Katechismenfamilie unter Einschluß des Emdener Katechismus Einfluß. Da der Plan über den eines
einfachen Kinderkatechismus hinausging und nach dem Vorbild des Ordinandenexamens auch kontro-
verstheologische Fragen aufgenommen wurden, sind auch Bekenntnisse und Lehrschriften der Zeit be-
nutzt worden96. In der Abendmahls- und Zweinaturenlehre des späteren Katechismus wird sichtlich an
zeitgenössische Kontroversen angeknüpft. Selbst liturgische Formulare sind angezogen. Im Hinblick dar-
auf bemerkt Olevian in einem Brief an Bullinger: Non unius, sed multorum collatae sunt piae cogi-
tationes97.
Die Redaktion, die von einer Kommission - man wird bei den Mitgliedern an die Professoren der
theologischen Fakultät und die Kirchenräte denken müssen - unter Vorsitz des Kurfürsten vorgenommen
wurde, gab die Doppelung von theologischer Lehrnorm und Katechismus auf und legte den deutschen
Katechismus Ursins zugrunde. Aber die dann eingefügten kontroverstheologischen Elemente weisen auch
jetzt noch über ein rein katechetisches Bedürfnis hinaus. Abgesehen von einigen Einzelmomenten ist über
diese Kommissionsarbeit nur wenig Sicheres zu sagen. Der gewichtige Einfluß des Kurfürsten muß aus
verlorengegangenen Akten ersichtlich gewesen sein, nach denen er sich sogar schriftlich zu einzelnen
Punkten geäußert haben soll. Wie wir aus einer späteren Resolution Friedrichs wissen, hat er die Zu-
fügung und Einarbeitung des Schriftbeweises veranlaßt. Auch dies hat noch Einfluß auf die Formulie-
rung im einzelnen gehabt. Ende des Jahres 1562 ist die Endfassung des Katechismus hergestellt.
Durch Ausschreiben vom 4. Januar 1563 wurden alle Superintendenten für den 12. Januar nach
Heidelberg beschieden. Vom 13.-18. Januar tagten sie zusammen mit den Kirchenräten, lasen und ver-
handelten den neuen Katechismus. Textänderungen sind bei dieser Gelegenheit nicht mehr vorgenommen
worden. Gleichzeitig konnten die Superintendenten Forderungen für die Neubearbeitung der Kirchen-
ordnung anmelden. Am 18. Januar wurde dann der Katechismus von nahezu allen Mitgliedern dieser
Versammlung, die sich am voraufgegangenen Sonntag in gemeinsamem Gottesdienst und Abendmahls-
empfang vereinigt hatten, durch Unterschrift approbiert. Den sich weigernden Superintendenten von
Ingelheim traf bald die Entlassung, der vorbehaltlich der Abendmahlslehre einwilligende Superintendent
Johannes Eisenmenger von Bretten mußte später den Dienst quittieren. Am 19. Januar unterfertigte
der Kurfürst das Einführungsdekret an die Kirchen- und Schuldiener. Nun wurde der Katechismus
umgehend zum Druck befördert. In den ersten Tagen des Februar erschien die erste Auflage unter dem
Titel:
Catechismus oder christlicher underricht, wie der in kirchen und schulen der churfürstlichen Pfaltz
getrieben wirdt. [Vignette] [Kurfürstl. Wappen] Gedruckt in der churfürstlichen stad Heydelberg
durch Johannem Mayer. 1563.
[aij-fv] 94 pag. Seiten, dabei 64 doppelt paginiert, insgesamt 48 Blätter in 80, Titelrückseite leer.
Exemplare: Universitätsb. Utrecht, hrsg. von A.Wolters: Der Heidelberger Katechismus in seiner
ursprünglichen Gestalt (Bonn 1864), S. 1-96 und in Landesb. Darmstadt, W 441! 100, hrsg. von
Reu: Quellen, Bd. I, S. 241-268.
In dieser ersten Auflage sind mehrfach kleine Korrekturen des Satzes, insbesondere bei den Errata, vor-
genommen worden, wobei der Vergleich einer größeren Zahl von Druckexemplaren lehrt, daß keine der
genannten Editionen den Erstabzug wiedergibt. Doch sind die Varianten sachlich geringfügig, meist die
Druckeinrichtung betreffend, so daß wir sie hier verabsäumen können.
Im Apparat der Kirchenordnung von 1563 (Nr. 31) als Textvorlage abgekürzt mit: I.
96 Vgl. z. B. die von Hollweg, S. 86-123, eindrücklich nachgewiesene Abhängigkeit des Katechismus von einem 1557
deutsch in Heidelberg gedruckten Bekenntnis Bezas.
97 Vgl. Sudhoff, S. 483.
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einfachen Kinderkatechismus hinausging und nach dem Vorbild des Ordinandenexamens auch kontro-
verstheologische Fragen aufgenommen wurden, sind auch Bekenntnisse und Lehrschriften der Zeit be-
nutzt worden96. In der Abendmahls- und Zweinaturenlehre des späteren Katechismus wird sichtlich an
zeitgenössische Kontroversen angeknüpft. Selbst liturgische Formulare sind angezogen. Im Hinblick dar-
auf bemerkt Olevian in einem Brief an Bullinger: Non unius, sed multorum collatae sunt piae cogi-
tationes97.
Die Redaktion, die von einer Kommission - man wird bei den Mitgliedern an die Professoren der
theologischen Fakultät und die Kirchenräte denken müssen - unter Vorsitz des Kurfürsten vorgenommen
wurde, gab die Doppelung von theologischer Lehrnorm und Katechismus auf und legte den deutschen
Katechismus Ursins zugrunde. Aber die dann eingefügten kontroverstheologischen Elemente weisen auch
jetzt noch über ein rein katechetisches Bedürfnis hinaus. Abgesehen von einigen Einzelmomenten ist über
diese Kommissionsarbeit nur wenig Sicheres zu sagen. Der gewichtige Einfluß des Kurfürsten muß aus
verlorengegangenen Akten ersichtlich gewesen sein, nach denen er sich sogar schriftlich zu einzelnen
Punkten geäußert haben soll. Wie wir aus einer späteren Resolution Friedrichs wissen, hat er die Zu-
fügung und Einarbeitung des Schriftbeweises veranlaßt. Auch dies hat noch Einfluß auf die Formulie-
rung im einzelnen gehabt. Ende des Jahres 1562 ist die Endfassung des Katechismus hergestellt.
Durch Ausschreiben vom 4. Januar 1563 wurden alle Superintendenten für den 12. Januar nach
Heidelberg beschieden. Vom 13.-18. Januar tagten sie zusammen mit den Kirchenräten, lasen und ver-
handelten den neuen Katechismus. Textänderungen sind bei dieser Gelegenheit nicht mehr vorgenommen
worden. Gleichzeitig konnten die Superintendenten Forderungen für die Neubearbeitung der Kirchen-
ordnung anmelden. Am 18. Januar wurde dann der Katechismus von nahezu allen Mitgliedern dieser
Versammlung, die sich am voraufgegangenen Sonntag in gemeinsamem Gottesdienst und Abendmahls-
empfang vereinigt hatten, durch Unterschrift approbiert. Den sich weigernden Superintendenten von
Ingelheim traf bald die Entlassung, der vorbehaltlich der Abendmahlslehre einwilligende Superintendent
Johannes Eisenmenger von Bretten mußte später den Dienst quittieren. Am 19. Januar unterfertigte
der Kurfürst das Einführungsdekret an die Kirchen- und Schuldiener. Nun wurde der Katechismus
umgehend zum Druck befördert. In den ersten Tagen des Februar erschien die erste Auflage unter dem
Titel:
Catechismus oder christlicher underricht, wie der in kirchen und schulen der churfürstlichen Pfaltz
getrieben wirdt. [Vignette] [Kurfürstl. Wappen] Gedruckt in der churfürstlichen stad Heydelberg
durch Johannem Mayer. 1563.
[aij-fv] 94 pag. Seiten, dabei 64 doppelt paginiert, insgesamt 48 Blätter in 80, Titelrückseite leer.
Exemplare: Universitätsb. Utrecht, hrsg. von A.Wolters: Der Heidelberger Katechismus in seiner
ursprünglichen Gestalt (Bonn 1864), S. 1-96 und in Landesb. Darmstadt, W 441! 100, hrsg. von
Reu: Quellen, Bd. I, S. 241-268.
In dieser ersten Auflage sind mehrfach kleine Korrekturen des Satzes, insbesondere bei den Errata, vor-
genommen worden, wobei der Vergleich einer größeren Zahl von Druckexemplaren lehrt, daß keine der
genannten Editionen den Erstabzug wiedergibt. Doch sind die Varianten sachlich geringfügig, meist die
Druckeinrichtung betreffend, so daß wir sie hier verabsäumen können.
Im Apparat der Kirchenordnung von 1563 (Nr. 31) als Textvorlage abgekürzt mit: I.
96 Vgl. z. B. die von Hollweg, S. 86-123, eindrücklich nachgewiesene Abhängigkeit des Katechismus von einem 1557
deutsch in Heidelberg gedruckten Bekenntnis Bezas.
97 Vgl. Sudhoff, S. 483.
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