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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (14. Band): Kurpfalz — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1969

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https://doi.org/10.11588/diglit.30629#0086
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ein eigenes Archiv, dem die meisten heute noch erhaltenen kirchlichen Spezialakten der alten kurpfälzi-
schen Kirche entstammen.
Ein zeitgenössischer Text ist nicht erhalten, wohl aber eine Vielzahl von Kopien, die den späteren
Streit der Konfessionen in Kurpfalz um das Kirchengut im 17. und 18.Jahrhundert repräsentieren.
Ein Teil der Anhänge bezeugt die Geltung der Ordnung auch für die Vordere Grafschaft Sponheim.
Wenn man sich vor Augen hält, daß wir manches von der kirchlichen Gesetzgebung Friedrichs III.,
etwa die Superintendenteninstruktion, Verfügungen über das Schulwesen, insbesondere das gesamte
Visitationswesen nicht mehr kennen, so erscheint diese doch in imponierender Geschlossenheit und mit
großer innerer Folgerichtigkeit ausgestattet. Von Ostfriesland einmal abgesehen, ist Kurpfalz die erste
fest etablierte reformierte Landeskirche auf Reichsboden und für viele andere Territorien, die sich später
dem reformierten Bekenntnis zuwandten, vorbildlich geworden.
In seinem Testament48 hat Friedrich III. seine kirchlichen Schöpfungen, insbesondere die Kirchen-
zucht, das Synodalwesen, den Kirchenrat, die Kirchengüterverwaltung, die Polizei- und Eheordnung,
seinen Nachfolgern zur Erhaltung auferlegt. In einem nachträglichen Codicill vom 25. Oktober 1576
stellte er seinem zweiten Sohne Johann Casimir anheim, sich die Ämter Neustadt, Lautern und Böckel-
heim statt der ihm zuerst zugedachten Mosbach und Boxberg zu wählen, wozu noch die Herrschaft
Schwarzenburg mit den oberpfälzischen Ämtern Neunburg, Schwarzenburg, Rötz, Waldmünchen und
Burgtreswitz kamen. Nachfolger in der Kur und Universalerbe war sein ältester Sohn Ludwig, bisheriger
Statthalter der Oberpfalz. Am 26. Oktober 1576 starb dieser pfälzische Josias, von seinen Untertanen
und der gesamten reformierten Welt gleich herzlich betrauert.
V. Die Regierungszeit Ludwigs VI. (1576-1583)
Daß mit dem Tode Friedrichs III. und dem Regierungsantritt seines Sohnes Ludwig VI. (1576
bis 1583) eine Bewährungsprobe heraufziehen werde,ja die Existenzfrage der kurpfälzisch reformier-
ten Kirche gestellt sei, war allen namhaften Vertretern dieser Kirche klar. 1539 in Simmern als ältester
Sohn Friedrichs geboren, war Ludwig erst durch seine Mutter Maria, dann am Hofe Markgraf Phili-
berts von Baden streng lutherisch erzogen worden, bevor er sich zu Studien an die Universität Dôle begab.
1560 fand er in Elisabeth, der Tochter des Landgrafen Philipp von Hessen, seine Gemahlin und eine
eifrige Glaubensgenossin. An der Schwenkung zum reformierten Bekenntnis, die der Vater eben in die-
sen Jahren vollzog, nahm er nicht teil, sondern war froh, dem durch die Übernahme der Statthalterschaft
in der Oberpfalz 1563 entgehen zu können. Dreimal, 1563, 1566, 1574-1575, leistete er an der Spitze der
lutherisch gesinnten Landstände und bestärkt durch Maximilian II., fürstliche Freunde und lutherische
Kirchenmänner den Versuchen des Vaters, den Calvinismus auch in der Oberpfalz einzuführen, erfolg-
reichen Widerstand49. Durch einen theologischen Briefwechsel50 wollte der Vater Ludwig auf seine Seite
ziehen oder auch nur zur stillschweigenden Anerkennung seines Bekenntnisses bewegen, doch vergeblich.
So sind die Testamentsbestimmungen Friedrichs III., seine kirchliche Gesetzgebung zu erhalten, offenbar
aus der Sorge hervorgegangen, daß der Sohn eine Religionsänderung vornehmen werde. Und der Sohn
eilte nicht an das letzte Krankenlager des Vaters, um nicht den Wünschen des Sterbenden durch Pietät
und Sohnesgehorsam verpflichtet sein zu müssen. So traf Ludwig VI. erst nach dem Tode des Vaters zu
dessen Beerdigung am 11. November 1576 in Heidelberg ein.
48 Kluckhohn, Das Testament Friedrichs des Frommen, S. 71-72, S. 76—79.
49 Darüber im einzelnen Götz: Die erste Einführung des Kalvinismus, dazu die beiden interessanten Gutachten des Jo-
hannes Brenz für Pfalzgraf Ludwig bei T. Pressel, Anecdota Brentiana. Tübingen 1868, S. 541-550.
60 Kluckhohn, Briefe II, S. 792ff. 874f.

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