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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (14. Band): Kurpfalz — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1969

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https://doi.org/10.11588/diglit.30629#0593
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Kirchenordnung 1601

Der jugend76.
77Ihr jungen, seid unterthan den eltesten. Alle-
sampt seid untereinander unterthan und haltet fest
an der demut. Dann Gott widerstehet den hoffer-
tigen, aber den demütigen gibt er gnade. 1.Pet. 5,
V. 577.
Wie wird ein jüngling seinen weg unstreflich ge-
hen? Wenn er sich helt nach deinen worten. Psal.
119, vers. 9.
Darumb, das die töchter Zion stoltz sind und
gehen mit aufgerichtem halse, mit geschminckten
angesichten, treten einher und schwentzen und ha-
ben köstliche schuch an ihren füssen, so wird der
herr den scheitel der töchter Zion kahl machen und
der herr wird ihr geschmeide wegnemen. Esa. 3, V.
16. 17.
78Den reichen.
Es ist ein grosser gewin, wer gottselig ist und lesst
ihm genügen. Dann wir haben nichts in die welt
bracht, darumb offenbar ist, wir werden auch nichts
hinaußbringen. Wenn wir aber nahrung und kleider
haben, so lasset uns benügen. Dann, die da reich
werden wollen, die fallen in versuchung und stricke
und viel thörichter und schädlicher lüste, welche
versencken die menschen ins verderben und ver-
damnuß. 1.Timot. 6, vers. 6. 7. 8. 9.
Den reichen von dieser welt gebeut, das sie nicht
stoltz sein, auch nicht hoffen auf den ungewissen
reichthumb, sondern auf den lebendigen Gott, der
uns dargibt reichlich allerley zu geniessen, das sie
guts thun, reich werden an guten wercken, gerne
geben, behülflich sein, schätz samlen, ihnen selbst
einen guten grundt aufs zukünftige, das sie ergrei-
fen das ewige leben. 1.Tim. 6, vers. 17. 18. 19.
Den armen.
Es ist besser ein armer, der in seiner frömigkeit
gehet, dann ein reicher, der in verkehrten wegen
gehet. Proverb. 28, vers. 6.

76 1563: Der gemeinen jugend und andern.
77-77 Wörtlich aus 1563, vgl. oben S. 377.
78 In 1563 statt des Folgenden gänzlich andere Ab-
schnitte, vgl. oben S. 377-378.

Höret zu, meine lieben brüder, hat nicht Gott er-
wehlet die armen auf dieser welt, die am glauben
reich sind und erben des reichs, welches er verheissen
hat denen, die ihn lieb haben. Jacob. 2, vers. 5.
Allen in gemein.
Alles, das ihr wollet, das euch die leuthe thun
sollen, das thut ihr ihnen. Das ist das gesetz und die
propheten, Matth. 7, V. 12.
Ein neu gebot geb ich euch, daß ihr euch unter
einander liebet, wie ich euch geliebet habe, auf das
auch ihr einander lieb habet. Darbey wird jederman
erkennen, daß ihr meine jünger seidt, so ihr liebe
unter einander habt. Joh. 13, V. 34. 35.
Ende.
[Zierleiste]

II.
79Von dem kirchengebet.
Für der predigt, insonderheit an den Sonn- und
feiertagen morgens und an bettagen soll diß nach-
folgend gebet dem volck fürgesprochen werden, in
welchem die christliche gemein des menschlichen
elends außdrücklieh erinnert und die heilsame
gnade Gottes begeret wird, auf das die hertzen zur
demut bereit werden und das wort der gnaden
desto begirlicher annehmen79.
Gebet vor der predigt.
[Folgt wörtlich das Gebet vor der Predigt aus
1563 mit Vaterunser80,
Darauf wörtlich wie in 1563 mit derselben Über-
schrift: Öffentliches Schuldbekenntnis und Gnaden-
verkündigung81]

79-79 Wörtlich aus 1563, vgl. oben S. 388.
80 Vgl. oben S. 388-389.
81 Vgl. oben S. 389.

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