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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]; Arend, Sabine [Bearb.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (10. Band = Hessen, 3): Die Grafschaften Nassau, Hanau-Münzenberg und Ysenburg — Tübingen: Mohr Siebeck, 2012

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https://doi.org/10.11588/diglit.30290#0400
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Hanau-Münzenberg

13. Spielleute

8. Spielleute
[innerhalb von 7. Trunksucht]
[innerhalb von 7. Trunksucht]
9. Hochzeiten / 12. Tanzen
10. Tauffeiern
13. Zauberei
14. Bettler
15. Amt der Kirchensenioren
16. Amt der Beamten
Strafenkatalog

14. Sperrstunde
15. Jauchzen und Schreien
16. Tanzen auf Hochzeiten

17. Tauffeiern
18. Zauberei

19. Amt der Kirchensenioren

Strafenkatalog

8. Kirchenzuchtordnung für die Stadt Hanau [nach 1599] (Text S. 425)
Etwa gleichzeitig mit der allgemeinen Kirchenzuchtordnung von 1599 (Nr. 7) erließ Philipp Ludwig II. eine
ähnliche Ordnung für die Stadt Hanau. Hierin drang er auf Sonn- und Feiertagsheiligung sowie Gottes-
dienstbesuch in den Gemeinden, die Jugend sollte nachdrücklich zum Katechismusunterricht angehalten
werden, der Messbesuch an anderen Orten wurde untersagt, die Wochenpredigten sollten von mindestens
einer Person aus jedem Haushalt besucht werden, Gottesdienstverweigerer sollten ausfindig gemacht wer-
den, Gotteslästerung sowie Fluchen und Schwören wurden unter Strafe gestellt. Daneben gab Philipp
Ludwig II. auch kurze Anweisungen zum Gottesdienstbesuch der Hanauer Fremdengemeinden.73
Die Ordnung ist nicht datiert, sie gibt jedoch Hinweise auf die Zeit ihrer Entstehung. Zum einen ist die
reformierte Fremdengemeinde in der Neustadt Hanau erwähnt. Da diese 1597 gegründet worden war und
nach dem Wortlaut der Kirchenzuchtordnung bereits aus einem urbanen Gebilde bestand, muss die Ord-
nung einige Zeit nach dem Gründungsjahr der Neustadt entstanden sein. Zum anderen finden sich aufgrund
des Zerwürfnisses unter den Brüdern Philipp Ludwig II. und Albrecht nach 1599 keine gemeinsam von
beiden erlassenen Mandate oder Ordnungen mehr. Die Kirchenzuchtordnung, die allein von Philipp Lud-
wig II. ausgestellt ist, stammt also vermutlich aus der Zeit nach 1599.74
9. Visitation 1599/1600
9a. Visitationsinstruktion [1599 vor 6. März] (Text S. 427)
9b. Entwurf von Visitationsfragen 6. März 1599 (Text S. 432)
9c. Visitationsfragen [um 1600] (Text S. 436)
Bereits zwei Jahre nach der Visitation vom Frühjahr 1597 plante Philipp Ludwig II. die nächste Bereisung
der Pfarreien. In einer undatierten Instruktion (Nr. 9a) sind einzelne Fragen formuliert, die an verschiedene
Personengruppen gerichtet waren. Hinsichtlich der Armenfürsorge, ist ein Extract der almosen ordnung
angefügt, das sich auf die Nassau-Dillenburger Almosenordnung von 1589 bezieht, die seit etwa 1597 in
Hanau-Münzenberg in Gebrauch war.75 Die Visitationsinstruktion weist keine Datierung auf. Da die
Anweisung jedoch im Entwurf der Visitationsfragen (Nr. 9b) erwähnt ist, muss sie an diesem Tag bereits
vorgelegen haben.
73 Heppe, Kirchengeschichte 2, S. 238 Anm. 1; Cuno, 75 Abdruck unten, S. 182ff. Vgl. unten, Einleitung zu
Geschichte, S. 3-22. Nr. 11.
74 Vgl. oben, S. 379 Anm. 62.

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