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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (14. Band): Kurpfalz — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1969

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https://doi.org/10.11588/diglit.30629#0088
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eine Predigt über die reformierte Abendmahlslehre und deren kirchliche Formen, die bald darauf im
Druck erschien55. Und der Statthalter selbst ließ das Bekenntnis des Vaters, das dieser in engem An-
schluß an den Wortlaut des Heidelberger Katechismus in seinem Testament niedergelegt hatte, mit einer
vom 28. Februar 1577 datierten Vorrede im Druck publizieren56. Es erschien späterhin auch in latei-
nischer und französischer Sprache und wurde bald zum eigentlichen Bekenntnis der reformierten kur-
pfälzischen Kirche, bevor es vom Wortlaut des Heidelberger Katechismus in dieser Rolle abgelöst wurde.
Mit all diesen Maßnahmen hoffte man den neuen Kurfürsten von einer vollständigen Religionsänderung
zurückhalten zu können.
Doch waren diese Hoffnungen unbegründet. Schon im März 1577 verließ Johann Casimir, mit dem
Bruder über die Ausführung des väterlichen Testaments, insbesondere des Codicills, im Streite, die
Residenzstadt Heidelberg. Damit war die Hauptstütze der Reformierten dahin. Im April erschien Lud-
wig VI. wieder in seiner Hauptstadt und nun folgte Maßnahme auf Maßnahme zur Neugestaltung in
Regierung und Kirche. Die ersten Entlassungen trafen den Großhofmeister Ludwig von Sayn-Witt-
genstein, der sich um die Beilegung des Kirchenzuchtshandels verdient gemacht hatte, und Tossanus.
Am 20. bzw. 25. April wurden die Kirchenräte und die reformierten Prediger der Stadt Heidelberg ab-
geschafft, einzig Ludwig Reck an der Barfüßerkirche blieb einstweilen noch im Amte, der reformierte
Gottesdienst dort vorläufig noch gestattet. Die freiwerdenden Stellen wurden mit lutherischen Predigern
aus der Oberpfalz und Württemberg, später auch aus Straßburg und Kursachsen besetzt. Gleichzeitig
traf auch die weltlichen Beamten aus der Zeit Friedrichs III. bei Hofe und in der Regierung die Ent-
lassung. Der Kanzler Christoph Ehem, als eigentlicher Leiter der kurpfälzischen Politik und insbeson-
dere für das Johann Casimir begünstigende Testamentscodicill verantwortlich gemacht, erhielt Haus-
arrest, ohne jedoch ein förmliches Verfahren zu erlangen. Alle diese Räte und Theologen begaben sich
nach Kaiserslautern, wo Johann Casimir, da Neustadt a. d. H. noch umstritten blieb, seine Residenz
genommen hatte.
Zeugnis dieses personellen Wechsels in Heidelberg ist:
59. [Bestallung eines Glöckners vom 20. April 1577].
Da die Bestallung des Philipp Reysing an Heiliggeist vom 15. Mai 1572 (Nr. 52) nur knapp vier
Jahre älter ist, darf angenommen werden, daß Hans Geyer als Lutheraner dessen direkter Amtsnach-
folger ist. Aus den Bestallungen geht hervor, daß inzwischen Hans Burkhard Hailman als Stiftsschajf-
ner auch den reformierten Georg Hügel abgelöst hatte. Amtspfiichten und Bezahlung des Glöckners
bleiben in allen wesentlichen Punkten, so etwa auch beim Katechismusverhör, dieselben. Beschreibung,
Text und Varianten merken wir bei Nr. 52 an.
Die Welle der Entlassungen war vom 1.-10. Mai durch eine Badereise des kränklichen Kurfürsten
nach Wiesbaden nur kurz unterbrochen worden. Am 11. Mai wurde den Reformierten auch die letzte
ihrer Kirchen, die Barfüßerkirche, entzogen, am Tage darauf der Gottesdienst der französischen Exulan-
tengemeinde im akademischen Hörsaal eingestellt. Die Entfernung der bisherigen reformierten Prediger
und ihre Ersetzung durch lutherische auf dem Lande setzt sich im Sommer und Herbst in allen Ämtern
fort. Im Oktober 1577 findet die Reform der Schulen statt. Aus dem Sapienzkolleg werden fast alle
Stipendiaten, da sie beim reformierten Bekenntnis beharren, abgeschafft, am 11. erhalten Ursinus und
sein Gehilfe Jakob Kimedoncius die Dimission. Das Heidelberger Pädagogium wird zeitweise, die Schu-
len in Neuhausen und Selz für dauernd geschlossen. Am 6. Dezember 1577 schließlich werden auch die
Theologieprofessoren Boquin, Tremellio und Zanchi trotz zweimaligen Protests der Universität von

55 Vgl. Cuno I, S. 112f., der Titel bei Cuno II, S. 13f.
56 Vgl. Kluckhohn, Das Testament Friedrichs des Frommen, S. 43f., der Text ebendort S. 58-69.

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