-Visitation von 1578 ist auch noch besonders dadurch beachtenswerth,
dass in ihr zum ersten Male die Beschlüsse des General-Synodus Verwendung fanden. Die Be-
schlüsse, welche der General-Synodus auf Grund der Extrakte der General-Superintendenten
aus den Protokollen der ersten Lokal-Visitationen gefasst hatte, werden in der Regel genannt:
„Articuli des Synodi zu Dresden“. Sie wurden den Visitirten jetzt zur Kenntniss gebracht.
Einer von diesen Articuli handelt von den Wochenpredigten, die meisten betreffen finanzielle
oder bauliche Angelegenheiten.
Diese zweite Lokal-Visitation war eine besonders gründliche. Die Berichte der visitirten
Pfarrer geben ein vortreffliches Bild der kirchlichen Zustände und der thatsächlich bestehenden
 
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