Siebenlehn. Stollberg. 150. Gross-Storkwitz. Bericht über „Ordnung der Predigten und Kinderlehr“. 1574. 673
anhalten solden, uf das sie wider zu notdürftigem
underhaltung’ der kirchendinst kommen mogen,
oder da her Fabians erben solch lehen Crucis
genzlich bleiben solde, das sein churfln. durch-
lauchtigkeit etwas anders, soviel einkommens und
nutzes zu dieser kirchen gnedigst verordenen
wolde. Solchs zu erlangen, haben verordenten
visitatores in ansehunge der notdurft ihren vleiss
und vorbitte auch erbeten.
Solche erkundung aller einkommen und ge-
legenheit der pfarren, schulen, und anderer lehen,
auch behandelunge und recess aller stucken wie
oberzelt etc., ist durch die vorordente visitatores
an stadt und wegen uns. gstr. hn. des churf.
zu Sachsen etc. in beisein des gestrengen und
erenvesten Hansen von Dehne diezeit amptman,
neben einem erbarn rath der stadt Senftenberg
und ausschuss des ganzen kirchspils beredt, ge-
williget, beschlossen und vorordent. Und des zu
mehrer vorsicherung, haben die vorordente
visitatores solchen reces mit ihren gewon-
lichen und angebornen sigillen bekreftiget, dem
rath und ampt ein apschrift zugestalt, und gleichs
lauts in die matrikel, so in uns. gstr. hn. canzlei
sol uberantwort werden vorleibet. Actum Senften-
berg, den 31. tag julii anno 1555.
Siebenlehn.
Über die in dieser (zur Superintendenz Freiberg) gehörigen Pfarrei gehaltene Ordnung
wurde auf der Lokal-Visitation von 1578 Bericht erstattet. Vgl. oben S. 126, wo ein Auszug
aus Dresden, H.St.A., Loc. 2012, Bl. 253 ff. abgedruckt ist.
Stollberg.
In der Lokal-Visitation von 1578 wurde ein „Ordo scholasticus in schola Stolbergensi“
überreicht (Dresden, H.St.A., Loc. 2012, Visitationsakten des Consistoriums zu Dresden, Bl. 584 ff.).
Diese Visitation gewährt interessante Einblicke in die kirchlichen Verhältnisse dieser Stadt.
Vgl. oben S. 125.
Gross-Storkwitz.
Dieser Ort in der Superintendentur Pegau wurde 1574/1575 visitirt (vgl. oben S. 122).
Bei dieser Visitation überreichte der Pfarrer Johannes Majus einen Bericht über seine Gottes-
dienst-Ordnung. Derselbe wird hier aus Dresden, H.St.A., Loc. 1986, Registratur der Visitation
in Pegau 1574, Bl. 192a —196, auszugsweise und in Übersichtsform mitgetheilt. (Nr. 150.)
150. Bericht über „Ordnung der Predigten und Kinderlehr“. 1574.
[Aus Dresden, H.St.A., Loc. 1986, Registratur der Visitation, Bl. 192 ff.]
Der Pfarrer hält Sonntag 2 Predigten: Vor-
mittag aus dem Texte der ev. historien, „welche
am sontag zu verlesen gebreuchlich ist. Nach-
mittags über den catechismus, bisweilen auch er-
klärung eines bibeltextes“. Er hält am Fest der
Geburt Christi zwei Predigten. Ebenso am nächst-
folgenden Tag. Am dritten, auf das Fest Johanns
des Evangelisten eine Predigt. (Also „in den weih-
nachtsfeiertagen“ 5 Predigten.) Ebenso viel zu
Ostern und Pfingsten. Am Fest der Beschneidung
Christi, Epiphanias, Opferung Christi im Tempel,
Empfängniss-Verkündigung je 2 Predigten. Am
Tage des Abendmahls des Herrn eine Predigt von
dem Sakrament. Charfreitag eine Predigt über das
Leiden und Sterben des Herrn. Himmelfahrt ge-
Sehling, Kirchenordnungen,
schieht nur eine Predigt „wegen zwener jarmarkte,
welche Pegau nahe sein, des zu Mockau und des
zu Zwenkau“. Geburt Johanns des Täufers ge-
schieht nur eine Predigt, wegen des Jahrmarkts zu
Pegau. Heimsuchung Mariä : 2 Predigten. Ebenso
Michaelstag. An den Festen der Apostel, Bekehrung
Pauli, Mariä Magdalena und Enthauptung Johannis
des Täufers: wenn eines derselben auf Sonnabend,
Sonntag oder Montag fällt, geschieht eine Predigt
nach dem betr. Evangelium-Texte, und zwar am
Sonntage; fallen sie auf Dienstag, Mittwoch, Don-
nerstag, Freitag, so wird am Dienstag oder Don-
nerstag gepredigt; die früher am Mittwoch oder
Freitag gehaltenen Predigten sind auf den Donnerstag
verlegt, weil wegen des am Mittwoch und Freitag
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anhalten solden, uf das sie wider zu notdürftigem
underhaltung’ der kirchendinst kommen mogen,
oder da her Fabians erben solch lehen Crucis
genzlich bleiben solde, das sein churfln. durch-
lauchtigkeit etwas anders, soviel einkommens und
nutzes zu dieser kirchen gnedigst verordenen
wolde. Solchs zu erlangen, haben verordenten
visitatores in ansehunge der notdurft ihren vleiss
und vorbitte auch erbeten.
Solche erkundung aller einkommen und ge-
legenheit der pfarren, schulen, und anderer lehen,
auch behandelunge und recess aller stucken wie
oberzelt etc., ist durch die vorordente visitatores
an stadt und wegen uns. gstr. hn. des churf.
zu Sachsen etc. in beisein des gestrengen und
erenvesten Hansen von Dehne diezeit amptman,
neben einem erbarn rath der stadt Senftenberg
und ausschuss des ganzen kirchspils beredt, ge-
williget, beschlossen und vorordent. Und des zu
mehrer vorsicherung, haben die vorordente
visitatores solchen reces mit ihren gewon-
lichen und angebornen sigillen bekreftiget, dem
rath und ampt ein apschrift zugestalt, und gleichs
lauts in die matrikel, so in uns. gstr. hn. canzlei
sol uberantwort werden vorleibet. Actum Senften-
berg, den 31. tag julii anno 1555.
Siebenlehn.
Über die in dieser (zur Superintendenz Freiberg) gehörigen Pfarrei gehaltene Ordnung
wurde auf der Lokal-Visitation von 1578 Bericht erstattet. Vgl. oben S. 126, wo ein Auszug
aus Dresden, H.St.A., Loc. 2012, Bl. 253 ff. abgedruckt ist.
Stollberg.
In der Lokal-Visitation von 1578 wurde ein „Ordo scholasticus in schola Stolbergensi“
überreicht (Dresden, H.St.A., Loc. 2012, Visitationsakten des Consistoriums zu Dresden, Bl. 584 ff.).
Diese Visitation gewährt interessante Einblicke in die kirchlichen Verhältnisse dieser Stadt.
Vgl. oben S. 125.
Gross-Storkwitz.
Dieser Ort in der Superintendentur Pegau wurde 1574/1575 visitirt (vgl. oben S. 122).
Bei dieser Visitation überreichte der Pfarrer Johannes Majus einen Bericht über seine Gottes-
dienst-Ordnung. Derselbe wird hier aus Dresden, H.St.A., Loc. 1986, Registratur der Visitation
in Pegau 1574, Bl. 192a —196, auszugsweise und in Übersichtsform mitgetheilt. (Nr. 150.)
150. Bericht über „Ordnung der Predigten und Kinderlehr“. 1574.
[Aus Dresden, H.St.A., Loc. 1986, Registratur der Visitation, Bl. 192 ff.]
Der Pfarrer hält Sonntag 2 Predigten: Vor-
mittag aus dem Texte der ev. historien, „welche
am sontag zu verlesen gebreuchlich ist. Nach-
mittags über den catechismus, bisweilen auch er-
klärung eines bibeltextes“. Er hält am Fest der
Geburt Christi zwei Predigten. Ebenso am nächst-
folgenden Tag. Am dritten, auf das Fest Johanns
des Evangelisten eine Predigt. (Also „in den weih-
nachtsfeiertagen“ 5 Predigten.) Ebenso viel zu
Ostern und Pfingsten. Am Fest der Beschneidung
Christi, Epiphanias, Opferung Christi im Tempel,
Empfängniss-Verkündigung je 2 Predigten. Am
Tage des Abendmahls des Herrn eine Predigt von
dem Sakrament. Charfreitag eine Predigt über das
Leiden und Sterben des Herrn. Himmelfahrt ge-
Sehling, Kirchenordnungen,
schieht nur eine Predigt „wegen zwener jarmarkte,
welche Pegau nahe sein, des zu Mockau und des
zu Zwenkau“. Geburt Johanns des Täufers ge-
schieht nur eine Predigt, wegen des Jahrmarkts zu
Pegau. Heimsuchung Mariä : 2 Predigten. Ebenso
Michaelstag. An den Festen der Apostel, Bekehrung
Pauli, Mariä Magdalena und Enthauptung Johannis
des Täufers: wenn eines derselben auf Sonnabend,
Sonntag oder Montag fällt, geschieht eine Predigt
nach dem betr. Evangelium-Texte, und zwar am
Sonntage; fallen sie auf Dienstag, Mittwoch, Don-
nerstag, Freitag, so wird am Dienstag oder Don-
nerstag gepredigt; die früher am Mittwoch oder
Freitag gehaltenen Predigten sind auf den Donnerstag
verlegt, weil wegen des am Mittwoch und Freitag
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