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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (14. Band): Kurpfalz — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1969

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.30629#0550
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Regierungszeit Johann Casimirs 1583-1592

kirchen- und schuldhiener, zu iderzeit berichtet und
angewiesen werden.
Wir behalten auch uns und unsern nachkhommen
im churfurstenthumb bevor, diese ordnung nach
iderzeit gelegenheit zu endern, zu mindern oder zu
mehren, wann uns daß geliebt und eben ist, ohne
geverde.

Datum Heidelberg under unserm zu endt ufge-
trucktem secret, Mittwochs, den sechsten monats-
tag Septembris, als man zalt nach Christi, unsers
lieben herrn und seligmachers, geburt taußentfünf-
hundertachtzigundfünf jhar.
J.[ohann] Casimir, pfaltzgraf etc. s[crip]s.[it]

84. Verzeichnus etlicher bestallungspuncten, darauf ein jeder, so in churfürstlicher
Pfaltz zum kirchendienst aufgenommen wirdt, mit handtgegebner treu an eydtstadt
zu geloben und versprüchnus zu thon schuldig etc. [von 1586]1

Ihr als nun ein berufener minister ecclesiae sollet
euch allezeit und vleißig erinnern euers göttlichen2
berufs und befohlenen, 3sorglichen, hohen3 ampts
und, daß ihr von wegen dessen verwaltung Gott,
dem allmächtigen, werdet schwere4 rechnung thun.
Dann5 dem viel befohlen ist, von dem wirdt man
viel fordern [Lk. 12, 48]. Werdet euch demnach
lassen gesagt sein, das s.[anct] Paulus mit grossem
ernst den eltesten von Epheso fürhelt und auferlegt
[Act. 20. [28]]: Habt acht auf euch selbst und auf
die gantze herdt, uber welche euch der heyilge geist
gesetzt hat zu bischofen 6und aufsehern6, zu weiden
die gemeine Gottes, welche er durch sein eygen blut
erworben hat. Das er auch an die Corinther schreibt
[l.Cor. 4. [2]]: An einem 7diener Christi und7 hauß-
halter 8uber die geheimnuß Gottes8 wird erfordert,
daß er getreu erfunden werde. Sollet derowegen zu-
vorderst neben eyferiger anrüfung Gottes die heilige

1 Druckvorlage: Druck mit Titel wie oben. [Kur-
pfälz. Wappen] Gedruckt in der churfürstlichen
statt Heydelberg durch Jacob Müller.
M.D.LXXXVI.
[A ij-Aiij] 6 unpag. Blätter in 40, Titelrück-
seite leer. Der Titel wird auf der ersten Textseite
noch einmal wiederholt.
Exemplar in Staats-A. Amberg, Oberpfälz.
Religions- und Reformationswesen Nr. 80/81,
Produkt 1.
2 Fehlt 1580.
3-3 Fehlt 1580.
4 Fehlt 1580.

9prophetische und apostolische9 schrift alts und
neues testaments fleißig und stetigs lesen10 nach der
ermahnung s.[anct] Pauli an Timotheum [l.Tim. 4.
[13]]: Halte an mit lesen etc. 11und euch sonsten
aller weltlicher gescheften und händeln, die euerm
beruf ohngemeß sindt, entschlagen11.
12Und darauf allen möglichen vleiß fürwenden,
daß euere befohlene pfarrkinder mit rechtschaffner,
gesunder, prophetischer und apostolischer lehr12
ohne zuthun einiger menschenlehre und -satzung13,
verfälschung oder verkehrung 14underrichtet und
gebauet werden, auch14 alle euer predig zur lehr,
trost, ermahnung und besserung richten, weil
s.[anct] Paulus bezeuget [2.Tim. 3 [16-17]], daß
alle schrift, von Gott eyngegeben, sey15 nutz zur
lehr, zur straf, zur besserung, zur züchtigung in der
gerechtigkeit, daß ein mensch Gottes sey vollkom-
men, zu allen guten wercken geschickt.

5 1580: und.
6-6 Fehlt 1580.
7-7 Fehlt 1580.
8-8 Fehlt 1580.
9-9 Fehlt 1580.
10 1580: + abermals.
11-11 Fehlt 1580) aus 1585, vgl. oben S. 520.
12-12 1580: Und dann das reine gotteswort euer befoh-
lenen kirchen ordentlich, richtig und eynfeltig
außlegen und fürtragen. aus 1585, vgl. oben S. 519.
13 1580: corruptelen.
14-14 1580: und.
15 1580: ist.

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